Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 242 BGB, § 1613 Abs 1 BGB, § 1613 Abs 2 BGB
Vollstreckungsabwehrantrag gegen die Durchsetzung von Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter rückständiger Unterhaltsbeträge wegen illoyal verspäteter Geltendmachung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder
- rechtsportal.de
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder
Verfahrensgang
- AG Aalen, 12.11.2015 - 3 F 242/15
- OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 1777
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Eine Verwirkung wurde beispielsweise vom BGH, FamRZ 2007, 453, angenommen, als der Unterhaltsgläubiger nach erteilter Auskunft im Rahmen einer Stufenklage erst nach 3 Jahren die Zahlungsstufe aufrief. - OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 127/01
Bemessung der Höhe von Kindesunterhalt
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Nach OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1039, gilt dies auch in Fällen, in denen der Unterhaltsschuldner Teilbeträge auf den Kindesunterhalt leistet und der Unterhaltsgläubiger dies widerspruchslos für einen längeren Zeitraum als 1 Jahr hinnimmt. - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Nicht erforderlich ist dabei, dass der Unterhaltsschuldner konkrete Vertrauensinvestitionen tätigt oder durch eine späte Inanspruchnahme besondere Nachteile erleidet, BGH FamRZ 1988, 370.
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09
Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, BGH FamRZ 2010, 1888. - BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Dies gilt unabhängig davon, ob die rückständigen Unterhaltsansprüche tituliert sind oder nicht, BGH FamRZ 2004, 531; so auch bereits BGH FamRZ 1999, 1422 für den Fall titulierter Ansprüche minderjähriger Kinder. - BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Das Zeitmoment, an das für Unterhaltsansprüche keine strengen Anforderungen zu stellen sind, ist regelmäßig für Zeitabschnitte erfüllt, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit eines Vollstreckungsantrages oder eines eindeutigen Tätigwerdens im Hinblick auf ernsthafte Geltendmachung der bestehenden Rückstände zurückliegen, BGH aaO sowie BGH FamRZ 2002, 1698. - OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12
Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
In einem Fall des OLG Naumburg, FamRZ 2014, 133, wurde dies sogar angenommen, wenn sich die Leistungsfähigkeit lediglich durch den Ansatz eines fiktiven Einkommens ergeben hätte. - BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01
Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Dies gilt unabhängig davon, ob die rückständigen Unterhaltsansprüche tituliert sind oder nicht, BGH FamRZ 2004, 531; so auch bereits BGH FamRZ 1999, 1422 für den Fall titulierter Ansprüche minderjähriger Kinder.