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   OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15   

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https://dejure.org/2016,24313
OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15 (https://dejure.org/2016,24313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2016 - 1 U 165/15 (https://dejure.org/2016,24313)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 1 U 165/15 (https://dejure.org/2016,24313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prätendentenstreit hinsichtlich einer vom Treuhänder hinterlegten Kaufpreiszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Käufers einer Photovoltaikanlage gegen den eingeschalteten Treuhänder auf Rückzahlung des an diesen gezahlten Kaufpreises

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 134 BGB, § 667 BGB, § 681 BGB, § 3 Abs 1 RABerufsO, § 43a Abs 4 BRAO
    Doppelseitige Anwaltstreuhand hinsichtlich einer Kaufpreiszahlung: Rückzahlungsanspruch des Käufers gegen den Treuhänder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667
    Ansprüche des Käufers einer Photovoltaikanlage gegen den eingeschalteten Treuhänder auf Rückzahlung des an diesen gezahlten Kaufpreises

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; BGB § 667
    Ansprüche des Käufers einer Photovoltaikanlage gegen den eingeschalteten Treuhänder auf Rückzahlung des an diesen gezahlten Kaufpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Denn allein die Überweisung des Kaufpreises auf das Anderkonto bewirkte noch keine Erfüllung, vgl. BGH V ZR 168/81, juris Rn. 14 ff.:.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der eben zitierten Entscheidung offen gelassen, "ob nach der Interessenlage die Erfüllungswirkung in der Regel jedenfalls ... von dem Zeitpunkt an anzunehmen ist, da die Auszahlungsreife eintritt" (BGH V ZR 168/81, juris Rn. 23).

  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95

    Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    b) Selbst wenn die Insolvenzschuldnerin noch einen fälligen Kaufpreisanspruch gegen den Kläger gehabt hätte, der nun Teil der Insolvenzmasse wäre und vom Beklagten geltend gemacht werden könnte, so ist das Innenverhältnis der Prätendenten für die Entscheidung des Streits der Parteien um die Freigabe des hinterlegten Betrages - wie schon oben unter I. 2 erwähnt - unerheblich (BGH VIII ZR 210/95, juris Rn. 12; BGH V ZR 141/98, juris Rn. 25; OLG Zweibrücken NJOZ 2011, 60, 62; so auch der Beklagte, Bl. 74 und 324).

    In der Literatur wird das - überzeugend wie folgt begründet (Mankowski, EWiR 1997, 393):.

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Auch dann bliebe er aber dem Kläger nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet, was sich aus § 681 BGB ergäbe (vgl. BGH III ZR 205/95, juris Rn. 17; ebenso OLG Stuttgart 12 U 169/15, S. 22 [unter 4.]).

    Das gilt auch dann, wenn er nichtig wäre (vgl. BGH III ZR 205/95, juris Rn. 17).

  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Diese vermögenswerte Rechtsposition hat er kraft Gesetzes und damit in sonstiger Weise unmittelbar auf Kosten des wahren Gläubigers erlangt (BGH V ZR 141/98, juris Rn. 24).

    b) Selbst wenn die Insolvenzschuldnerin noch einen fälligen Kaufpreisanspruch gegen den Kläger gehabt hätte, der nun Teil der Insolvenzmasse wäre und vom Beklagten geltend gemacht werden könnte, so ist das Innenverhältnis der Prätendenten für die Entscheidung des Streits der Parteien um die Freigabe des hinterlegten Betrages - wie schon oben unter I. 2 erwähnt - unerheblich (BGH VIII ZR 210/95, juris Rn. 12; BGH V ZR 141/98, juris Rn. 25; OLG Zweibrücken NJOZ 2011, 60, 62; so auch der Beklagte, Bl. 74 und 324).

  • OLG Stuttgart, 24.05.2016 - 12 U 169/15

    Treuhandvertrag: Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Auch dann bliebe er aber dem Kläger nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet, was sich aus § 681 BGB ergäbe (vgl. BGH III ZR 205/95, juris Rn. 17; ebenso OLG Stuttgart 12 U 169/15, S. 22 [unter 4.]).

    Beides zugleich geht nicht (ebenso OLG Stuttgart 12 U 169/15, S. 36 [unter b., dort vorletzter Absatz]).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 192/07

    Zugehörigkeit der auf einem Anderkonto eingehenden Zahlungen zum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse (BGH IX ZR 192/07, juris Rn. 7 ff.; Zugehör u.a. aaO, Rn. 1809) und werden nicht nach § 80 InsO vom Insolvenzbeschlag erfasst (anders Beklagter, Bl. 75, 77, 330).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2010 - 4 W 11/10

    Statt Unfallflucht ein Fluchtunfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    b) Selbst wenn die Insolvenzschuldnerin noch einen fälligen Kaufpreisanspruch gegen den Kläger gehabt hätte, der nun Teil der Insolvenzmasse wäre und vom Beklagten geltend gemacht werden könnte, so ist das Innenverhältnis der Prätendenten für die Entscheidung des Streits der Parteien um die Freigabe des hinterlegten Betrages - wie schon oben unter I. 2 erwähnt - unerheblich (BGH VIII ZR 210/95, juris Rn. 12; BGH V ZR 141/98, juris Rn. 25; OLG Zweibrücken NJOZ 2011, 60, 62; so auch der Beklagte, Bl. 74 und 324).
  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

    Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Bei einem Verlust der empfangenen Gelder z.B. infolge einer Insolvenz der Bank (oder infolge Diebstahls, nicht dagegen bei zweckwidriger Verwendung des Geldes) hafte der Beauftragte daher weder nach § 667 BGB noch verschuldensunabhängig wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos für eine Geldsummenschuld gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, sondern allein bei von ihm zu vertretenden Pflichtverletzungen nach den §§ 280 ff. BGB (BGH III ZR 9/05, juris Rn. 10; Palandt/Sprau aaO, § 667 Rn. 7).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Hat der Auftragnehmer die erlangten Mittel bereits zu dem vorgesehenen Zweck verwendet, wird er zwar von seiner Verpflichtung zur Herausgabe frei (BGH III ZR 344/02, juris Rn. 15).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 1 U 165/15
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Beauftragte gemäß §§ 947, 948 BGB Eigentümer geworden ist, denn für diesen Fall hat der Beauftragte dem Auftraggeber gemäß § 667 BGB Eigentum nach sachenrechtlichen Grundsätzen zu verschaffen, Forderungen und Rechte sind zu übertragen; die Herausgabepflicht des Beauftragten betrifft in diesem Fall eine Geldsummenschuld (BFH II R 39/98, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 67/12

    Insolvenz des Treuhänders: Aussonderungsrecht des Treugebers an dem Guthaben

  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 290/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erfüllung eines Auftrags;

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 336/89

    Positive Vertragsverletzung - PVV - Schuldner - Verantwortungsbereich -

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 16 U 152/11

    Aussonderungsrecht des Treugebers an dem Guthaben eines Treuhandkontos

  • BGH, 25.04.1962 - VIII ZR 43/61

    Erlöschen eines Treuhandvertrags durch Konkurseröffnung - Automatischer Rückfall

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

  • OLG München, 29.10.2014 - 7 U 4279/13

    Vertretung widerstreitender Interessen durch eine Rechtsanwalts-GmbH:

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 212/11

    Entscheidungserheblichkeit eines geltend gemachten Zulassungsgrundes bzgl.

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