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   OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97   

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https://dejure.org/1997,2824
OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.08.1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. August 1997 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1997,2824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 § 823 Abs. 2; RBerG § 12; UWG § 1 § 13
    Rechtsfolgen der Annahme eines eingeschränkten, auf die konkrete Verletzungsform ausgerichteten Unterlassungsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Ravensburg - O 2032/96
  • OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2450
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Damit ist im Umfang des angebotenen Neuangebotes ein Unterwerfungsvertrag (vgl. hierzu BUH NJW 97, 1702, 1703- Altunterwerfung 1; NJW 97, 1706, 1707 - Altunterwerfung II; Köhler a.a.O. Vor § 13, 159 Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 19. Aufl., UWG Einl 289; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 8, 3; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 647) geschlossen.
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Zwar sind an einen stillschweigenden Forderungsverzicht strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 94, 379, 380; NJW 88, 910, 911).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    bb) Der Umfang des vertraglichen Unterlassungsanspruches bestimmt sich aber nach den allgemein für die Auslegung von Verträgen geltenden Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB ; BGH GRUR 92, 61, 62- Preisvergleichsliste; Köhler a.a.O. Vor § 13, 62) und braucht daher nicht den an die Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe WRP 90, 51, 53 - BGH NA 5.10.1989 -ZR 33/89; KG WRP 90, 39, 41; Baumbach/Hefermehl a.a.O. UWG Einl 289; Melullis a.a.O. 607 und 636); es kommt mithin darauf an, was die Parteien gewollt haben (Melullis a.a.O. 607), auf die einschränkenden Grundsätze zu § 890 ZPO kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden (BGH GRUR 92, 61, 62 - Preisvergleichsliste; Melullis a.aO. 607; vgl. auch Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechtes, § 63, 18).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 16/87

    Bindung an die Schlußrechnung bei Nachforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Zwar sind an einen stillschweigenden Forderungsverzicht strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 94, 379, 380; NJW 88, 910, 911).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Damit ist im Umfang des angebotenen Neuangebotes ein Unterwerfungsvertrag (vgl. hierzu BUH NJW 97, 1702, 1703- Altunterwerfung 1; NJW 97, 1706, 1707 - Altunterwerfung II; Köhler a.a.O. Vor § 13, 159 Baumbach/Hefermehl Wettbewerbsrecht 19. Aufl., UWG Einl 289; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 8, 3; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 2. Aufl., Rdn. 647) geschlossen.
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Entscheidend kommt es insoweit auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BGH NJW 92, 3093, 3095 = GRUR 93, 53 f - Ausländischer Inserent).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    Gleichwohl kann die zum Erlöschen gebrachte oder sonst "aufgehobene" Wiederholungsgefahr erneut entstehen (nicht "wieder aufleben", so aber Köhler in GK/UWG [1991] Vor § 13, 69; dagegen Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 61) und dann einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch wieder begründen (vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl a.a.O. Einl 293 a), wenn trotz Unterlassungserklärung etwa ein erneuter Wettbewerbsverstoß begangen wird (Baumbach/Hefermehl a.a.O. 293 a; Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62 und 65; Köhler a.a.O. Vor § 13, 9) oder eine Erstbegehungsgefahr vorliegt (Baumbach/Hefermehl a.a.O.; 271; Melullis a.a.O. 597; Teplitzky a.a.O. Kap. 8, 62), etwa wenn der Verletzer sich von der Unterlassungserklärung lossagt (Baumbach/Hefermehl a.a.O. 271, 272; Köhler a.a.O. Vor § 13, 11) oder wenn der Verletzer trotz Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe seinen Rechtsstandpunkt aufrechterhält (Baumbach/Hefermehl a.a.O. 272) und sich auch im Rechtsstreit der Berechtigung der Handlung berühmt (Baumbach/Hefermehl a.a.O. 301; Teplitzky a.a.O. Kap. 10, 9 und 12), es sei denn, er bringt eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Berühmung ausschließlich der Rechtsverteidigung dienen und nicht die Inanspruchnahme des Rechts erneuter Begehung bedeuten soll (BGH NJW-RR 92, 618; Senat WRP 97, 358, 361/62).
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.1997 - 2 U 60/97
    d) Da der Auskunftsanspruch keinen Selbstzweck, sondern Hilfsanspruchscharakter besitzt und bei Wettbewerbsverstößen den Verletzten zur Vorbereitung von Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüchen gegen den Verletzer dient (BGH GRUR 87, 647 - Briefentwürfe GRUR 77, 491, 489 - Allstar; NJW 94, 1958, 1960), wird stillschweigend auch auf ihn als Hilfsanspruch zum Schadensersatzbegehren verzichtet, wenn gerade hinsichtlich letzterem die Parteien eine abschließend außer Streit stellende Lösung getroffen haben.
  • OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 2 U 132/96
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2003 - 6 U 181/02

    Einstweilige Verfügung: Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter

    Durch dieses Anerkenntnis kam ungeachtet möglicher Mängel der Unterlassungserklärung gem. § 151 Satz 1 BGB ein Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien zustande, durch welchen der bereits bestehenden einstweiligen Verfügung nachträglich die Grundlage entzogen wurde (OLG Hamm NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1222).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, 90; OLG Stuttgart, WRP 1997, 1219, 1221; Teplitzky, a.a.O., Kap. 7 Rdnr. 10, Kap. 8 Rdnr. 2 und Kap. 11 Rdnr. 5; Köhler / Piper, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 207 und 217).
  • OLG Jena, 10.12.2003 - 2 W 658/03

    Störerhaftung bei der Veröffentlichung fremder Lichtbilder im Internet

    Dass die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr besteht, obwohl zuvor von der Beklagten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, weil infolge des erneuten Verstoßes die Wiederholungsgefahr erneut entstanden ist, hat bereits das Landgericht zutreffend (vgl. dazu auch OLG Stuttgart WRP 1997, 1219, 1223) ausgeführt.
  • OLG Hamburg, 14.01.2004 - 5 U 68/03

    "30 Jahre Apollo"

    Die Wiederholungsgefahr lebt jedoch wieder auf, wenn der Verletzer denselben Wettbewerbsverstoß erneut begeht ( OLG Stuttgart WRP 97, 1219, 1223).
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