Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19902
OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19 (https://dejure.org/2019,19902)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2019 - 11 S 21.19 (https://dejure.org/2019,19902)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 11 S 21.19 (https://dejure.org/2019,19902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 BImSchG, § 5 BImSchG, § 17 Abs 2 BImSchG, GImRL NW 2008, § 28 VwVfG
    Anhörung bei Abweichung von Erstentscheidung im Wiederspruchsverfahren; Rechtsnatur der Grenzwerte der GIRL; Rechtsnatur der Immissionsrichtwerte der GIRL; Verhältnismäßigkeit nachträglicher Anordnungen gegenüber bestehenden Anlagen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 BlmSchG, § 71 VwGO, § 5 BlmSchG, § 17 BlmSchG, § 146 VwGO, § 80a VwGO, § 80 VwGO
    Nachträgliche Anordnung gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG; (keine) Anhörung vor Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Begründung der Vollziehbarkeitsanordnung; Anhörungsmangel wegen Verböserung im Widerspruchsverfahren; Heilung; Putenmastanlage im ortsnahen Außenbereich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bleiben aber die konkreten Umstände des Einzelfalls, die einer umfassenden Würdigung zu unterziehen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 12).

    Denn auf Grundlage der hierfür in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss v. 29. März 2018 - 2 B 1455/17 -, juris Rn. 12), das sich für seine vorläufige Überlegung ("voraussichtlich") auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -) zum Charakter der Immissionswerte der GIRL als im Rahmen der Tatbestandwürdigung beachtliche Orientierungswerte bezieht, vermag der Senat eine derartige Einschränkung jedenfalls für die hier in Rede stehende Bestimmung der im Rahmen des § 17 Abs. 1 BImSchG zu prüfenden Zumutbarkeit der von einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage ausgehenden Geruchsimmissionen nicht zu erkennen.

    Nach der auch von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, juris Rn. 13) sind sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbare Immissionen zwar "im Umfang der Vorbelastung" zumutbar.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14

    Steganlage zur gewerblichen Nutzung; wasserrechtliche Genehmigung; Drittschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 -, juris Rn 12).

    Davon ausgehend fordert die Antragstellerin zu Recht auch im Fall voraussichtlicher Rechtmäßigkeit der Anordnung ein besonderes, ihr Aufschubinteresse überwiegendes Sofortvollzugsinteresse, das allerdings nicht notwendig ein öffentliches Interesse sein muss, sondern auch ein privates Interesse der Beigeladenen sein kann, da die verfassungsrechtlichen Positionen der Beteiligten sich bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung grundsätzlich gleichberechtigt gegenüberstehen (Beschluss des Senats v. 8. Juli 2014 - OVG 11 S 17.14 -, juris Rn 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2016 - 1 MB 21/15

    Verwendung und Anwendung der Immissionsrichtwerte der GIRL (juris:

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Denn in diesen wird die Bildung eines Wertes "von bis zu 0, 20 (20 %) am Rand des Dorfgebietes" bzw. "für Dorfgebiete eine Überschreitung des Immissionswertes für Dorfgebiete" jeweils nur "in begründeten Einzelfällen" und auf Grundlage einer möglichen Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als möglich und geboten angesehen (so das auf S. 41 der Beschwerdeschrift eingerückte Zitat aus OVG Schleswig, Beschluss v. 4. August 2016 - 1 MB 21/15, juris Rn. 22 f.; ähnlich auch die weiter angeführten Entscheidungen VG Augsburg, Urteil v. 30. Juni 2015 - AU 5 S 15.249 -, juris Rn. 67; VG Gelsenkirchen, Urteil v. 30. August 2013 - 6 K 1125/13 -, juris Rn. 54, VG Sigmaringen, Urteil v. 10. August 2016 - 3 K 2524/16 -, juris Rn. 18, in denen schon ausweislich der wiedergegebenen Zitate jeweils auf besondere Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls abgestellt wird).

    Für die daran anknüpfende weitere Behauptung der Antragstellerin, dass es "im Randbereich zum Außenbereich" nicht bei einem Immissionswert von 0, 2 verbleiben könne, sondern dieser "nur als unterer Ausgangswert einer Zwischenwertbildung" angesetzt werden könne, ist den genannten Entscheidungen, die die Randlage zum Außenbereich regelmäßig gerade als einen Grund für eine im Einzelfall höhere Belastung mit bis zu 20 % Geruchsstundenhäufigkeit anführen (VG Augsburg, Urteil v. 30. Juni 2015 - AU 5 S 15.249 -, juris Rn. 67; OVG Schleswig, Beschluss v. 4. August 2016 - 1 MB 21/15, juris Rn. 22) erst recht nichts zu entnehmen.

  • VG Augsburg, 30.06.2015 - Au 5 S 15.249

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage; Errichtung und Erweiterung einer Anlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Denn in diesen wird die Bildung eines Wertes "von bis zu 0, 20 (20 %) am Rand des Dorfgebietes" bzw. "für Dorfgebiete eine Überschreitung des Immissionswertes für Dorfgebiete" jeweils nur "in begründeten Einzelfällen" und auf Grundlage einer möglichen Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls als möglich und geboten angesehen (so das auf S. 41 der Beschwerdeschrift eingerückte Zitat aus OVG Schleswig, Beschluss v. 4. August 2016 - 1 MB 21/15, juris Rn. 22 f.; ähnlich auch die weiter angeführten Entscheidungen VG Augsburg, Urteil v. 30. Juni 2015 - AU 5 S 15.249 -, juris Rn. 67; VG Gelsenkirchen, Urteil v. 30. August 2013 - 6 K 1125/13 -, juris Rn. 54, VG Sigmaringen, Urteil v. 10. August 2016 - 3 K 2524/16 -, juris Rn. 18, in denen schon ausweislich der wiedergegebenen Zitate jeweils auf besondere Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls abgestellt wird).

    Für die daran anknüpfende weitere Behauptung der Antragstellerin, dass es "im Randbereich zum Außenbereich" nicht bei einem Immissionswert von 0, 2 verbleiben könne, sondern dieser "nur als unterer Ausgangswert einer Zwischenwertbildung" angesetzt werden könne, ist den genannten Entscheidungen, die die Randlage zum Außenbereich regelmäßig gerade als einen Grund für eine im Einzelfall höhere Belastung mit bis zu 20 % Geruchsstundenhäufigkeit anführen (VG Augsburg, Urteil v. 30. Juni 2015 - AU 5 S 15.249 -, juris Rn. 67; OVG Schleswig, Beschluss v. 4. August 2016 - 1 MB 21/15, juris Rn. 22) erst recht nichts zu entnehmen.

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Denn die Antragstellerin (zur materiellen Beweislast des Anlagenbetreibers vgl. BVerwG, Beschluss v. 30. August 1996 - 7 VR 2.96 -, juris Rn 30) hat - wie vorstehend ausgeführt - schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ihr mit den Zielvorgaben der nachträglichen Anordnung etwas Unverhältnismäßiges aufgegeben worden ist, dessen Erreichung in jedem Fall zu einer Existenzgefährdung bzw. zu einer Stilllegung der Anlage führen müsste.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Da der Bestandsschutz einer baurechtlich genehmigten früheren Nutzung aber auch nach der von der Antragstellerin selbst angeführten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil v. 4. März 2009 - 3 S 1467/07 -, juris Rn 34) lediglich zur Folge hat, dass die für ein genehmigtes und errichtetes Bauwerk genehmigte und aufgenommene Nutzung so lange zulässig bleibt, bis sie sich (u.a.) durch einen in der Ersetzung der bisherigen durch eine funktional andere Nutzung liegenden Verzicht auf die Ausübung der genehmigten bestimmungsgemäßen Nutzung erledigt, kann unter derartigen Umständen nicht bzw. jedenfalls nicht ohne - hier fehlende - Darlegung einer etwa aus den seinerzeitigen Baugenehmigungen ableitbaren, eine derartige Umnutzung umfassenden Weite der ursprünglich genehmigten Nutzung (zu diesem Gesichtspunkt VGH Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 34) davon ausgegangen werden, dass sich die 1999 immissionsschutzrechtlich genehmigte und deutlich veränderte Nutzung der Gebäude zur Putenmast noch als Ausübung der in der Vergangenheit baurechtlich genehmigten Nutzung darstellt und als solche Bestandsschutz genießt.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Dies setzt nicht nur voraus, dass die - hier sowohl für den Ausgangsbescheid als auch für die Bescheidung des Widerspruchs zuständige - Behörde die Einwendungen des Betroffenen zur Kenntnis nimmt, sondern auch, dass sie sich nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (st. Rspr. BVerwG, z.B. Urteil v. 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18

    Gefahr erheblicher Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit oder die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Tatsächlich ist die GIRL nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG, Beschluss v. 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 -, juris Rn. 8) keine Rechtsnorm und ihr kommt auch nicht die Qualität einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 669/17

    Klage eines Nachbarn gegen einen erteilten Bauvorbescheid zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Zu den dargelegten Besonderheiten der hier in Rede stehenden Fallkonstellation verhalten sich weder das Beschwerdevorbringen noch die dort beispielhaft angeführten, jeweils Klagen gegen Baugenehmigungen betreffenden Entscheidungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile v. 25. Juni 2003 - 7 A 4042/00 -, und v. 21. September 2018 - 2 A 669/17 -, beide zit. nach juris; VG Neustadt, Urteil v. 23. Februar 2015 - 3 K 34/14.NW -, juris).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 4 BN 28.15

    Rechtsqualität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19
    Als technisches Regelwerk für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen darf sie nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinne einer Grenzwertregelung, sondern lediglich in ihrer Bedeutung als antizipiertes generelles Sachverständigengutachten (BVerwG, Beschluss vom 5. August 2015 - 4 BN 28.15 -, juris Rn. 5) als Orientierungshilfe herangezogen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 7 A 4042/00

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in einen

  • BVerwG, 06.08.1982 - 7 B 67.82

    Rechtsgüterschutz als Maßstab für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch eine

  • VG Sigmaringen, 10.08.2016 - 3 K 2524/16

    Nachbarwiderspruch; Betriebsleiterwohnung; landwirtschaftliche Nutzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2018 - 2 B 1455/17

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss zur

  • VG Neustadt, 23.02.2015 - 3 K 34/14

    Rinderstallerweiterung für Nachbarn nicht unzumutbar

  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 6 K 1125/13

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Nachbar; Geruch; GIRL; Gutachten; Rücksichtnahme;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2016 - 11 S 38.16

    Anordnung einer Sanierungsuntersuchung

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Die GIRL, deren Immissionswerte mithin keine strikt einzuhaltenden, rechtssatzmäßig anzuwendenden Grenzwerte darstellen (Nr. 3.1 Abs. 5 i.V. mit Nr. 5 der GIRL; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3.7.2019 - OVG 11 S 21.19 - juris Rn. 18 f.; OVG NRW, U.v. 21.9.2018 - 2 A 669/17 - BauR 2019, 473 = juris Rn. 77 ff.), sieht dabei zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung - differenziert nach Nutzungsgebieten und nach Gewichtungsfaktoren für verschiedene Tierarten - unterschiedliche Immissionswerte in relativen Häufigkeiten der Jahresgeruchsstunden (Nr. 3.1, Tabelle 1) für die höchstzulässige Geruchsimmission vor.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
    Somit stellt die Richtlinie nur ein (einzelnes) Kriterium zur Bewertung von Geruchsimmissionen dar, weshalb die Beurteilung nicht allein nach der Richtlinie zu erfolgen hat, sondern eine umfassende Würdigung des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. nur OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 2 A 1475/09 -, juris Rn. 12; Urteil vom 20. September 2007 - 7 A 1434/06 -, juris Rn. 59; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 K 761/10; Urteil vom 25. Oktober 2017 - 5 K 888/14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Juli 2019 - 11 S 21.19 -, juris Rn.19).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
    Somit stellt die Richtlinie nur ein (einzelnes) Kriterium zur Bewertung von Geruchsimmissionen dar, weshalb die Beurteilung nicht allein nach der Richtlinie zu erfolgen hat, sondern eine umfassende Würdigung des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. nur OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 2 A 1475/09 -, juris Rn. 12; Urteil vom 20. September 2007 - 7 A 1434/06 -, juris Rn. 59; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 K 761/10; Urteil vom 25. Oktober 2017 - 5 K 888/14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. Juli 2019 - 11 S 21.19 -, juris Rn.19).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863

    Kein Anspruch auf Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg komme in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2019 (11 S 21.19 - juris) nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung zu dem Ergebnis, dass sich der Antragsteller wegen einer bestandskräftigen Nebenbestimmung nicht auf eine günstigere frühere Genehmigungssituation berufen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht