Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15322
OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22 (https://dejure.org/2022,15322)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2022 - 3 S 9.22 (https://dejure.org/2022,15322)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 3 S 9.22 (https://dejure.org/2022,15322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 Abs 2 AufenthG, § 19c AufenthG, § 39 AufenthG, § 1 BeschV, § 3 Nr 1 BeschV
    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang - Vorbeschäftigungszeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 18 Abs 2 AufenthG, § 19c AufenthG, § 39 AufenthG, § 1 BeschV, § 3 Nr 1 BeschV, § 9 BeschV, § 11 Abs 2 BeschV
    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang - Vorbeschäftigungszeit - längerer Voraufenthalt - leitender Angestellter - Spezialitätenkoch

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22
    Da es sich um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung handelt, stellt sich hier nicht die Frage, ob auch nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes daran festzuhalten ist, dass die von § 9 Abs. 1 BeschV vorausgesetzte Aufenthaltserlaubnis keine solche sein darf, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - juris; dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 11 S 1085/21

    Klärung des Begriff Aufenthaltserlaubnis ist schwierige Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22
    Da es sich um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung handelt, stellt sich hier nicht die Frage, ob auch nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes daran festzuhalten ist, dass die von § 9 Abs. 1 BeschV vorausgesetzte Aufenthaltserlaubnis keine solche sein darf, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 22.17 - juris; dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 11 S 1085/21 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 13 ME 31/24

    Aufenthaltserlaubnis; Beschäftigung; Beschwerde; Erwerbstätigkeit;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit dem Paradigmenwechsel und mit der Ausweitung des Kreises von Aufenthaltstiteln, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, auch den bisherigen, durch die dargestellte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts konkretisierten Regelungsgehalt des § 9 BeschV signifikant ändern wollte, sind für den Senat nicht ersichtlich (vgl. dahingehend auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 8.2.2023 - 10 ZB 21.2522 -, juris Rn. 10; v. 5.8.2021 - 19 ZB 21.1143 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.3.2021 - 3 B 20/21 -, juris Rn. 12; Offer, in: Offer/Mävers, BeschV, 2. Aufl. 2022, § 9 Rn. 9; Welte, Zur Frage nach der richtigen Auslegung des Wortes "Aufenthaltserlaubnis" in § 9 Abs. 1 BeschV, in: InfAuslR 2022, 253 f. ; offen gelassen von: OVG Saarland, Beschl. v. 9.1.2024 - 2 B 117/23 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.5.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.1.2022 - 11 S 1085/21 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Verlängerung der

    Vielmehr eröffnet § 9 Abs. 1 BeschV einen eigenständigen Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. nur OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 17.05.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht