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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 3 S 9.19   

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https://dejure.org/2019,7824
OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 3 S 9.19 (https://dejure.org/2019,7824)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2019 - 3 S 9.19 (https://dejure.org/2019,7824)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2019 - 3 S 9.19 (https://dejure.org/2019,7824)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - 3 S 9.19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 18. September 1984 - 1 A 4.83 - juris Rn. 15) für die Zustimmung zur Visumerteilung - damals noch zu § 5 Abs. 5 DVAuslG - festgestellt, dass diese lediglich verwaltungsintern zu erklären und im Verwaltungsrechtsweg nicht selbständig erzwingbar sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Zwar war die Beklagte durch das Fehlen der nach § 31 Abs. 1 AufenthV erforderlichen Zustimmung der Beigeladenen gehindert, das begehrte Visum zu erteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1985 - 1 A 6.85 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. September 1990 - 1 A 65.90 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2019 - OVG 3 S 9.19 - juris Rn. 3; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: April 2019, § 6 Rn. 170).
  • VG Schleswig, 06.02.2020 - 11 B 178/19

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Ablehnung der Erteilung

    Weiterhin muss auch bedacht werden, dass die vom Antragsteller im Verwaltungsverfahren begehrte Vorabzustimmung nicht einmal zwingend eine Beschleunigung des Visumverfahrens zur Folge hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2019, Az.: OVG 3 S 9.19).
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