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   OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21   

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OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21 (https://dejure.org/2022,12106)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.05.2022 - 1 B 477/21 (https://dejure.org/2022,12106)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 1 B 477/21 (https://dejure.org/2022,12106)
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  • OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21

    Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Dies ist mit Blick auf § 31 Abs. 2 BauGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann der Fall, wenn entweder von Festsetzungen befreit worden ist, die nachbarschützenden Charakter haben, und die Befreiungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben, oder aber gegen das in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde (OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2021 - 1 B 310/21, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Solchen Festsetzungen kommt eine nachbarschützende Wirkung nur dann zu, wenn sich ihr nachbarschützender Charakter im Einzelfall aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ergibt (OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2021 - 1 B 310/21, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Dabei sind die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Intensität der Beeinträchtigung mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (OVG Bremen, Beschl. v. 05.10.2021 - 1 B 310/21, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    durch die gebietswidrige Nutzung unzumutbar oder auch nur tatsächlich spür- und nachweisbar beeinträchtigt wird, schon kraft bundesrechtlicher Vorgabe als drittschützend angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13, juris Rn. 3), haben Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) ebenso wie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine entsprechende Funktion (BVerwG, Beschl. v. 13.12.2016 - 4 B 29.16, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 08.11.2016 - 1 CS 16.1864, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Selbst wenn zugunsten der Antragsteller unterstellt würde, dass die privatrechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Eiche die Verwirklichung des Bauvorhabens nicht zuließen, der Beigeladene deshalb an einer Verwertung der Baugenehmigung gehindert und diese somit für ihn nutzlos wäre (BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78, juris Rn. 16), könnten sich die Antragsteller als Nachbarn hierauf nicht berufen.
  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    durch die gebietswidrige Nutzung unzumutbar oder auch nur tatsächlich spür- und nachweisbar beeinträchtigt wird, schon kraft bundesrechtlicher Vorgabe als drittschützend angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13, juris Rn. 3), haben Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) ebenso wie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine entsprechende Funktion (BVerwG, Beschl. v. 13.12.2016 - 4 B 29.16, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 08.11.2016 - 1 CS 16.1864, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Gewisse Veränderungen der Wasserverhältnisse durch ein geplantes Vorhaben muss der Nachbar grundsätzlich hinnehmen (BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 15 CS 16.1883, juris Rn. 19 zur Ableitung von Niederschlagswasser; BayVGH, Beschl. v. 11.09.2012 - 15 CS 12.634, juris Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 08.11.2018 - 1 A 175/18, juris Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Gewisse Veränderungen der Wasserverhältnisse durch ein geplantes Vorhaben muss der Nachbar grundsätzlich hinnehmen (BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 15 CS 16.1883, juris Rn. 19 zur Ableitung von Niederschlagswasser; BayVGH, Beschl. v. 11.09.2012 - 15 CS 12.634, juris Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 08.11.2018 - 1 A 175/18, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, aus der Begründung oder sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.03.2021 - 15 CS 21.544, juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 15 CS 12.634

    Nachbarrechtsbehelf; Gebot der Rücksichtnahme; Wasserabfluss durch Aufstau eines

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Gewisse Veränderungen der Wasserverhältnisse durch ein geplantes Vorhaben muss der Nachbar grundsätzlich hinnehmen (BayVGH, Beschl. v. 22.02.2017 - 15 CS 16.1883, juris Rn. 19 zur Ableitung von Niederschlagswasser; BayVGH, Beschl. v. 11.09.2012 - 15 CS 12.634, juris Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 08.11.2018 - 1 A 175/18, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 1 CS 16.1864

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    durch die gebietswidrige Nutzung unzumutbar oder auch nur tatsächlich spür- und nachweisbar beeinträchtigt wird, schon kraft bundesrechtlicher Vorgabe als drittschützend angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.08.2013 - 4 B 39.13, juris Rn. 3), haben Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen (§ 23 BauNVO) ebenso wie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich keine entsprechende Funktion (BVerwG, Beschl. v. 13.12.2016 - 4 B 29.16, juris Rn. 5; BayVGH, Beschl. v. 08.11.2016 - 1 CS 16.1864, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.11.2010 - 9 B 10.531

    Vereinfachtes Verfahren (abgelehnt); Sonderbau; Brandschutz; rechtswidrig

    Auszug aus OVG Bremen, 17.05.2022 - 1 B 477/21
    Dies ergibt sich bereits aus der Systematik des Baurechts, wonach die Baugenehmigung gemäß § 72 Abs. 4 BremLBO unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt wird und der Nachbar selbst eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung nur dann erfolgreich anfechten kann, wenn durch das Bauvorhaben Vorschriften verletzt werden, die gerade seinem Schutz als Nachbarn dienen (BayVGH, Urt. v. 25.11.2010 - 9 B 10.531, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 2 CS 22.5

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

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