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   OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20   

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OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2021,3518)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2021 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2021,3518)
OVG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 2 B 330/20 (https://dejure.org/2021,3518)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Dies spricht für eine einmalige Tat aus einem nicht wiederholbaren Affektzustand heraus und damit gegen eine ernsthafte Wiederholungsgefahr (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27).

    Aufgrund dieser individuellen Prägung ist sie kein tauglicher Ansatzpunkt, um allgemeine verhaltenssteuernde Wirkungen im Hinblick auf andere Ausländer zu erzielen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25.08.2020 - 2 BvR 640/20, juris Rn. 27).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Allerdings hat der Senat nicht zu entscheiden, ob vom Antragsteller nach dem Kenntnisstand des Jahres 2015 eine Gefahr ausging, sondern ob von ihm nach heutigem Kenntnisstand eine Gefahr ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - 1 C 3/16, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 24; BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/07, juris Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Dies gilt namentlich bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB , während die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung im Sinne des § 57 StGB ausweisungsrechtlich geringeres Gewicht hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010 - 2 BvR 130/10, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 7 A 10866/18

    Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat

    Auszug aus OVG Bremen, 22.02.2021 - 2 B 330/20
    Auch Vergewaltigungen kommen als Anlasstaten für eine rein generalpräventiv begründete Ausweisung in Betracht (vgl. VGH B-W, Beschl. v. 26.08.2020 - 11 S 2038/19, juris Rn. 30; OVG R-P, Beschl. v. 23.10.2018 - 7 A 10866/18, juris Rn. 11 ff.).
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr;

    Daran fehlt es zum Beispiel, wenn potentielle Täter in vergleichbaren Situationen nicht hinreichend rational handeln (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.05.2022 - 3 A 844/20, juris Rn. 18) oder wenn die Anlasstat durch besondere individuelle Umstände der Täter-Opfer-Beziehung geprägt ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 13).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16).

    Daran fehlt es zum Beispiel, wenn potentielle Täter in vergleichbaren Situationen nicht hinreichend rational handeln (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.05.2022 - 3 A 844/20, juris Rn. 18) oder wenn die Anlasstat durch besondere individuelle Umstände der Täter-Opfer-Beziehung geprägt ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 25).

  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.10.2022 - 2 LA 49/22, juris Rn. 23; Beschl. v. 01.09.2022 - 2 B 108/22, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise-

    Der Senat stellt nicht in Abrede, dass in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2012 - BVerwG 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29, 35 f. - juris Rn. 17 , allerdings betreffend die generalpräventive Ausweisung eines Ausländers mit besonderem Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung v. 25.2.2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854), der lautete: "Er (Anm.: der besonderen Ausweisungsschutz im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG a.F. genießende Ausländer) wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen.") und auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. bspw. Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 -, juris Rn. 41: "ist insbesondere nur zur Bekämpfung schwerwiegender Verfehlungen zulässig" ; OVG Bremen Beschl. v. 22.2.2021 - 2 B 330/20 -, juris Rn. 25: "ist erforderlich, dass die den Ausweisungsanlass bildende Straftat besonders schwer wiegt ... Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann..." ) durchaus erhöhte Anforderungen an das Gewicht des den Ausweisungsanlass bildenden Fehlverhaltens des Ausländers gestellt worden sind.
  • VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts;

    Dabei kommt es stets auf die besondere Schwere der Straftat im Einzelfall an (OVG Bremen, Beschluss vom 22.02.2021 - 2 B 330/20 -, juris Rn. 25; Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand 01.01.2023, § 53 Rn. 31).
  • OVG Bremen, 05.04.2022 - 2 B 314/21

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines früheren deutschen Staatsangehörigen wegen

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten der ausländischen Person nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21 für (schwere) Gewaltdelikte und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung).
  • OVG Bremen, 05.07.2023 - 2 LB 35/23

    Ausweisung; Generalprävention; Verhältnismäßigkeit

    Daran kann es zum Beispiel fehlen, wenn potentielle Täter in vergleichbaren Situationen nicht hinreichend rational handeln (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 13.05.2022 - 3 A 844/20, juris Rn. 18) oder wenn die Anlasstat durch besondere individuelle Umstände der Täter-Opfer-Beziehung geprägt ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht; die nur "entfernte Möglichkeit" der erneuten Tatbegehung genügt hingegen nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Beschl. v. 22.02.2021 - 2 B 330/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.10.2022 - 2 LA 49/22, juris Rn. 23; Beschl. v. 01.09.2022 - 2 B 108/22, juris Rn. 9; Urt. v. 08.02.2023 - 2 LB 268/22, juris Rn. 32).
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