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   OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21.Z   

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OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21.Z (https://dejure.org/2022,42548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2022 - 4 Bf 323/21.Z (https://dejure.org/2022,42548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 4 Bf 323/21.Z (https://dejure.org/2022,42548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 13 Abs 4 BAföG, § 5 Abs 2 Nr 1 BAföG, § 1 BAföGZuschlagsV, § 3 Abs 1 BAföGZuschlagsV
    Auslandsstudium; Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 BAföG-ZuschlagsV für während des Auslandsaufenthalts zu leistende inländische Studiengebühren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG München, 16.02.2006 - M 15 K 05.5559
    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Er weise auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München im Urteil vom 16. Februar 2006 (M 15 K 05.5559) hin.

    Soweit der Kläger im Zusammenhang mit seinem Vorbringen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei fehlerhaft, auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 16. Februar 2006 (M 15 K 05.5559, juris) verweist, folgen daraus für den hier vorliegenden Fall keine möglichen Fehler in der Rechtsanwendung.

    Wie bereits oben ausgeführt, hat das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2006 (M 15 K 05.5559) u.a. angenommen, die für das fragliche Semester vom dortigen Kläger an eine private Fachhochschule entrichteten Studiengebühren seien in voller Höhe an die ausländische Hochschule weitergeleitet worden.

  • BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Er verweise auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2021 (5 C 11.18, juris).

    Soweit der Kläger zur Begründung auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2021 (5 C 11.18, juris) verweist, bezieht sich die dort relevante Frage, ob § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG mit Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist, auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des 23. BAföGÄndG vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1422), soweit der Bedarfssatz im dort streitigen Zeitraum 373 Euro betrug.

  • OVG Thüringen, 09.08.2017 - 1 ZKO 522/15

    Gewährung von Reisekosten für Auslandsstudium im Rahmen der Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Angesichts der zeitlichen Verbindung der Änderungen im 22. BAföG-Änderungsgesetz und derjenigen in der BAföG-AuslandszuschlagsV ist der Gesetzgeber bei der Ausdehnung der grundsätzlichen Fördermöglichkeiten für Ausbildungen in Mitgliedsstaaten nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG nicht davon ausgegangen, dass damit sämtliche Mehrkosten für Studienaufenthalte im Ausland gefördert werden (vgl. auch OVG Weimar, Beschl. v. 9.8.2017, 1 ZKO 522/15, juris Rn. 16).

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass insbesondere Schulgelder und Studiengebühren nicht von der Ausbildungsförderung als besondere Kosten der Ausbildung umfasst werden (vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung vom 28.3.1996, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19 d des Entwurfs zum 18. BAföG-ÄndG; OVG Weimar, Beschl. v. 9.8.2017, 1 ZKO 522/15, juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2012, 6 B 3.11, juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.8.2010, 4 LC 757/07, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr., vgl. zu § 132 VwGO BVerwG, Beschl. v. 27.1.2015, 6 B 43.14, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • VG Arnsberg, 24.10.2007 - 10 K 2401/05

    BAföG für Studiengebühren eines Auslandssemesters in Australien

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Auch in der weiteren vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. Oktober 2007 (10 K 2401/05, juris) ist die - hier nicht streitige - Frage relevant gewesen, ob als notwendige ausländische Studiengebühren auch solche Gebühren anzusehen sind, die ein Student für das Auslandsstudium an eine inländische Hochschule zahlt, die die Beträge an die ausländische Hochschule weiterleitet (juris Rn. 21).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Der Streitgegenstand wird auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als der prozessuale Anspruch verstanden, der durch die erstrebte, im Klageantrag umschriebene Rechtsfolge und den Klagegrund, d.h. den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2016, 5 C 10.15 D, BVerwGE 156, 229, juris Rn. 17 m.w.N.; vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 90 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2021, 1 BvR 2356/19, NVwZ-RR 2021, 961, juris Rn. 23; Beschl. v. 16.4.2020, 1 BvR 2705/16, NVwZ-RR 2020, 905, juris Rn. 21) und dadurch Anlass besteht, an der (Ergebnis-)Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverstoß in einem

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2021, 1 BvR 2356/19, NVwZ-RR 2021, 961, juris Rn. 23; Beschl. v. 16.4.2020, 1 BvR 2705/16, NVwZ-RR 2020, 905, juris Rn. 21) und dadurch Anlass besteht, an der (Ergebnis-)Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Hiervon ist immer schon dann auszugehen, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz - sei es ein abstrakter Obersatz, sei es die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter einen solchen Obersatz - oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2021, 1 BvR 2356/19, NVwZ-RR 2021, 961, juris Rn. 23; Beschl. v. 16.4.2020, 1 BvR 2705/16, NVwZ-RR 2020, 905, juris Rn. 21) und dadurch Anlass besteht, an der (Ergebnis-)Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, 7 AV 4.03, NVwZ-RR 2004, 542, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2022 - 4 Bf 323/21
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2019, 13 LA 160/18, juris Rn. 9; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 194 m.w.N.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 LC 757/07

    Anspruch eines Auszubildenden auf Gewährung eines Härtefreibetrags im Hinblick

  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 9 ZB 18.275

    Darlegungsgebot beim Zulassungsvorbringen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11

    Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Rücknahme; Vermögensanrechnung;

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