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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18 OVG   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18 OVG (https://dejure.org/2020,55686)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.11.2020 - 3 LB 283/18 OVG (https://dejure.org/2020,55686)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. November 2020 - 3 LB 283/18 OVG (https://dejure.org/2020,55686)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, BVerwGE 157, 235 - zitiert nach juris Rn. 11).

    Gemäß § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG hat die zuständige Behörde für das Ergreifen der Maßnahmen nach Satz 1 auf den Punktestand abzustellen, der sich zum Zeitpunkt der Begehung der letzten zur Ergreifung der Maßnahme führenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017, a. a. O., Rn. 13).

    Die damit - ggf. mit verschärften Rechtsfolgen - verbundene Behandlung von Altfällen nach den neuen Regelungen des § 4 Abs. 5 StVG ist nicht am Maßstab des absoluten Rückwirkungsverbots in Art. 103 Abs. 2 GG zu messen, weil es sich bei den Sanktionen des Fahreignungs-Bewertungssystems nicht um Strafen im Sinne dieser Vorschrift, sondern um ein Instrument mit general- und spezialpräventiver Wirkung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 31).

    Erforderlich war vielmehr auch schon danach die rechtskräftige Ahndung der betreffenden Taten (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 33, sowie BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. nunmehr § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG).

    Die mit den gesetzlichen Neuregelungen insoweit verbundene unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zulässig Rückwirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 34 ff.).

    Die der Entziehung vorgeschalteten Maßnahmen sollen für den Fahrerlaubnisinhaber nur noch als bloßer Hinweis dienen (vgl. Bundestag-Drucksache 18/2775, S. 9 sowie BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 23; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11. März 2020 - 3 M 5/20 -).

    Damit liegt eine lediglich unechte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Rückwirkung vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 35; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 28.03.2017 - 3 M 97/17 -).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Im Übrigen beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, BVerwGE 157, 235 - zitiert nach juris Rn. 11).

    Die Erweiterung der Verwertbarkeit zu tilgender Eintragungen sowie die Verlängerung der Tilgungsfristen sollte aber gerade dem mit dem Wegfall der Tilgungshemmung eintretenden Risiko taktisch motivierter Rechtsmittel begegnen (vgl. Bundestag-Drucksache 17/12636, S. 20; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14/19 -, juris Rn. 19, 26).

    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass sich die streitgegenständliche Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis nicht (auch) - wie im Zulassungsbeschluss des Senats vom 25. April 2019 erwogen - als "nachholende" Verfügung wegen der Überschreitung der damals maßgeblichen Punktegrenze von 18 Punkten (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F.) in den Jahren 2006, 2008 und 2011 als rechtmäßig darstellt, weil bei ihrem Erlass am 29. Juli 2015 die für die früheren Überschreitungen der Punktegrenze maßgeblichen Eintragungen bereits wegen Ablaufs der Tilgungsfristen gemäß § 29 Abs. 6 StVG gelöscht und damit nicht mehr verwertbar waren, § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris).

    Die Verwarnung nach altem Recht steht der Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gleich; eine (erneute) Ermahnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG war nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Erforderlich war vielmehr auch schon danach die rechtskräftige Ahndung der betreffenden Taten (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris Rn. 33, sowie BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 19 ff.; vgl. nunmehr § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG).

    Entgegen der früheren Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 33) sind nach § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG bei der Ergreifung von Maßnahmen auch solche Zuwiderhandlungen zu berücksichtigen, nach deren Begehung bereits Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergriffen wurden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2006 - 1 M 10/06

    Ergreifen einer vorgesehenen Maßnahme nach dem Punktesystem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Eine Neuvornahme der Maßnahmen ist damit nur dann erforderlich, wenn der Punktestand infolge von Tilgungen zwischenzeitlich unter den für eine Maßnahme maßgeblichen Schwellenwert gesunken ist und dieser Wert in der Folge erneut überschritten wurde (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, juris).

    Zum einen entspricht es vielmehr der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung anderer Obergerichte, dass sowohl im Rahmen des Mehrfachtäter-Punktesystems als auch im Fahreignungs-Bewertungssystem die jeweils vorgesehene Maßnahme - erneut nur - zu ergreifen ist, wenn der Betroffene wiederholt unter Überschreitung der unteren Grenze den in § 4 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 StVG a.F. und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 oder 2 StVG genannten Punktestand infolge zwischenzeitlicher Reduzierung aufgrund Tilgung und erneuten Anstiegs erreicht (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 21. Juni 2006 - 1 M 10/06 -, juris Rn. 23), also der maßgebliche Punktestand durch Anstieg "von unten" erreicht oder überschritten wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 16 B 207/14

    Verwarnung als Maßnahme vor Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn - wie im Falle des Klägers - der Punktestand durch Reduzierung lediglich "von oben" erreicht wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8. April 2014 - 16 B 207/14 -, juris; Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 16 B 1341/13 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, NJW 2008, 3158).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2008 - 10 B 10206/08

    Fahrerlaubnisentziehung - Maßnahmesystem - Reduzierung des Punktestandes -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn - wie im Falle des Klägers - der Punktestand durch Reduzierung lediglich "von oben" erreicht wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8. April 2014 - 16 B 207/14 -, juris; Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 16 B 1341/13 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, NJW 2008, 3158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 16 B 1341/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Erreichen der relevanten Punkteschwelle ohne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn - wie im Falle des Klägers - der Punktestand durch Reduzierung lediglich "von oben" erreicht wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 8. April 2014 - 16 B 207/14 -, juris; Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 16 B 1341/13 -, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 15. April 2008 - 10 B 10206/08 -, NJW 2008, 3158).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urt. v. 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, BVerwGE 157, 235 - zitiert nach juris Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 29.04.2016 - 2 Ss OWi 5/16

    Keine Tilgungshemmung nach § 29 Abs. 6 S. 2 StVG a.F. für Voreintragungen in das

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Mit Blick darauf, dass eine Tilgungshemmung durch Neueintragungen nach dem Straßenverkehrsgesetz in der seit dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung nicht mehr vorgesehen ist, lässt sich eine die weitere Tilgungs-hemmung herbeiführende Wirkung auch nicht auf die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG stützen (so auch mit näherer Begründung OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9. Mai 2016 - 2 (7) SsRs 199/16 - AK 74/16 -, juris Rn. 15 f.; OLG Bamberg, Beschl. v. 29. April 2016 - 2 Ss OWi 5/16 -, juris Rn. 23 ff.; OLG Hamm, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 RBs 167/16 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 2 (7) SsRs 199/16

    Fahreignungsregister: Tilgungshemmung bei Altfällen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.2020 - 3 LB 283/18
    Mit Blick darauf, dass eine Tilgungshemmung durch Neueintragungen nach dem Straßenverkehrsgesetz in der seit dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung nicht mehr vorgesehen ist, lässt sich eine die weitere Tilgungs-hemmung herbeiführende Wirkung auch nicht auf die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG stützen (so auch mit näherer Begründung OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9. Mai 2016 - 2 (7) SsRs 199/16 - AK 74/16 -, juris Rn. 15 f.; OLG Bamberg, Beschl. v. 29. April 2016 - 2 Ss OWi 5/16 -, juris Rn. 23 ff.; OLG Hamm, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 RBs 167/16 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 RBs 167/16

    Bußgeldverfahren; Fahreignungsregister; Verkehrszentralregister; Voreintragungen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2007 - 1 M 13/07

    Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit

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