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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00   

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https://dejure.org/2000,15073
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00 (https://dejure.org/2000,15073)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.2000 - 2 M 82/00 (https://dejure.org/2000,15073)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 2 M 82/00 (https://dejure.org/2000,15073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten bei einem sowohl höherwertige als auch unterwertige Tätigkeiten umfassenden Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 26, 27 BBG; §§ 30, 31 LBG M-V; § 275 BGB
    Beamtenrecht/Umsetzung durch Übertragung anderer Aufgaben/unterwertige Beschäftigung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 26, 27 BBG; §§ 30, 31 LBG M-V; § 275 BGB
    Beamtenrecht/Umsetzung durch Übertragung anderer Aufgaben/unterwertige Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.1999 - 2 M 6/99

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs auf Versetzung auf den Dienstposten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00
    Nimmt die einstweilige Anordnung - wie hier - das im Hauptsacheverfahren angestrebte jedenfalls zeitweise vorweg, darf sie nur erlassen werden, wenn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegen wird und die einstweilige Anordnung außerdem erforderlich ist, um den Antragsteller vor schweren Nachteilen zu bewahren (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.12.1999 - 2 M 6/99 - und vom 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rdn. 1168).

    Entspricht die Bewertung dagegen dem vom Beamten bekleideten Amt, so braucht er die Zuweisung dieses Dienstpostens dann nicht hinzunehmen, wenn der Dienstherr seine Gestaltungsfreiheit missbraucht hat, sodass sich die Bewertung als Manipulation zum Nachteil des betroffenen Beamten darstellt (vgl. Beschluss des Senats vom 07.12.1999, aaO., mwN.).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00
    In dem hierdurch gezogenen Rahmen liegt es in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die einzelnen Dienstposten wertend bestimmten Ämtern zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27.02.1992 - 2 C 45.89 -, NVwZ 1992, 1096 mwN.).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00
    Der Dienstherr kann aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich des Beamten verändern, solange diesem ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 B 91.98 -, Buchh. 237.9 § 33 Nr. 1 mwN.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 2 M 62/95

    Gewerberecht: Vorläufiger Rechtsschutz des übergangenen Mitbewerbers bei der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2000 - 2 M 82/00
    Nimmt die einstweilige Anordnung - wie hier - das im Hauptsacheverfahren angestrebte jedenfalls zeitweise vorweg, darf sie nur erlassen werden, wenn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren obsiegen wird und die einstweilige Anordnung außerdem erforderlich ist, um den Antragsteller vor schweren Nachteilen zu bewahren (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.12.1999 - 2 M 6/99 - und vom 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rdn. 1168).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2004 - 2 ME 1174/04

    Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm

    Vorläufiger Rechtsschutz könnte deshalb nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, sondern lediglich gemäß § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 12.12.2003 - 2 ME 388/03 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.12.2000 - 2 M 82/00 -, NVwZ-RR 2001, 455; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.7.1999 - 4 S 1117/99 -, zitiert nach juris).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 und 28.11.1991, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 12.12.2003 und 21.7.1998, a.a.O.; Beschl. v. 25.3.2002 - 2 L A 3484/01 - vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.2003 - 4 S 929/01 -, IÖD 2003, 220, und Beschl. v. 20.7.1999, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 21.12.2000, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 13.07.2004 - 3 B 167/04

    Amtsangemessener Aufgabenbereich; Dienstposten; Dienstpostenbewertung;

    Denn als Umsetzung - bei der es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt - wird neben der nicht als Versetzung oder Abordnung (vgl. §§ 31 ff NBG) einzuordnenden Zuweisung eines (vollständig) anderen Dienstpostens auch die Übertragung anderer Aufgaben innerhalb derselben Behörde verstanden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.12.2000 - 2 M 82/00 -, NVwZ-RR 2001, 457f m.w.N.).
  • VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 131/20

    Dienstlicher Grund für eine Versetzung

    Außer in Notfällen kann einem Beamten nicht auf Dauer ein "unterwertiges", also nicht seinem Statusamt entsprechendes, Amt zugewiesen werden (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 M 82/00 -, juris).
  • VG Berlin, 01.06.2018 - 28 L 24.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unterwertige Beschäftigung

    Dabei kann ein Dienstposten auch so gestaltet sein, dass sowohl höher- als auch unterwertige Tätigkeiten anfallen, mit der Folge, dass der Beamte aber insgesamt als angemessen eingesetzt zu betrachten ist (vgl. z.B. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 M 82/00 -, juris Rn. 8; Wichmann/Langer, Öffentliches Dienstrecht, 8. Aufl. 2017, Rn. 49 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 12 B 38/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Solche sind insbesondere anzunehmen, wenn ohne die Versetzung eine amtsangemessene Beschäftigung der Beamtin oder des Beamten nicht mehr gewährleistet ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 M 82/00 - Rn. 8 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 18. März 2021 - 6 CS 21.198 -, Rn. 24; VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2020 - 12 B 44/20 -, Rn. 22, alle juris).
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