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   OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17   

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OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17 (https://dejure.org/2017,34117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2017 - 12 LA 39/17 (https://dejure.org/2017,34117)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2017 - 12 LA 39/17 (https://dejure.org/2017,34117)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Die Prüfung des Beeinträchtigungsverbots des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL und die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 2 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-RL erfolgen nach gleichgerichteten Maßstäben; es geht jeweils um den Ausschluss von - im Hinblick auf die jeweiligen Schutzziele - erheblichen Gebietsbeeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4.2017 - 4 A 16/16 -, juris, Rn. 52 ff., m. w. N.; Urt. v. 11.8.2016 - 7 A 1/15 -, juris, Rn. 66, und Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276, 288 f.).

    Soweit konkretisierende Festlegungen gebietsspezifischer Erhaltungsziele fehlen, ist ergänzend auf die allgemeinen Zielsetzungen in Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 VRL zurückzugreifen, nach denen die Vogelschutzrichtlinie dem Zweck dient, durch die Einrichtung von Schutzgebieten eine ausreichende Artenvielfalt und eine ausreichende Flächengröße ihrer Lebensräume zu erhalten und wiederherzustellen (BVerwG, Urt. v. 11.8.2016, a. a. O., Rn. 67, m. w. N.).

    Im Übrigen ergeben sich die Maßstäbe für die Beurteilung, ob ein Vorhaben mit Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL vereinbar ist, hinreichend deutlich aus der - im Verhältnis zu der von der Klägerin zitierten - neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinen o. a. Urteilen vom 11. August 2016 (- 7 A 1/15 -) und vom 6. April 2017 (- 4 A 16/16 -).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Gebiete, die nach den Kriterien der Richtlinie (in der aktuellen Fassung) 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) - Vogelschutzrichtlinie (VRL) - förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden sind, unterliegen als sog. faktische Vogelschutzgebiete dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (vgl. zum Folgenden bereits Senatsbeschl. v. 10.3.2010 -12 ME 176/09 -, juris, Rn. 19, sowie zuletzt Senatsurt. v. 9.6.2016 - 12 KN 187/15 -, juris, Rn. 56 ff., jeweils m. w. N.).

    Da der Europäischen Kommission nach der VRL kein Auswahlspielraum zusteht, spricht Überwiegendes dafür, dass es letztlich nicht auf die förmliche Meldung an die EU-Kommission, sondern auf den Abschluss der internen Willensbildung innerhalb des Mitgliedstaates ankommt und bereits von dem Zeitpunkt an, in dem diese Willensbildung im Sinne einer Nachmeldung abgeschlossen ist, von einem faktischen Vogelschutzgebiet auszugehen ist (vgl. Senatsurt. v. 9.6.2016, a. a. O., Rn. 8, 56).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung unter Bezug auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.3.2014 - 4 CN 3/13 -, juris, Rn. 24) angenommen, dass infolge des fortgeschrittenen Gebietsauswahl- und Meldeverfahrens für Vogelschutzgebiete die gerichtliche Anerkennung eines faktischen Vogelschutzgebietes nur in Betracht komme, wenn der Nachweis geführt werden könne, dass die Nichteinbeziehung bestimmter Gebiete in ein gemeldetes Vogelschutzgebiet auf sachwidrigen Erwägungen beruhe.

    Ist der Mitgliedstaat hingegen der Ansicht, er sei seinen Meldeverpflichtungen nach der VRL allgemein oder jedenfalls bezogen auf das in Rede stehende Gebiet vollständig nachgekommen, d. h. das Auswahl- und Meldeverfahren sei nicht nur fortgeschritten, sondern (insoweit) abgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - a. a. O., Rn. 24), so verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe gleichwohl ein faktisches Vogelschutzgebiet, das unberücksichtigt geblieben sei und eine "Lücke im Netz" schließe, ebenso besonderen Darlegungsanforderungen wie die Behauptung, dass die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets aus ornithologischer Sicht nicht vertretbar sei (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 10.3.2010, a. a. O., juris, Rn. 20, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Gebiete, die nach den Kriterien der Richtlinie (in der aktuellen Fassung) 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) - Vogelschutzrichtlinie (VRL) - förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden sind, unterliegen als sog. faktische Vogelschutzgebiete dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (vgl. zum Folgenden bereits Senatsbeschl. v. 10.3.2010 -12 ME 176/09 -, juris, Rn. 19, sowie zuletzt Senatsurt. v. 9.6.2016 - 12 KN 187/15 -, juris, Rn. 56 ff., jeweils m. w. N.).

    Ist der Mitgliedstaat hingegen der Ansicht, er sei seinen Meldeverpflichtungen nach der VRL allgemein oder jedenfalls bezogen auf das in Rede stehende Gebiet vollständig nachgekommen, d. h. das Auswahl- und Meldeverfahren sei nicht nur fortgeschritten, sondern (insoweit) abgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - a. a. O., Rn. 24), so verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe gleichwohl ein faktisches Vogelschutzgebiet, das unberücksichtigt geblieben sei und eine "Lücke im Netz" schließe, ebenso besonderen Darlegungsanforderungen wie die Behauptung, dass die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets aus ornithologischer Sicht nicht vertretbar sei (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 10.3.2010, a. a. O., juris, Rn. 20, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Sie stellt sich schon deshalb nicht - wie erforderlich (vgl. nur Senatsbeschl. v. 28.3.2017 - 12 LA 25/16 -, juris, Rn. 30, m. w. N.) - als entscheidungserheblich, weil das Verwaltungsgericht tragend nicht jegliche Flächenverkleinerung, sondern eine solche - zumal dreidimensional wirkende - von über 23 ha als erhebliche Beeinträchtigung eingestuft hat.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Denn erst diese Erklärung löst nach Art. 7 der FFH-Richtlinie den Wechsel des Schutzregimes aus; dazu bedarf es einer endgültigen rechtsverbindlichen Entscheidung mit Außenwirkung (vgl. Senatsurt. v. 22.11.2012 - 12 LB 64/11 -, juris, Rn. 66, m. w. N.).
  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. Deiseroth, jurisPR-BVerwG 14/2014 Anm. 5, unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerwG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 B 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. Deiseroth, jurisPR-BVerwG 14/2014 Anm. 5, unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerwG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 B 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. Deiseroth, jurisPR-BVerwG 14/2014 Anm. 5, unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerwG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 B 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. Deiseroth, jurisPR-BVerwG 14/2014 Anm. 5, unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 B 59/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BVerwG, Beschl. v. 30.6.2008 - 5 B 198/07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 98 Rn. 5; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94 - MDR 1995, 738).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Gebiete, die nach den Kriterien der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Vogelschutz-Richtlinie - förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden sind, unterliegen als sogenannte faktische Vogelschutzgebiete dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 2009/147/EG (vgl. zum Folgenden Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2017 - 12 LA 39/17 -, RdL 2018, 11 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12, und Urt. v. 9.6.2016 - 12 KN 187/15 -, BauR 2016, 1767 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56 ff. jeweils m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

    Erkennbar liegen auch nicht die Voraussetzungen eines faktischen Vogelschutzgebietes vor (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 4 A 15.01 - Beschluss vom 26.03.2003 - 4 VR 6.02, 4 A 11/02 - Urteil vom 27.03.2014 - 4 CN 3.13 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2003 - 8 A 10481/02 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2017 - 12 LA 39/17 -, juris).] obwohl insbesondere die Eignung des Gebiets als Habitat für das Haselhuhn und die Waldschnepfe nach der Einschätzung des Beklagten so überragend sei, dass dies trotz nur weniger Meldungen von Exemplaren dieser Arten innerhalb der letzten 25 Jahre der Genehmigung von Windkraftanlagen entgegensteht.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 12 LA 102/17

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach allgemeiner Vorprüfung des

    bb) Entgegen des Zulassungsvorbringens des Beigeladenen auf Seite 9, zweiter Absatz, seiner Zulassungsbegründung (Bl. 265 GA) stellen sich danach die vom ihm zuvor auf Seite 8, unten, unter den Nummern 2 und 3 aufgeworfenen Fragen nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Richtigkeit der Vorprüfung hier nicht entscheidungserheblich, wie dies für eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erforderlich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.9.2017 - 12 LA 39/17 -, juris, Rn. 27, m. w. N.); daher scheidet auch die vom Beigeladenen insoweit ergänzend begehrte Zulassung wegen "grundsätzlicher Bedeutung" aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2020 - 5 O 1/19

    Streitwert in Genehmigungsverfahren bezüglich Windkraftanlagen

    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den Streitwert für die begehrte Verpflichtung auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen - in Anlehnung an Nr. 19.1.2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen - in Höhe von 10 % der geschätzten Herstellungskosten festgesetzt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. April 2015 - 1 O 22/14 - ; OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 2 A 325/18 -, Rn. 21, juris; OVG Münster, Beschluss vom 31. Oktober 2019 - 8 A 3309/17 -, Rn. 88, juris; VGH München, Urteil vom 30. April 2019 - 22 BV 18.842 -, Rn. 44, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. November 2018 - 3 O 590/18 -, Rn. 7, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z -, Rn. 21, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 12 LA 39/17 -, Rn. 35, juris).
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