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OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 Abs. 2 GastG; Art. 13 GG
Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Polizei in einer Diskothek zur Überprüfung der Einhaltung des Jugenschutzgesetzes; Schutz von Räumen einer Diskothek durch Art. 13 GG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Polizei in einer Diskothek zur Überprüfung der Einhaltung des Jugenschutzgesetzes; Schutz von Räumen einer Diskothek durch Art. 13 GG
Verfahrensgang
- VG Oldenburg - 12 A 4824/95
- OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96
Die gewerblich genutzten Räume der Diskothek des Klägers - nur diese sind vom Beklagten kontrolliert worden - sind jedoch entsprechend ihrer Zweckbestimmung öffentlich zugänglich und daher nur eingeschränkt durch Art. 13 GG geschützt (BVerfG, Beschluß vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54/75 ff.). - BVerwG, 02.03.1971 - I C 37.69
Zulässigkeit des Erlasses von Bestimmungen über die Verpflichtung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96
Behördliche Kontrollen innerhalb kurzer Zeitabstände sind insbesondere dann gerechtfertigt, wenn - wie im vorliegenden Fall - aufgrund früherer Vorkommnisse Zweifel bestehen, ob der Gewerbetreibende für die Ausübung des Gewerbes die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt (BVerwG, Urteil vom 2. März 1971 - I C 37.69 -, GewArch 1971, 153/155).
- VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07
Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen
Verwaltungsbehörden und Gerichte haben sich hingegen am klaren, nicht auslegungsfähigen Wortlaut der Norm zu orientieren (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 7 L 6802/96 -, juris). - VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden
Selbst dann, wenn im Einzelfall kein besonderer Anlass zur Prüfung gegeben ist, hat die zuständige Behörde die Rechtspflicht, Maßnahmen nach § 22 GastG zu treffen, weil die gewerberechtliche Überwachung ebenfalls dem Zweck dient, Nachlässigkeiten und Mängel in einem Betrieb gar nicht erst aufkommen zu lassen und etwaige vorhandene Mängel aufzudecken (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 6. Oktober 1997 - 7 L 6802/96 -, juris;… Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, a.a.O., § 22 Rn. 5).