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   OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22   

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OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22 (https://dejure.org/2023,4149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2023 - 11 LA 380/22 (https://dejure.org/2023,4149)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2023 - 11 LA 380/22 (https://dejure.org/2023,4149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NspielhG § 4; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; vorbeugender Rechtsschutz

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    Auswahlentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; vorbeugender Rechtsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Zwar kann es durchaus vorkommen, dass bei - wie hier - behördlichen Auswahlentscheidungen mehrere Verwaltungsakte Angriffspunkt für Rechtsschutz durch einen unterlegenen Bewerber sein können (dazu etwa BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 20).

    Es bedarf deshalb gesonderter Prüfung, ob einem Kläger für eine derartige doppelte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite steht ( BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 22).

    Ob in diesem Sinne die Abwehr von Konkurrenz überhaupt in rechtlich zulässiger Weise verfolgt werden könnte (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 30; VG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2022 - 3 A 108/21 - V.n.b.; Senatsbeschl. v. 3.1.2023 - 11 LA 204/22 - n.v.), kann vor diesem Hintergrund dahinstehen.

    Das Wesen einer Auswahlentscheidung liegt darin, dass der eine begünstigt und der andere im Gegenzug zurückgesetzt wird ( BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 24).

    Dabei ist die jeweils gegenwärtige Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen ( BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 24, m.w.N.).

    Die Klägerin müsste ihr Rechtsschutzziel daher eigentlich mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen diesen befürchteten Ablehnungsbescheid verfolgen; die erhobene Drittanfechtungsklage stellt lediglich ein funktionales Äquivalent für diese vorbeugende Unterlassungsklage dar (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 25).

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre ( BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 26, m.w.N.; vgl. auch bereits Senatsbeschl. v. 8.12.2017 - 11 ME 395/17 - V.n.b.).

    Gegen das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses spricht auch, dass bei der hier in Rede stehenden Mitbewerberklage eine Anfechtungsklage gegen einen Drittbescheid regelmäßig nur zur Unterstützung einer eigenen Verpflichtungsklage und bei einer das Kontingent erschöpfenden Gewährung an den oder die Konkurrenten in Betracht kommt (Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 1 Rn. 141 ff.; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 2 Rn. 303 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 52 ff., 54 u. 109; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1.10.2019, § 42 Rn. 204 ff., 208 u. Rn. 93 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 42 Rn. 48, 147; BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 20 ff., m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 16; VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2022 - 3 A 108/21 - V.n.b.; Senatsbeschl. v. 3.1.2023 - 11 LA 204/22 - V.n.b.).

    Die von der Klägerin angefochtene Genehmigungserteilung an die Beigeladene zu 1. verletzt nicht Rechtsnormen, die zumindest auch dem Schutz der Klägerin zu dienen bestimmt sind (vgl. zu diesem Erfordernis bereits oben sowie auch etwa BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 28 ff.; Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Im Übrigen begründet eine Betroffenheit in wirtschaftlicher Hinsicht nicht die Klagebefugnis ( BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 16).

    Das Recht eines Klägers, im Wege der Anfechtung die Aufhebung einer Genehmigung zu verlangen, die anderen Bewerbern erteilt worden ist, setzt voraus, dass die angefochtene Genehmigungserteilung Rechtsnormen verletzt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (dazu etwa BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 17; vgl. auch VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.).

    Gegen das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses spricht auch, dass bei der hier in Rede stehenden Mitbewerberklage eine Anfechtungsklage gegen einen Drittbescheid regelmäßig nur zur Unterstützung einer eigenen Verpflichtungsklage und bei einer das Kontingent erschöpfenden Gewährung an den oder die Konkurrenten in Betracht kommt (Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 1 Rn. 141 ff.; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 2 Rn. 303 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 52 ff., 54 u. 109; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1.10.2019, § 42 Rn. 204 ff., 208 u. Rn. 93 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 42 Rn. 48, 147; BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 20 ff., m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 16; VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2022 - 3 A 108/21 - V.n.b.; Senatsbeschl. v. 3.1.2023 - 11 LA 204/22 - V.n.b.).

    Erst recht ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Anfechtungsklage zur Unterstützung einer eigenen Verpflichtungsklage wegen einer das Kontingent erschöpfenden Gewährung an die Beigeladene zu 1. geboten ist (vgl. zu alle dem auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn.16).

    Die von der Klägerin angefochtene Genehmigungserteilung an die Beigeladene zu 1. verletzt nicht Rechtsnormen, die zumindest auch dem Schutz der Klägerin zu dienen bestimmt sind (vgl. zu diesem Erfordernis bereits oben sowie auch etwa BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 28 ff.; Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Die maßgebliche Auswahlentscheidung muss mithin erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden (vgl. dazu auch VerfGH BW, Urt. v. 2.3.2023 - 1 VB 98/19 - juris Rn. 135 ff.).

    Eine glücksspielrechtliche Erlaubnis, die einem Spielhallenbetreiber als Ergebnis eines Auswahlverfahrens erteilt wird und gegenüber den unterlegenen Konkurrenten das Mindestabstandsgebot auslöst, berührt diese dadurch in ihren Rechten (VerfGH BW, Urt. v. 2.3.2023 - 1 VB 98/19 - juris Rn. 185).

    Da die der Beigeladenen zu 1. erteilte Erlaubnis über § 10 c Abs. 4 Satz 2 NGlüG in der Fassung vom 12. Mai 2020 (GVBl. 2020 S. 121) der Erteilung einer weiteren Erlaubnis im wiederholten Auswahlverfahren nicht entgegengehalten werden kann, werden durch sie keine subjektiven Rechte von Konkurrenten verletzt (vgl. für eine Härtefallerlaubnis mit entsprechender Wirkung VerfGH BW, Urt. v. 2.3.2023 - 1 VB 98/19 - juris Rn. 143 ff., 185).

  • VG Gera, 22.04.2022 - 5 K 1205/20

    Drittanfechtungsklage gegen eine Spielhallenerlaubnis für einen Konkurrenten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Das Recht eines Klägers, im Wege der Anfechtung die Aufhebung einer Genehmigung zu verlangen, die anderen Bewerbern erteilt worden ist, setzt voraus, dass die angefochtene Genehmigungserteilung Rechtsnormen verletzt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (dazu etwa BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 17; vgl. auch VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.).

    Gegen das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses spricht auch, dass bei der hier in Rede stehenden Mitbewerberklage eine Anfechtungsklage gegen einen Drittbescheid regelmäßig nur zur Unterstützung einer eigenen Verpflichtungsklage und bei einer das Kontingent erschöpfenden Gewährung an den oder die Konkurrenten in Betracht kommt (Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 1 Rn. 141 ff.; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 42 Abs. 2 Rn. 303 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 42 Rn. 52 ff., 54 u. 109; Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1.10.2019, § 42 Rn. 204 ff., 208 u. Rn. 93 ff.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 42 Rn. 48, 147; BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 20 ff., m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 2.9.1983 - 7 C 97/81 - juris Rn. 16; VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.5.2022 - 3 A 108/21 - V.n.b.; Senatsbeschl. v. 3.1.2023 - 11 LA 204/22 - V.n.b.).

    Wie ausgeführt, ist bisher keine Auswahlentscheidung zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. erfolgt; das ursprünglich im Losverfahren durchgeführte Auswahlverfahren ist durch die im Oktober 2017 erfolgte Erlaubniserteilung an die Klägerin gegenstandslos geworden (vgl. zur fehlenden Klagebefugnis auch für den Fall, dass ein Auswahlverfahren nicht erfolgt ist, weil im Ergebnis allen Bewerbern die begehrte Genehmigung erteilt wurde, VG Gera, Urt. v. 22.4.2022 - 5 K 1205/20 Ge - juris Rn. 28 ff., 32 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (NdsOVG, Beschl. v. 5.2.2020 - 10 LA 108/18 - juris Rn. 15; Beschl. v. 23.1.2018 - 10 LA 21/18 - juris Rn. 7; Beschl. v. 13.2.2020 - 13 LA 491/18 - juris Rn. 3, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (NdsOVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 - juris Rn. 10; Beschl. v. 5.2.2020 - 10 LA 108/18 - juris Rn. 15; Beschl. v. 5.3.2020 - 10 LA 142/18 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.; Senatsbeschl. v. 17.3.2022 - 11 LA 242/21 - n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 7 LA 119/21

    Drittschutz; Spielhallenerlaubnis; Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Das Erfordernis der Zuverlässigkeit vermittelt Dritten kein subjektiv-öffentliches (Abwehr-)Recht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2021 - 7 LA 119/21 - juris Rn. 4).

    Einen dahingehenden Drittschutz vermitteln auch nicht die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. zu alledem NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2021 - 7 LA 119/21 - juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2017 - 11 ME 395/17

    Abhilfe; Abstandskonkurrenz; Auswahlentscheidung; glücksspielrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre ( BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35/07 - juris Rn. 26, m.w.N.; vgl. auch bereits Senatsbeschl. v. 8.12.2017 - 11 ME 395/17 - V.n.b.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt ( BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (NdsOVG, Beschl. v. 5.2.2020 - 10 LA 108/18 - juris Rn. 15; Beschl. v. 23.1.2018 - 10 LA 21/18 - juris Rn. 7; Beschl. v. 13.2.2020 - 13 LA 491/18 - juris Rn. 3, m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 11 LA 380/22
    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen ( BVerwG, Urt. v. 29.4.2004 - 3 C 25/03 - juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 10 LA 142/18

    Cross-Compliance; Mitarbeiter; Pflanzenschutzmittel; Sorgfaltspflicht

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

  • VG Düsseldorf, 18.03.2024 - 3 K 786/23
    Das Recht eines Klägers, im Wege der (Dritt-)Anfechtung die Aufhebung einer Genehmigung zu verlangen, die einem anderen Bewerber erteilt worden ist, setzt voraus, dass die angefochtene Genehmigungserteilung Rechtsnormen verletzt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 20 m.w.N.

    Die jeweiligen Normen regeln - abgesehen vom Versagungsgrund des § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 AG GlüStV NRW, der hier zu Gunsten der Klägerin als Wettvermittlerin offenkundig nicht einschlägig ist - Erlaubniserteilungsvoraussetzungen, ohne dabei Tatbestandsmerkmale zu verwenden, die typischerweise (auch) dem Schutz Dritter dienen, vgl. so zur vergleichbaren Rechtslage im Land Berlin: VG Berlin, Urteil vom 13. Juli 2023 - 4 K 468/21 -, juris Rn. 21; vgl. zum fehlenden Drittschutz des Versagungsgrundes der Unzuverlässigkeit: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 7 LA 119/21 -, juris Rn. 4.

    Ist das Verfahren zur Erteilung der glücksspielrechtlichen Spielhallenerlaubnis - wie hier - zum Schutz der Allgemeinheit ausgestaltet, vermitteln auch die Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen Drittschutz, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 20; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 7 LA 119/21 -, juris Rn. 4.

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 468.21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten

    Das Recht eines Klägers, im Wege der (Dritt-)Anfechtung die Aufhebung einer Genehmigung zu verlangen, die einem anderen Bewerber erteilt worden ist, setzt voraus, dass die angefochtene Genehmigungserteilung Rechtsnormen verletzt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20).

    Weder den im vorliegenden Fall anzuwendenden Mindestabstandsregelungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 SpielhG Bln zu anderen Spielhallen oder zu Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden noch den Versagungsgründen nach § 2 Abs. 3 SpielhG Bln kam eine drittschützende Wirkung zu (vgl. so beispielhaft etwa zur Zuverlässigkeit - auf die § 2 Abs. 3 Nr. 1 SpielhG Bln mit dem Verweis auf § 33c Abs. 2 Nr. 1 und § 33d Abs. 3 GewO Bezug nimmt - auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20).

    Die Klägerin kann sich zur Begründung einer Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO auch nicht auf Grundrechte berufen, und zwar weder auf Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - in der Gestalt eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes noch auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (so auch ohne weitere Begründung OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20, unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 7 LA 119/21 - juris).

    Für eine derartige doppelte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes besteht daher auch kein Rechtsschutzbedürfnis (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. September 2009 - BVerwG 3 C 35.07 - juris).

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 168.22

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis: Drittanfechtungsklage eines Veranstalters von

    Das Recht eines Klägers, im Wege der (Dritt-)Anfechtung die Aufhebung einer Genehmigung zu verlangen, die einem anderen Bewerber erteilt worden ist, setzt voraus, dass die angefochtene Genehmigungserteilung Rechtsnormen verletzt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20).

    Weder den im vorliegenden Fall anzuwendenden Mindestabstandsregelungen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 und 4 SpielhG Bln zu anderen S oder zu Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden noch den Versagungsgründen nach § 2 Abs. 3 SpielhG Bln kam eine drittschützende Wirkung zu (vgl. so beispielhaft etwa zur Zuverlässigkeit - auf die § 2 Abs. 3 Nr. 1 SpielhG Bln mit dem Verweis auf § 33c Abs. 2 Nr. 1 und § 33d Abs. 3 GewO Bezug nimmt - auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20).

    Die Klägerin kann sich zur Begründung einer Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO auch nicht auf Grundrechte berufen, und zwar weder auf Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - in der Gestalt eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes noch auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte wirtschaftliche Betätigungsfreiheit (so auch ohne weitere Begründung OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 20, unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 7 LA 119/21 - juris).

    Für eine derartige doppelte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes besteht daher auch kein Rechtsschutzbedürfnis (OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 - juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. September 2009 - BVerwG 3 C 35.07 - juris).

  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8182/23

    Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 12.03.2024 - 3 K 4841/22
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8718/22
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7177/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7178/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Klage für die klagende Person offensichtlich keine rechtlichen oder tatsächlichen Vorteile bringen kann, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2023 - 11 LA 380/22 -, juris Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 01.09.2023 - 3 K 1460/23

    Keine Wettvermittlung im Nebengeschäft!

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