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   OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12   

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https://dejure.org/2012,39318
OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12 (https://dejure.org/2012,39318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.12.2012 - 7 ME 131/12 (https://dejure.org/2012,39318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 7 ME 131/12 (https://dejure.org/2012,39318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs. 4 VwGO; § 24 Abs. 2 S. 2 LuftVZO
    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nach Ergehen der Entscheidung; Weigerung eines Luftfahrzeugführers zur Teilnahme an einer angeordneten Begutachtung

  • pilotundrecht.de PDF

    Nur Umstände, die bis zur behördlichen Entscheidung gegeben sind, werden vom Gericht berücksichtigt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4; LuftVZO § 24 Abs. 2 S. 2
    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nach Ergehen der Entscheidung; Weigerung eines Luftfahrzeugführers zur Teilnahme an einer angeordneten Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nach Ergehen der Entscheidung; Weigerung eines Luftfahrzeugführers zur Teilnahme an einer angeordneten Begutachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01

    Festsetzung von Flugverfahren durch Verordnung - Berücksichtigung betroffener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12
    Denn aus beidem folgt, dass es nicht die Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, in einem Verfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO den Streitfall neu aufzubereiten und in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. Bader, a. a. O., VBlBW 2002, S. 474).

    Der Antragsteller ist deshalb darauf verwiesen, solche Umstände, die erst nach dem 6. Juli 2012 eingetreten sind, in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geltend zu machen (vgl. Kugele, a. a. O., Rn. 26; Bader, a. a. O., VBlBW 2002, S. 474).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 B 88.99

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmitteleinlegungsfrist und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12
    Der Antragsteller hätte vielmehr gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO und § 57 VwGO i. V. m. den §§ 222 Abs. 1 ZPO, 188 Abs. 2 und 187 Abs. 1 BGB seine Beschwerde noch bis zum Ablauf des 16. Juli 2013 einlegen und begründen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1999 - BVerwG 6 B 88.99 -, NVwZ-RR 2000, 325).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2012 - 7 MS 33/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. des Plans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12
    Der Eindruck ist falsch, da die Belehrung den Kreis der möglichen Prozessbevollmächtigten nur unvollständig nennt, indem sie von den postulationsfähigen europäischen Hochschullehrern im Sinne der aktuellen Fassung des § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO (i. V. m. § 67 Abs. 4 Satz 3 VwGO) diejenigen unerwähnt lässt, die nicht an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes tätig sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2012 - 7 MS 33/12 -, juris, Langtext Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Daher kann auch offenbleiben, ob diese nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (durch ein Verhalten des Antragstellers selbst) geänderten Umstände als Beschwerdevorbringen berücksichtigt werden können (so Schenke in Kopp/Schenke, 23. Auflage 2017, § 146 Rn. 42 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2004 - 21 B 2399/03 -, juris Rn. 23; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.01.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; zu den unterschiedlichen Auffassungen auch in der Rechtsprechung Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 81 ff.) und bedurfte es auch nicht der vom Antragsteller angebotenen zeugenschaftlichen Vernehmung seiner Ehefrau.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Ausnahmsweise und in engen Grenzen kann aber im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes oder der Prozessökonomie etwas anderes gelten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, ZfSchR 2013, 117 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 17.1.2011 - 7 B 1506/10 -, juris, Rn. 9 f.), und ein solcher Ausnahmefall liegt hier vor.
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

    Insofern ist die Antragsgegnerin nicht auf das alternativ einschlägige Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO analog zu verweisen (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 4.7.2017 - 2 S 1258/17 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Saarl., Beschl. v. 16.6.2017 - 2 B 344/17 -, juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 30.1.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Berl-Bbg., Beschl. v. 30.5.2016 - OVG 2 S 8.16 -, juris Rn. 14 m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 29.01.2015 - 3 B 100/14 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018 -, juris Rn. 82 f.; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, Stand: 27. Aufl. 2021, § 146 Rn. 42 m.w.N.; für die vergleichbare Situation bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung BVerwG, Beschl. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, juris Rn. 10; a.A.: NdsOVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung;

    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende jedenfalls offensichtliche entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel und der diesbezügliche Vortrag der Beteiligten sind daher grundsätzlich berücksichtigungsfähig ( VGH BW, Beschl. v. 26.01.2017 - 5 S 1791/16, juris Rn. 30; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Auflage 2022, § 146 Rn. 19 und 29; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, Rn. 1157 f.; a.A. OVG MV , Beschl. v. 20.08.2018 - 3 M 14/16; juris Rn. 29; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 30.05.2016 - 2 S 8.16, juris Rn. 14 f.; NdsOVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14 f., jeweils unter Verweis auf § 80 Abs. 7 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

    Eine Konstellation, in welcher dem Beschwerdeführer ein unbotmäßiges "Aufsparen" von Gründen entgegengehalten werden könnte (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris; noch weiter gehend: Senat, Beschl. v. 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris) oder erst nach der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen werden, welche es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (vgl. Senat, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris), ist hier nicht gegeben.
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