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   OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08   

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https://dejure.org/2009,12870
OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08 (https://dejure.org/2009,12870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2009 - 8 LB 118/08 (https://dejure.org/2009,12870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 (https://dejure.org/2009,12870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Auskunftspflicht des in der Handwerksrolle eingetragenen oder einzutragenden Gewerbetreibenden gegenüber der Handwerkskammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Alt. 2 HwO; § 17 Abs. 1 HwO; § 17 Abs. 2 HwO; § 17 Abs. 3 HwO; § 17 Abs. 4 HwO; § 31 Abs. 1 BVerfGG
    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im Hinblick auf Anhaltspunkte bzgl. des Betreibens eines eintragungspflichtigen Handwerksbetriebs; Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde oder Verfolgungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung ( HwO ) im Hinblick auf Anhaltspunkte bzgl. des Betreibens eines eintragungspflichtigen Handwerksbetriebs; Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde oder Verfolgungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im Hinblick auf Anhaltspunkte bzgl. des Betreibens eines eintragungspflichtigen Handwerksbetriebs; Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde oder Verfolgungsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 129
  • DÖV 2010, 17
  • DÖV 2010, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09

    Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender;

    - Niedersächsisches OVG - 12.11.2009 - AZ: OVG 8 LB 118/08.
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Diese Auslegung des Begriffs des einzutragenden Gewerbetreibenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HandwO stellt sicher, dass der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, der in der Verpflichtung zur Auskunftserteilung liegt, verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, insbesondere der Zweck der Auskunftspflicht, der Handwerkskammer die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle zu ermöglichen, in einer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang stehenden Weise verwirklicht wird (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206; Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 A 1434/08.Z - GewArch 2009, 247; Maiwald, GewArch 2007, 208 ff.; Schmitz, GewArch 2009, 237; für eine von den personengebundenen Eintragungsvoraussetzungen gänzlich unabhängige Auskunftspflicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - GewArch 2010, 84).

    Das vom Kläger angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 4. Juli 2008 - 11 A 4598/07 - ist im Übrigen mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - (GewArch 2010, 84) aufgehoben worden.

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