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   OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20   

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https://dejure.org/2020,8551
OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20 (https://dejure.org/2020,8551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2020 - 8 OA 13/20 (https://dejure.org/2020,8551)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2020 - 8 OA 13/20 (https://dejure.org/2020,8551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5b GKG; § 66 Abs 5 S 1 GKG; § 24 Abs 9 KostVfg; § 25 Abs 2 S 3 Halbs 1 KostVfg; § 25 Abs 2 S 3 Halbs 2 KostVfg; § 67 Abs 4 S 1 VwGO; § 37 Abs 3 S 1 VwVfG; § 37 Abs 5 S 1 VwVfG
    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz; Kostenerinnerung; Kostenrechnung; maschinell erstellt; Postulationsfähigkeit; Rechtsmittelbelehrung; Vertretungszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anwaltszwang für Kostenerinnerung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14

    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Bei der Kostenrechnung handelt es sich um einen (Justiz-) Verwaltungsakt, der der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt und für den daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt (BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1/16 u.a. -, juris Rn. 9; OLG Celle, Beschl. v. 21.3.2014 - 1 WS 100/14 -, Beck online m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Die Rechtsfrage, ob die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Absatz 1 GKG dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. VwGO unterliegt, ist daher vom Gesetzgeber entschieden worden und kann nicht mehr als offen qualifiziert werden (anders BVerwG, Beschl. v. 2.2.2017 - 6 KSt 1.17 -, Beck online Leitsatz 2, Rn. 2 u. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 -, Beck online Rn. 3; die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.2.2017 noch angeführte Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts v. 15.4.2009 (Az. 12 Bf 363/07, Beck online) ist durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene Neuregelung überholt).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 6 KSt 1.17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für das Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Die Rechtsfrage, ob die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Absatz 1 GKG dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. VwGO unterliegt, ist daher vom Gesetzgeber entschieden worden und kann nicht mehr als offen qualifiziert werden (anders BVerwG, Beschl. v. 2.2.2017 - 6 KSt 1.17 -, Beck online Leitsatz 2, Rn. 2 u. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 -, Beck online Rn. 3; die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.2.2017 noch angeführte Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts v. 15.4.2009 (Az. 12 Bf 363/07, Beck online) ist durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene Neuregelung überholt).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 13 OA 494/18

    Verhältnis von Erinnerung und Beschwerde nach § 66 GKG; Möglichkeit des Absehens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Danach bedürfen Kostenanforderungen, die automationsgestützt erstellt werden, weder einer Unterschrift noch eines Abdrucks des Dienstsiegels (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2018 - 13 OA 494/18 -, Beck online Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 12 Bf 363/07

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Oberverwaltungsgerichts - Umfang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Die Rechtsfrage, ob die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Absatz 1 GKG dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. VwGO unterliegt, ist daher vom Gesetzgeber entschieden worden und kann nicht mehr als offen qualifiziert werden (anders BVerwG, Beschl. v. 2.2.2017 - 6 KSt 1.17 -, Beck online Leitsatz 2, Rn. 2 u. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1.16 -, Beck online Rn. 3; die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.2.2017 noch angeführte Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts v. 15.4.2009 (Az. 12 Bf 363/07, Beck online) ist durch die am 1.9.2009 in Kraft getretene Neuregelung überholt).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 M 18.1674

    Erinnerung, Kostenansatz, Unterschrift, Sachbehandlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20
    Der vom Kläger persönlich ohne Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO eingelegte Rechtsbehelf ist zwar zulässig, weil § 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG (BGBl. I 2008, 2586) nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 1 Abs. 5 GKG vorrangig anzuwenden ist (ebenso Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.2.2019 - 8 M 18.1674 -, juris Rn. 5 u. v. 28.10.2011 - 11 CE 11.2433 -, juris Rn. 30).
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