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   OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18   

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https://dejure.org/2018,6717
OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18 (https://dejure.org/2018,6717)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2018 - 7 ME 9/18 (https://dejure.org/2018,6717)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2018 - 7 ME 9/18 (https://dejure.org/2018,6717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Untersagung der Nutzung einer Paintball-Anlage durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen; Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JuSchG § 7
    Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Paintball; Abwägung wirtschaftlicher Interessen

  • rechtsportal.de

    JuSchG § 7
    Untersagung der Nutzung einer Paintball-Anlage durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen; Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung einer Paintball-Anlage für Kinder unter 16 Jahren darf sofort untersagt werden - Wirtschaftliche Interessen treten hinter Schutz des Kindeswohls zurück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 573
  • DVBl 2018, 799
  • DÖV 2018, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Altersbeschränkung für Lasertag-Arena

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18
    Diesem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut haben sich wirtschaftliche Überlegungen unterzuordnen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.07.2016 - 12 ZB 16.1206 -, juris).

    Dieses überragend wichtige Gemeinschaftsgut des Jugendschutzes (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.07.2016, a. a. O.) verdient im Rahmen einer Folgenabwägung den Vorrang vor dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, insbesondere weil mögliche gesundheitliche Folgen für Kinder und Jugendliche im Regelfall nicht oder jedenfalls nur schwer wieder rückgängig gemacht werden können, während etwaige finanzielle Schäden der Antragstellerin im Regelfall ausgeglichen werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18
    Dies gilt umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2018 - 7 ME 9/18
    Dies gilt umso mehr, als das Beschwerdegericht - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch solche Gründe zu berücksichtigen hat, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Die Zugrundelegung des GAM zur Bewertung einer möglichen Gefährdung ist dabei nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden (vgl. auch VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 34 ff., 58 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 19.3.2018 - 7 ME 9/18 - juris Rn. 12 f.) Der Gutachter betrachtete ausweislich der Schwerpunktsetzung in dem vorgelegten Gutachten für die Prüfung einer möglichen Gesundheitsgefährdung besonders die Regeln, Ziele und Siegbedingungen der jeweiligen konkret angebotenen Spiele (vgl. S. 18 bis 22 und S. 25 bis 33).
  • VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern

    b) Selbst wenn für die (abschließende) Beurteilung der Jugendgefährdung durch die vom Antragsteller angebotenen Laserspiele ein wissenschaftliches psychologisches Gutachten erforderlich sein sollte (so OVG Lüneburg, B.v. 19.3.2018 - 7 ME 9/18 - juris Rn. 18), man also lediglich von offenen Erfolgsaussichten in einem Hauptsacheverfahren ausgeht, ergibt die dann vorzunehmende allgemeine Interessenabwägung ein Überwiegen des Schutzes der seelischen und geistigen Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gegenüber den materiellen Interessen und der Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers.
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