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   OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22   

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https://dejure.org/2022,25825
OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22 (https://dejure.org/2022,25825)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 (https://dejure.org/2022,25825)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2022 - 1 ME 90/22 (https://dejure.org/2022,25825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 1 S 2 BauNVO; § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO; § 1906 BGB
    Allgemeines Wohngebiet; Anlage für soziale Zwecke; Behinderung; Behinderung, geistige; Behinderung, geistige; Behinderung, seelische; Behinderung, seelische; Betreuung; Eigengefährdung; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit; Gebot der Rücksichtnahme; Menschen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialtherapeutisches Zentrum ist im allgemeinen Wohngebiet zulässig!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sozialtherapeutisches Zentrum in allgemeinem Wohngebiet in Bad Eilsen zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialtherapeutisches Zentrum in allgemeinem Wohngebiet zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialtherapeutisches Zentrum zur Unterbringung von Menschen mit Behinderungen in allgemeinem Wohngebiet zulässig - Zulässigkeit nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.07.2005 - 4 B 33.05

    Anlage für soziale Zwecke; Freigängerhaus; offener Strafvollzug; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
    Sie sollen - in der Formulierung des § 3 Abs. 3 BauNVO - den Bedürfnissen der die Einrichtung in Anspruch nehmenden Personen dienen (BVerwG, Beschl. v. 26.7.2005 - 4 B 33.05 -, NVwZ 2005, 1186 = BRS 69 Nr. 63 = juris Rn. 5).

    Erst dann, wenn nicht das individuelle Wohl des Betroffenen, sondern - wie bei einer Einrichtung des Justiz- oder Maßregelvollzugs oder zur Unterbringung psychisch erkrankter Menschen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) - öffentliche Zwecke der Gefahrenabwehr im weitesten Sinne in den Vordergrund treten, wird der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO verlassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.7.2005 - 4 B 33.05 -, NVwZ 2005, 1186 = BRS 69 Nr. 63 = juris Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
    Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2015 - 1 ME 126/15

    Arbeitnehmerwohnheim; ausländischer Arbeitnehmer; Doppelbelegung; Freizügigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
    Wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, kann und will das Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleisten (vgl. Senatsbeschl. v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 -, NVwZ-RR 2016, 25 = BRS 83 Nr. 102 = juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 42/21

    Allgemeines Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Kindertageseinrichtung; Verkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 ME 90/22
    Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.).
  • VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22

    Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit;

    Als typische Beispiele werden Einrichtungen für alte Menschen und andere Personengruppen angesehen, die ein besonderes soziales Angebot wahrnehmen wollen ( BVerwG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33/05 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Beschluss vom 28.02.2008 - 4 B 60/07 -, juris Rn. 5 f.; Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1/02 -, juris Rn 12 ff. m.w.N.) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 22.09.2022 - 1 ME 90/22 -, juris Rn. 15 und vom 03.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7) ist die Gebietsverträglichkeit ungeschriebenes Erfordernis jeder nach dem Wortlaut der Absätze 2 und 3 der §§ 2 ff. BauNVO zulässigen Nutzung.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 1 ME 26/23

    Gewerbliche Nutzung; faktisches Mischgebiet; rückwärtige Stellplätze;

    Zu würdigen ist mithin in jedem Fall, ob die typischerweise mit dem in Rede stehenden Vorhaben verbundenen Auswirkungen nach dessen räumlichem Umfang, der Größe seines (betrieblichen) Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem damit verbundenen Zu- und Abgangsverkehr sowie der Dauer all dieser Auswirkungen einschließlich ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten mit dem in Absatz 1 definierten Gebietscharakter zu vereinbaren sind (Senatsbeschl. v. 22 9.2022 - 1 ME 90/22 -, BauR 2023, 51 = NVwZ-RR 2023, 14 = juris Rn. 15; v. 3.11.2021 - 1 ME 42/21 -, juris Rn. 7, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 28.2.2008 - 4 B 60.07 -, BRS 73 Nr. 70 = NVwZ 2008, 786 = juris Rn. 6 f. und 11 f. m.w.N.).
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