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   OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09   

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https://dejure.org/2010,8289
OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09 (https://dejure.org/2010,8289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 KS 85/09 (https://dejure.org/2010,8289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 (https://dejure.org/2010,8289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorbereitung der Planung einer Bundesfernstraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 FStrG; § 16a Abs. 1 FStrG; § 16a Abs. 2 FStrG
    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei einer Bewertung der Rechtmäßigkeit von Vorarbeiten i.S.v. § 16a Abs. 1 FStrG für einen beabsichtigten Bau der Bundesautobahn A 22 (Küstenautobahn)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 16; FStrG § 16a Abs. 1; FStrG § 16a Abs. 2
    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei einer Bewertung der Rechtmäßigkeit von Vorarbeiten i.S.v. § 16a Abs. 1 FStrG für einen beabsichtigten Bau der Bundesautobahn A 22 (Küstenautobahn)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Vorbereitungsarbeiten für die Planung der Küstenautobahn A 22 abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung eines Planvorhabens bei einer Bewertung der Rechtmäßigkeit von Vorarbeiten i.S.v. § 16a Abs. 1 FStrG für einen beabsichtigten Bau der Bundesautobahn A 22 (Küstenautobahn)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 793
  • DVBl 2010, 990
  • DÖV 2010, 742
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09
    Auch kommt es nicht darauf an, ob die von den Vorarbeiten betroffenen Grundstücke später wirklich für das Vorhaben beansprucht werden (BVerwG, Beschl. v. 7. August 2002 - 4 VR 9.02, 4 A 16.02 -, juris Rnr. 7).

    Die "Dringlichkeit" des Vorhabens prüft das Bundesverwaltungsgericht auch in seinem Beschluss vom 7. August 2002, a.a.O., auf jener Grundlage (juris, Rn. 11).

    Unter Vorarbeiten im Sinne dieser Vorschrift fallen Maßnahmen nicht, die bereits einen Teil der Ausführung des Straßenbauvorhabens selbst darstellen (BVerwG, Beschl. v. 7. August 2002, a.a.O., Rnr. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09
    Die mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2007 - 9 VR 7.07 - (Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 17) vom Verwaltungsgericht vorgenommene Auslegung des § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 VwGO ist einleuchtend.

    In seinem Beschluss vom 30. März 2003 - 9 VR 7.07 - (juris), in dem die Kläger dafür Ansatzpunkte erkennen wollen, wird derartiges nicht ausgeführt.

  • BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - (juris), im Gegenteil.
  • OVG Sachsen, 24.02.2011 - 2 A 572/09

    Zulassung der Berufung, Ausgleichszulage, Elternzeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 7 KS 85/09
    Mit Beschluss vom 11. August 2009 - 2 A 572/09 - hat sich das Verwaltungsgericht für instanziell unzuständig erklärt und das Verfahren der verbliebenen zwölf Kläger an das erkennende Oberverwaltungsgericht verwiesen.
  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

    Die auf diese Vorschrift gestützte Anordnung des Antragsgegners kann von dem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten nur mit der Begründung angefochten werden, dass die Vorarbeiten nach Art und Umfang nicht notwendig seien (OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793).

    Dass mögliche Maßnahmen bereits im Vorhinein nicht definitiv beschrieben und angeordnet werden, stellt die nötige Bestimmtheit insgesamt nicht in Frage (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 7 KS 4/12

    Möglichkeit der Heilung eines Mangels an Bestimmtheit einer Duldungsanordnung

    2.1 Die Klägerin greift die zutreffend auf diese Vorschriften gestützte Anordnung (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS 85/09 -, NVwZ-RR 2010, 793) der Beklagten im Wesentlichen mit der Rüge an, sie sei inhaltlich nicht hinreichend bestimmt gewesen, § 37 Abs. 1 VwVfG.
  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Die planerische Absicht bedarf keiner weiteren Konkretisierung, denn die Vorarbeiten sollen gerade erst die notwendigen Erkenntnisse für konkrete Möglichkeiten der Planverwirklichung liefern (vgl. zu § 16a FStrG: Nds. OVG, Urt. v. 27.04.2010 - 7 KS 85/09 -, juris Rn. 33).
  • VG Düsseldorf, 20.09.2012 - 3 K 6556/12

    Baudurchführung Bundesverwaltungsgericht Höchstspannungsleitung 380 kV Verweisung

    vgl. zu ähnlichen Sachverhaltsgestaltungen hinsichtlich der umfassenden und alleinigen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Nr. 6 bzw. Nr. 8 VwGO: Zum LuftVG VGH Hessen, Beschluss vom 12. Juli 2001 2 Q 777/01 und zum FStrG OVG Niedersachsen, Urteil vom 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -, jeweils juris.
  • OVG Sachsen, 13.11.2023 - 1 B 184/23

    Eilbeschwerde; Darlegungserfordernis; Bushaltestelle; Duldung von

    Das Verwaltungsgericht hat dagegen unter Hinweis auf bereits ergangene Rechtsprechung (NdsOVG, Beschl. v. 27. April 2010 - 7 KS 85/10 - [gemeint ist offenbar Urt. v. 27. April 2010 - 7 KS 85/09 -], juris zu § 16 FStrG; VG Lüneburg, Beschl. v. 16. Dezember 2020 - 3 B 33/20 -, juris zu § 37b Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz) eingangs ausgeführt, dass die auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 Satz 1 SächsStrG ergangene Duldungsanordnung grundsätzlich nur mit der Begründung angefochten werden könne, dass die Vermessungsarbeiten als Vorarbeiten der Planung nach Art und Umfang nicht notwendig seien und dass die Antragsteller daher mit ihren Einwänden gegen die geplante Errichtung einer behindertengerechten Bushaltestelle vor ihrem Grundstück D........straße .
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