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   OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13   

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OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13 (https://dejure.org/2013,24753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 (https://dejure.org/2013,24753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 (https://dejure.org/2013,24753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3c S. 2 UVPG; § ... 9 Abs. 1 UVPG; § 42 Abs. 2 1. Hs. VwGO; § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 UmwRG; § 2 Abs. 5 UmwRG; § 4 Abs. 1 UmwRG; Art. 11 Abs. 1 RL 2011/92/EG; § 10 BImSchG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 14 Abs. 2 GG
    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht bzgl. schädlicher Umweltauswirkungen für nahegelegene Waldgebiete; Genehmigung eines Waldeigentümers zur Umwandlung der Waldflächen in eine andere Nutzungsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht bzgl. schädlicher Umweltauswirkungen für nahegelegene Waldgebiete; Genehmigung eines Waldeigentümers zur Umwandlung der Waldflächen in eine andere Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht bzgl. schädlicher Umweltauswirkungen für nahegelegene Waldgebiete; Genehmigung eines Waldeigentümers zur Umwandlung der Waldflächen in eine andere Nutzungsart

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 994
  • DÖV 2013, 950
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Osnabrück, 11.12.2013 - 3 A 1/13

    Waldumwandlungsgenehmigung zugunsten einer Tiermastanlage in Bippen-Lonnerbecke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13
    Das Verwaltungsgericht hat den Hauptantrag der Antragstellerin, festzustellen, dass die Klage des Beigeladenen gegen die Waldumwandlungsgenehmigung des Antragsgegners vom 20. Juni 2012 (Verfahren 3 A 1/13) keine aufschiebende Wirkung hat, mit der Begründung abgelehnt, dass der Klage des Beigeladenen aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zukomme.

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend berücksichtigt, dass auf den betroffenen Waldflächen des Flurstücks 100 auf ganzer Fläche Stieleichen und Kiefern (Bl. 20 i. V. m. Bl. 11 und 16 der Beiakte B (in dem Verfahren 3 A 1/13 Beiakte A)) sowie des Flurstücks 132 auf ganzer Fläche Roteichen und Rotbuchen (Bl. 22 i.V.m. Bl. 11 und 16 der Beiakte B) stehen und nach dem im Verwaltungsvorgang befindlichen Lichtbildern (Bl. 30 ff. der Beiakte B) von einem in sich geschlossenen Baumbestand auszugehen ist.

    Rötker wird der Waldbereich, der auf dem Flurstück 100 der Flur 5 umgewandelt werden soll, als "Eichenmischwald armer, trockener Sandböden (WQT)" gekennzeichnet (vgl. Biotoptypenkarte auf Seite 14 der Umweltverträglichkeitsstudie; Bl. 54 der Akte 3 A 1/13).

    Der Biotoptyp "Eichenmischwald armer, trockener Sandböden" mit der Klassifizierung "WQT" entspricht gemäß der Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen dem FFH-Lebensraumtyp 9190 (vgl. Bl. 56 der Gerichtsakte 3 A 1/13).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13
    Erweist sich das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG nach dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG als nicht nachvollziehbar, folgt daraus, dass in dem Entscheidungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen und deren Unterbleiben einen Mangel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG darstellt (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - ebenso Fellenberg/Schiller, a.a.O., UmwRG § 4 Rn 14).

    Unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht nicht allein auf die mögliche Betroffenheit des Schwarzspechts als streng geschützte Art durch die Waldumwandlung abgestellt hat (vgl. Beschlussabdruck S. 55 f.), ist für die nach § 3a Satz 4 UVPG geforderte Kontrolle der Plausibilität des Vorprüfungsergebnisses allein die von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen, so dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen (des Vorhabens) auf die Umwelt in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -).

    § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG enthält nach seinem Sinn und Zweck eine Sonderregelung zu § 46 VwVfG und nimmt die unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Mängel von dem für Verfahrensfehler geltenden Kausalitätserfordernis des § 46 VwVfG aus (BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - vgl. ferner der 12. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 8.5.2012 - 12 KS 5/10 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13
    Anlagebezogen sind solche Entscheidungen, die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und insoweit eine "Freigabewirkung" für den Betreiber der Anlage haben (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.3.2007 - 1 S 1041/05 - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 KS 5/10

    Wirksamkeit eines Teilgenehmigungsbescheids über Errichtungsarbeiten für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13
    § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG enthält nach seinem Sinn und Zweck eine Sonderregelung zu § 46 VwVfG und nimmt die unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Mängel von dem für Verfahrensfehler geltenden Kausalitätserfordernis des § 46 VwVfG aus (BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - vgl. ferner der 12. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 8.5.2012 - 12 KS 5/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Das Ergebnis der Vorprüfung, wie es sich aufgrund der vom Antragsgegner gegebenen, maßgeblichen Begründung des Prüfergebnisses, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 = juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, ZUR 2013, 683 = juris Rn. 31, in der Dokumentation vom 18. Juni 2013 darstellt, ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht nachvollziehbar, weil der Sachverhalt hier nicht vollständig und zutreffend erfasst worden sein dürfte, vgl. § 4 a Abs. 2 Nr. 1 UmwRG.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 8 B 315/15

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzgl. Erteilung

    Das Ergebnis der Vorprüfung, wie es sich aufgrund der vom Antragsgegner gegebenen, maßgeblichen Begründung des Prüfergebnisses, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 = juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, DVBl. 2014, 1415 = juris Rn. 66; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, ZUR 2013, 683 = juris Rn. 31, in der Dokumentation vom 19. März 2015 und 1. April 2015 darstellt, ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht nachvollziehbar.
  • VG Minden, 18.03.2014 - 11 L 706/13

    Eilantrag des NABU gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Preußisch

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 - m.w.N.,= juris Rdnr. 7.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, NUV 2013, 75 = juris Rdnr. 25, m.w.N.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, a.a.O. = juris Rdnr. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 400/15

    Windpark in Swisttal-Odendorf vorläufig gestoppt

    Das Ergebnis der Vorprüfung, wie es sich aufgrund der vom Antragsgegner gegebenen, maßgeblichen Begründung des Prüfergebnisses darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 = juris Rn. 29; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, juris Rn. 68, und vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 -, Rn. 40; Nds. OVG, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, ZUR 2013, 683 = juris Rn. 31, ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht nachvollziehbar, weil der Sachverhalt nicht vollständig und zutreffend erfasst worden sein dürfte, vgl. § 4 a Abs. 2 Nr. 1 UmwRG.
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    Die hiergegen erhobene Beschwerde der Beigeladenen hat der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 29. August 2013 (4 ME 76/13) zurückgewiesen.

    Insofern wird auf die Ausführungen des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 29. August 2013 (- 4 ME 76/13 -, Beschlussabdruck S. 10 ff.), verwiesen.

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

    Das ist zum einen bei den Flächen der Fall, auf denen der Wald gerodet wurde bzw. werden soll, weil dort die Windkraftanlagen errichtet werden sollen (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - Juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - Juris).

    Die vorliegende Fallkonstellation ist demzufolge nicht mit der vom OVG Niedersachsen (Beschluss vom 29.08.2013, a.a.O.) entschiedenen vergleichbar.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 8 B 1245/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Das Ergebnis der Vorprüfung, wie es sich aufgrund der vom Antragsgegner gegebenen, maßgeblichen Begründung des Prüfergebnisses, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, BVerwGE 141, 282 = juris Rn. 29; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 8 B 356/14 -, DVBl. 2014, 1415 = juris Rn. 66, und vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 -, I+E 2015, 134 = juris, Rn. 40, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2013 - 4 ME 76/13 -, ZUR 2013, 683 = juris Rn. 31, in der Dokumentation vom 12. August 2015 darstellt, ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt worden.
  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

    Denn mit der in dieser Regelung - bundesrechtlich - bestimmten Einbeziehung aller "andere(n) die Anlage betreffende(n) behördliche(n) Entscheidungen" in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist eine ausschließliche sachliche und verfahrensrechtliche Zuständigkeit des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis als der für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der von der Beigeladenen geplanten Windkraftanlagen im Bereich des Windparks Blumberg zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3; Abs. 3 ImSchZuVO) begründet, die auch die Erteilung der von der Beigeladenen zum Zwecke der Verwirklichung dieses Windparks beantragten Waldumwandlungsgenehmigung umfasst und die Entscheidungszuständigkeit der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz verdrängt (zu den Folgen der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG für eine anderweitig erteilte Genehmigung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.2007 - 1 S 1041/05 -, juris Rn. 56; OVG Nds., Beschl. v. 29.08.2013 - 4 ME 76/13 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschl. v. 25.02.1994 - 11 B 3128/93 -, NVwZ-RR 1995, 61; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL Juli 2018, BImSchG § 13 Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 12 LA 15/14

    Annahme einer Irrelevanz von Stickstoff Zusatzdepositionen anhand von Critical

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 28 L 3169/17

    Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 28 L 4250/17

    Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 28 L 3260/17

    Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 28 L 4238/17

    Bau der Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) vorerst gestoppt

  • VG Osnabrück, 13.11.2013 - 3 A 78/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Tiermastanlage in Bippen-Lonnerbecke

  • VG Osnabrück, 11.12.2013 - 3 A 1/13

    Waldumwandlungsgenehmigung zugunsten einer Tiermastanlage in Bippen-Lonnerbecke

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