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   OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21   

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https://dejure.org/2024,1728
OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21 (https://dejure.org/2024,1728)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2024 - 9 LC 266/21 (https://dejure.org/2024,1728)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - 9 LC 266/21 (https://dejure.org/2024,1728)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AO § 233a; AO § 238 Abs. 1 Satz 1; BverfGG § 35; BverfGG § 78
    Bundesverfassungsgericht; erledigendes Ereignis; Erledigung; Erledigungsfeststellungsklage; Fortgeltungsanordnung; Hauptsacheerledigung; Fortgeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts als erledigendes Ereignis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Im Laufe des Klageverfahrens ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 (- 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - juris) ergangen.

    Vorliegend handele es sich bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 (- 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17- juris) um ein erledigendes Ereignis.

    Unter Anwendung dieser Maßstäbe ist das Verwaltungsgericht vorliegend zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei der Fortgeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 8. Juli 2021 (- 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 - juris) um ein erledigendes Ereignis handelt.

  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch das Gericht aufgrund einseitiger Erledigungserklärung setzt voraus, dass ein erledigendes Ereignis tatsächlich vorliegt (vgl. Just in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 161 Rn. 39, zitiert nach beck-online; BFH, Beschluss vom 18.3.1994 - III B 543/90 - juris Rn. 13).

    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluss vom 18. März 1994 (- III B 543/90 - juris) vermag der Senat insoweit nicht zu folgen.

    Im Übrigen mache die Klärung einer bisher streitigen verfassungsrechtlichen Rechtsfrage in einem Musterprozess durch das Bundesverfassungsgericht vor den Fachgerichten anhängige andere Verfahren zu der Rechtsfrage je nach Ausgang des Musterprozesses möglicherweise begründet oder unbegründet, aber nicht gegenstandslos (vgl. BFH, Beschluss vom 18.3.1994, a. a. O., Rn. 13).

  • BVerfG, 24.01.2020 - 1 BvR 1883/18

    Kostenentscheidung, Weitergeltungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Im Hinblick auf die damit einhergehende Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24.1.2020 - 1 BvR 1883/18 - juris) und der dargelegten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs werde angeregt, die Revision zuzulassen.

    Aus diesem Grund ist auch der von der Beklagten zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2020 (- 1 BvR 1883/18 - beck-online), mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, für das vorliegende Verfahren nicht relevant.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Es erfolgt gewissermaßen im Hinblick auf die gesetzliche Rechtsgrundlage eine dingliche Surrogation (vgl. Bethge in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, a. a. O., § 31 Rn. 227; Karpenstein/Schneider-Buchheim in: BeckOK BVerfGG, 15. Edition Stand 1.6.2023, § 78 Rn. 53; BVerfG, Urteil vom 1.7.1998 - 2 BvR 441/90 u. a. - juris Rn. 169, wonach auf der Grundlage des § 35 BVerfGG sichergestellt werden kann, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 2 BvR 633/86 - juris Rn. 95, wonach für die Zahlung der Ausgleichsabgabe mit der Anordnung der Weitergeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Es erfolgt gewissermaßen im Hinblick auf die gesetzliche Rechtsgrundlage eine dingliche Surrogation (vgl. Bethge in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, a. a. O., § 31 Rn. 227; Karpenstein/Schneider-Buchheim in: BeckOK BVerfGG, 15. Edition Stand 1.6.2023, § 78 Rn. 53; BVerfG, Urteil vom 1.7.1998 - 2 BvR 441/90 u. a. - juris Rn. 169, wonach auf der Grundlage des § 35 BVerfGG sichergestellt werden kann, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 2 BvR 633/86 - juris Rn. 95, wonach für die Zahlung der Ausgleichsabgabe mit der Anordnung der Weitergeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften eine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht).
  • BFH, 16.05.2018 - II R 16/13

    Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2018 (- II R 16/13 - juris).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
    Ausreichend ist, wenn das Verfahren eine derartige Wendung zu Ungunsten des Klägers genommen hat, dass eine bis dahin aussichtsreiche Klage in ihren Erfolgsaussichten entscheidend geschmälert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 40.91 - juris Rn. 13).
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