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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16   

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https://dejure.org/2018,28645
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16 (https://dejure.org/2018,28645)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.2018 - 8 A 1884/16 (https://dejure.org/2018,28645)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 (https://dejure.org/2018,28645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 91 ; BImSchG § 6 ; BImSchG § 12 Abs. 1 S. 1
    Bestimmung des Vorrangs von zwei, sich gegenseitig beeinträchtigenden Windenergieanlagen unter Turbulenzgesichtspunkten; Nachträgliches Entfallen der Vorrangstellung eines Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkurrierende Windanlagen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen - Die spätere muss auf die frühere Rücksicht nehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windräder, die später beantragt werden, müssen Rücksicht nehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16
    Herr F. T. und Herr N. T. , Kläger des parallelen Berufungsverfahrens 8 A 1886/16, beantragten am 6. Mai 2010 die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids "hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens und seiner Vereinbarkeit mit den militärischen Belangen und den Belangen des Luftverkehrs" für eine Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2 in C. X. , Gemarkung G. , Flur , Flurstück (im Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort C. X. -I. vom 24. Juni 2016 der G1. & F. F1.------ring GmbH & Co. KG bezeichnet als WEA 40).

    Im Anschluss erklärten die Kläger im Verfahren 8 A 1886/16 mit Schreiben vom 9. Mai 2013, dass ihr Vorbescheidsantrag "ergänzend auch im Hinblick auf die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit (Schall und Schattenschlag)" sowie "unter Turbulenzintensitätsgesichtspunkten" geprüft werden solle.

    Unter dem 17. Juli 2013 erteilte der Beklagte den Klägern im Verfahren 8 A 1886/16 sodann einen Vorbescheid hinsichtlich der "planungs- und immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit, der Vereinbarkeit mit den militärischen Belangen und den Belangen des Luftverkehrs sowie der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit nur in Bezug auf die Turbulenzintensität".

    Die Klage gegen den Teilrücknahmebescheid ist Gegenstand im parallel geführten Berufungsverfahren 8 A 1886/16.

    Zur Begründung ihrer Berufung führt sie ergänzend aus, die Reichweite des Vorbescheidsantrags sei streng nach dem Wortlaut der anwaltlich beratenen Kläger im Verfahren 8 A 1886/16 zu bestimmen.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 8 A 1886/16 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

    Auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom selben Tag - 8 A 1886/16 -, das den Beteiligten bekannt ist, wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 2 M 201/08

    Zur Auslegung einer Fristbestimmung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16
    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 19. November 2008 - 2 M 201/08 -, juris Rn. 10.

    vgl. ebenso bei einer vergleichbaren Fristbestimmung OVG S.-A., Beschluss vom 19. November 2008 - 2 M 201/08 -, juris Rn. 10.

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 19. November 2008 - 2 M 201/08 -, juris Rn. 10.

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, juris Rn. 5, vom 22. November 2000- 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = juris Rn. 25, vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 13, und vom 10. Juli 1980- 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269 = juris Rn.49 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    GmbH & Co. KG, Rechtsnachfolgerin der Kläger als Betreiberin der WEA 40 und Klägerin im Verfahren 8 A 1884/16, auf deren Antrag vom 1. August 2013 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die WEA 40. Als Bedingung wurde insbesondere unter A) 3. die Vorlage eines die Anlage der Beigeladenen berücksichtigenden Turbulenzgutachtens bestimmt.

    GmbH & Co. KG gegen die Nebenbestimmungen der Genehmigung ist Gegenstand im parallel geführten Berufungsverfahren 8 A 1884/16.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 8 A 1884/16 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 8 A 1884/16, das den Beteiligten bekannt ist.

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit,

    Die Revision der Beigeladenen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 - wird hinsichtlich der Fortsetzungsfeststellungsklage verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2023 - 22 D 271/21
    Die gegen diese Urteile gerichteten Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen blieben ebenso ohne Erfolg (Urteile des erkennenden Gerichts vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 - und - 8 A 1886/16 -) wie die hiergegen eingelegten Revisionen der Beigeladenen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2020 - 4 C 3.19 - und - 4 C 4.19 -).
  • VG Minden, 15.07.2020 - 11 K 3616/19
    Für die WEA LE-61 lag ein zuvor gestellter, prüffähiger Antrag vor, sodass dieser Antrag deshalb als prioritärer Antrag, vgl. zum Prioritätsgrundsatz bei mehreren Genehmigungs-anträgen: OVG NRW, Urteile vom 18.09.2018 - 8 A 1884/16 und 8 A 1886/16 -, jeweils juris, im Rahmen der Ermittlung der Vorbelastung zu behandeln war.
  • VG Hannover, 04.11.2020 - 12 A 8256/17

    Absetzteich; Auflage; Fischteich; Isolierte Anfechtung; Kleingewässer;

    Dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet, weil es sich bei der angegriffenen Bestimmung um eine Inhaltsbestimmung - auch wenn sie als "Auflage" getroffen worden ist (sog. modifizierende Auflage, vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1974 - IV C 73.72 -, juris Rn. 17) - handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 10.10.2019 - 10 ME 191/19 -, juris Rn. 18 m.w.N.; OVG NRW, Urt. v. 18.09.2018 - 8 A 1884/16 -, juris Rn. 47 m.w.N.; VG Hamburg, Urt. v. 13.09.2016 - 4 K 303/13 -, juris Rn. 32).
  • VG Düsseldorf, 23.07.2019 - 15 K 13188/17
    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 1999, 4 C 4.98, BVerwGE 109, 74 und juris Rdnr. 10; OVG NRW, Urteil vom 18. September 2018, 8 A 1884/16, juris Rdnr. 41 bis 45.
  • OVG Thüringen, 25.10.2018 - 3 KO 745/13

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall der nicht erteilten

    Die Umstellung von einem Anfechtungs- auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag stellt keine Klageänderung dar, die an die Voraussetzungen des § 91 VwGO gebunden wäre (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. September 2018 - 8 A 1884/16 - juris).
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