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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20.OVG   

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https://dejure.org/2022,6366
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20.OVG (https://dejure.org/2022,6366)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.2022 - 1 C 11675/20.OVG (https://dejure.org/2022,6366)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 2022 - 1 C 11675/20.OVG (https://dejure.org/2022,6366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 GG, § 102 LWG RP, § 108 LWG RP, § 111 LWG RP, § 51 WHG
    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer vorläufigen Anordnung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 WHG; abstrakte Gefährdung des Trinkwassers; Existenzgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung über den Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Zulässigkeit einer vorläufigen Anordnung nach § 52 Abs. 2 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz ( WHG ); Rechtfertigung eine abstrakten Gefährdung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Normenkontrollanträge gegen vorläufige Unterschutzstellung von drei Brunnen im Landkreis Vulkaneifel erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch der vorläufige Trinkwasserschutz geht der Landwirtschaft vor

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2000 - 1 C 12087/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Dafür reicht es aus, dass das Vorkommen für die Trinkwasserversorgung überhaupt geeignet ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. März 2000 - 1 C 12087/98.OVG -, ESOVGRP).

    Eingriffe in der Form von Schutzgebietsverordnungen müssen demnach geeignet sein, das angestrebte Schutzziel zu erreichen, sie müssen erforderlich im Sinne des geringsten Eingriffs sein, und sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn entsprechen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. März 2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 26/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Mithin muss die Behörde und im Streitfall das Gericht aufgrund einer summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangen können, dass die getroffenen vorläufigen Anordnungen voraussichtlich auch in der künftigen Wasserschutzgebietsverordnung enthalten sein werden (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 2. Dezember 1985 10 C 26/85.OVG , NVwZ 1987, 243).

    Volle Gewissheit hierüber braucht indes nicht zu bestehen, weil es nicht Aufgabe des vorläufigen Verfahrens nach § 52 Abs. 2 WHG ist, sämtliche Zweifelsfragen schon einer abschließenden Lösung zuzuführen; dies muss vielmehr dem förmlichen Verfahren nach § 111 i.V.m. §§ 102 bis 108 Landeswassergesetz - LWG - vorbehalten bleiben (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Dezember 1985 - 10 C 26/85 -, NVwZ 1987, 243).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass der Schutz des Trinkwassers als ein für die Allgemeinheit lebensnotwendiges Gut mit Verfassungsrang (Art. 20a Grundgesetz - GG -) im überragenden Gemeinwohlinteresse liegt (Wasser als essentieller Stoff für den menschlichen Körper sowie für das tierische und pflanzliche Leben; vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Die Verallgemeinerungen müssen auf einer möglichst weiten Beobachtung, die alle betroffenen Regelungstatbestände einschließt, aufbauen, nur so kann ein möglichst lückenloser Schutz des Grundwassers überhaupt gewährleistet werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 13 KN 67/14 -, juris).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Dieser ist rechtlich nur beschränkt überprüfbar, nämlich auf die Wahl nachvollziehbarer Maßstäbe, und betrifft unter dem Aspekt der Erforderlichkeit letztlich nur die Erweiterung des Wasserschutzgebiets über das Wassereinzugsgebiet hinaus(vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2008 - 1 C 10511/06.OVG -, jeweils juris).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Vielmehr genügt nach den vorgenannten Kriterien ein Anlass, um typischerweise gefährdenden Situationen zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 -, BayVBl. 1980, 759; OVG RP, Urteil vom 5. November 2020 - 1 C 10840/19.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19

    Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Vielmehr genügt nach den vorgenannten Kriterien ein Anlass, um typischerweise gefährdenden Situationen zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 -, BayVBl. 1980, 759; OVG RP, Urteil vom 5. November 2020 - 1 C 10840/19.OVG -, juris).
  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Im Hinblick auf den angesprochenen überragenden Rang des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung ist es nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner der Sicherung des Grundwasservorkommens den Vorrang gegenüber den Eigentümerinteressen eingeräumt hat (vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 28. August 2019 - 8 N 17.523 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2008 - 1 C 10511/06

    Festsetzung eines Trinkwasserschutzgebietes und entsprechender Schutzzonen durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Dieser ist rechtlich nur beschränkt überprüfbar, nämlich auf die Wahl nachvollziehbarer Maßstäbe, und betrifft unter dem Aspekt der Erforderlichkeit letztlich nur die Erweiterung des Wasserschutzgebiets über das Wassereinzugsgebiet hinaus(vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - 7 CN 1/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Mai 2008 - 1 C 10511/06.OVG -, jeweils juris).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2022 - 1 C 11675/20
    Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG die flächenmäßige Ausdehnung eines Wasserschutzgebiets als erforderlich angesehen werden kann, müssen für jede darin einbezogene Teilfläche gegeben sein (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1984 - 4 B 157/83 und 4 B 158/83 -, BayVBl. 1984, 371).
  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 N 04.3471

    Wasserschutzgebiet; zeitlich aufgespaltene Auslegung; Anliegen der Normerhaltung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1989 - 10 C 42/88
  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359

    Finanzieller Ausgleich für eine unzumutbare Eigentumsbeschränkung eines im

    Fehlen im Einzelfall konkrete Gefährdungspotentiale, hat dies die Verwaltung im Rahmen der Prüfung einer Befreiung nach § 52 Abs. 1 Satz 3 WHG zu berücksichtigen (vgl. OVG RhPf, U.v. 2.3.2022 - 1 C 11675/20 - juris Rn. 51; U.v. 8.10.2015 - 1 C 10843/13 - juris Rn. 74, 84).
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