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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 6 A 10654/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,35477
OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 6 A 10654/13.OVG (https://dejure.org/2013,35477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.2013 - 6 A 10654/13.OVG (https://dejure.org/2013,35477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 6 A 10654/13.OVG (https://dejure.org/2013,35477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 3 WaffG 2002, § 5 Abs 5 S 1 WaffG 2002, § 6 WaffG 2002, § 1 WaffV 4, Art 19 Nr 3c WaffRNeuRegG
    Gebühr nach der Kostenordnung zum Waffengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneuter Beginn des Dreijahreszeitraums des § 4 Abs. 3 WaffG bei Erteilung eines Jagdscheins und einer mit ihr einhergehenden Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung entsprechend einer Regelüberprüfung im Sinne des Waffengesetzes (WaffG); Festsetzung ...

  • esovgrp.de

    WaffG § 4,WaffG § 4 Abs 3,WaffG § 5,WaffG § 5 Abs 5,WaffG § 5 Abs 5 S 1,WaffG § 6,WaffKostV § 1,WaffRNeuRegG Art 19,WaffRNeuRegG Art 19 Nr 3c
    Dreijahreszeitraum, Föderalismusreform, Gebühr, Gebührenrecht, Jagdschein, Jagdschein, Kostenverordnung, persönliche Eignung, Eignung, Föderalismus, Rahmengebühr, Regelüberprüfung, Reform, Verwaltungskostenrecht, Waffenrecht, waffenrechtliche Zuverlässigkeit, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 4 Abs. 3; WaffG § 13; WaffKostV § 1
    Erneuter Beginn des Dreijahreszeitraums des § 4 Abs. 3 WaffG bei Erteilung eines Jagdscheins und einer mit ihr einhergehenden Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung entsprechend einer Regelüberprüfung im Sinne des Waffengesetzes ( WaffG ); Festsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 6 A 10654/13
    Sie besitzen daher keine privilegierte Stellung und unterliegen auch als Inhaber gültiger Jagderlaubnisse grundsätzlich der turnusmäßigen Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27/11 -, juris, Rn. 26 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Das bedeutet, dass der Dreijahreszeitraum mit der anlassbezogenen waffenrechtlichen Überprüfung wieder neu beginnt (Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3; im Ergebnis ebenso OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013 - 6 A 10654/13 - LKRZ 2014, 193; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.).

    Das Gleiche kann gelten, wenn während des Laufs eines Dreijahrszeitraums aus jagd rechtlichen Gründen eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung des Betroffenen vorgenommen wird (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O., sowie NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O., und v. 25.01.2007, a.a.O.; tendenziell wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3: "grundsätzlich" [ohne nähere Erläuterung]; Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 1380a; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011 - OVG 11 S 26.11 - juris).

    Den Jagdbehörden stehen bei dieser Prüfung auch in einer Vielzahl von - allerdings nicht in allen - Fällen dieselben Erkenntnisquellen zur Verfügung wie den Waffenbehörden (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; im Ergebnis wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; tendenziell auch Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011, a.a.O., und Lehmann/v. Grotthuss/Soens, Aktuelles Waffenrecht, Stand 138. EL, Dez. 2017, § 4 WaffG Rn. 27, unter Verweis auf …

    Denn die Beklagte hat die Überprüfung - zu Recht - gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagd nach den Maßgaben der §§ 5 und 6 WaffG tatsächlich durchgeführt (vgl. zur - jeweils verneinten - Frage, ob die Erteilung eines Jagdscheins einen neuen Dreijahreszeitraum gemäß § 4 Abs. 3 WaffG auch dann auslöst, wenn die Jagdbehörde tatsächlich - rechtswidrig - keine Überprüfung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. §§ 5, 65 WaffG durchgeführt hat, BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O., und v. 25.01.2007, a.a.O.; Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 1380a).

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