Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3228
OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG (https://dejure.org/2021,3228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,3228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, Nr 3.2.1 Abs 2 TA Lärm, Nr 7.4 Abs 1 TA Lärm, Nr 7.4 Abs 2 TA Lärm
    Verletzung des Gebots der nachbarrechtlichen Rücksichtnahme durch Hochregallager Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauG § 34 Abs. 1
    Beschwerde gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung ihres Logistikzentrums durch den Neubau einer Warenannahme; Beachtung des Rücksichtnahmegebots bei der Genehmigung eines Hochregallagers in der Nachbarschaft zu einem Einfamilienhausanwesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hochregallager rücksichtslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Erweiterung des Logistikzentrums in Pirmasens erfolglos

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Zwar verlangt das Rücksichtnahmegebot auch nach der Rechtsprechung des Senats, dass sich der Baugenehmigung und den genehmigten Bauvorlagen mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen lassen muss, dass die genehmigte Nutzung Nachbarrechte nicht beeinträchtigt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640; OVG RP, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 A 10587/13.OVG -).

    Das von den Antragstellern zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2013 (a.a.O.) mit der darin angenommenen Verpflichtung zu organisatorischen Vorkehrungen zur Vermeidung unzumutbarer Verkehrsverhältnisse auf der an die genehmigte Halle eines Speditionsunternehmens angrenzenden Erschließungsstraße betrifft wiederum einen gänzlich anderen Sachverhalt: Denn dort ging es um die Abfertigung von 30 Lkw pro Tag, bei "Sonderaktionen" auch bis zu 100 Lkw pro Tag, mit der Möglichkeit des zeitgleichen Anfahrens von 10 bis 15 Lkw - etwa in den frühen Morgenstunden - und einer sehr schmalen Erschließungsstraße (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2013, a.a.O., juris, Rn. 44 ff. [50, 52]).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne grundsätzlich nachbarschützende Funktion zukommt und derselbe Nachbarschutz auch im unbeplanten Innenbereich - wie hier - besteht, sofern die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 - Leitsatz - Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - [Wannsee], BVerwGE 162, 336, Rn. 15).

    Die Ausführungen der Antragsteller zum möglichen nachbarschützenden Charakter von Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 -4 C 7.17- [Wannsee], BVerwGE 162, 363, Rn. 15) liegen mangels Vorliegens eines Bebauungsplans neben der Sache.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 8 E 10109/21

    Streitwertbemessung für Eilrechtsschutzantrags gegen die Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Bei der Ausfüllung dieses Streitwertrahmens nimmt der Senat im "Normalfall" für das Verfahren der Hauptsache einen mittleren Streitwert von 10.000,00 EUR an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris; VGH BW, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, BauR 2021, 64 und juris, Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Soweit die Antragsteller schließlich eine Wertminderung ihres Anwesens infolge der genehmigten Betriebserweiterung befürchten, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die als Folge der Ausnutzung einer Baugenehmigung möglicherweise eintretenden Wertminderungen des eigenen Anwesens für sich genommen keinen Maßstab dafür bilden, ob Beeinträchtigungen zumutbar sind oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 4 B 195.97 -, ZfBR 1998, 166 und juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Bei der Ausfüllung dieses Streitwertrahmens nimmt der Senat im "Normalfall" für das Verfahren der Hauptsache einen mittleren Streitwert von 10.000,00 EUR an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris; VGH BW, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 S 702/19 -, BauR 2021, 64 und juris, Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Gegenüber einer Bauleitplanung ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ein schutzwürdiges Interesse auf Beibehaltung einer bisherigen Ortsrand- und Aussichtslage nicht gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, BauR 2000, 1834 - Leitsatz - BayVGH, Urteil vom 9. März 2020 - 15 N 19.2010 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Was die Höhe eines Baukörpers und dessen Lage auf dem Grundstück und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Belichtung und Besonnung, aber auch für eventuelle Einsichtsmöglichkeiten anbelangt, ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall dann nicht verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Nichts Anderes ergäbe sich für den Umfang des subjektiven Rechtsschutzes der Antragsteller, wenn das Bauvorhaben infolge Unwirksamkeit der Einbeziehungssatzung als Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu bewerten wäre (vgl. zum Rücksichtnahmegebot als unbenannter öffentlicher Belang i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 -, NVwZ 2007, 336 und juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Gefordert ist eine Interessenabwägung, bei der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was in der konkreten Grundstückssituation beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 -, BRS 58 Nr. 159 und juris Rn. 66; Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188 und juris Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 8 B 11336/20

    Baurechtlicher Nachbarschutz; Verstoß gegen die zulässige Zahl der Vollgeschosse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21
    Mangels Maßgeblichkeit des Charakters eines faktischen Baugebiets i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 1 ff. BauNVO entfällt somit die Grundlage für einen hierauf bezogenen Gebietsbewahrungsanspruch ebenso wie für einen ebenfalls aus den Vorschriften der Baunutzungsverordnung über die Baugebiete hergeleiteten Anspruch auf Bewahrung der Eigenart eines Baugebiets gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (sog. Gebietsprägungserhaltungsanspruch, vgl. hierzu zuletzt: OVG RP, Beschluss vom 9. Dezember 2020 - 8 B 11336/20.OVG -, juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 8 A 10587/13

    Bestimmtheitsanforderung an Baugenehmigung des Nachbarn

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 5 S 1819/20

    Baugenehmigung für ein Logistikzentrums; Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19

    Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist das Gebot der Rücksichtnahme als Bestandteil des Einfügens der ersten Prüfalternative - das heißt, das Vorhaben hält sich nach der Art der baulichen Nutzung im vorgefundenen Rahmen, fügt sich gleichwohl nicht ein, wenn es nicht die erforderliche Rücksichtnahme aufweist - einzuordnen, es geht in dem Begriff des Einfügens auf und seine Beachtung gehört zum Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB (grundlegend: Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75; Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369/385 f.; Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 19.82; Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85; Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 21; Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128/98 - juris Rn. 6; Beschluss vom 20.04.2000 - 4 B 25/00 - juris Rn. 8; Urteil vom 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 21; Urteil vom 19.03.2015 - 4 C 12/14 - juris Rn. 9; ebenso in der Rechtsprechung außerdem HessVGH, Beschluss vom 03.06.2020 - 3 B 2322/19 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.02.2020 - 1 B 283/19 - juris Rn. 33; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2021 - 2 M 121/20 - juris Rn. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.02.2021 - 8 B 10077/21 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2007 - 2 B 16.05 - juris Rn. 19; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2012 - 2 B 20/21 - juris Rn. 14; VG Saarland, Beschluss vom 29.09.2020 - 5 L 898/20 - juris Rn. 39; BayVGH, Urteil vom 09.09.1999 - 1 B 96.3475 - juris Rn. 24, 25, wonach das Rücksichtnahmegebot zwingend zu prüfen ist; vgl. auch VG München, Urteil vom 19.01.2015 - M 8 K 14.90 - juris Rn. 178, 190 ff.).
  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

    Bei der Ausfüllung des in Ziff. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR ist im "Normalfall" - so auch hier - ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG -, Rn. 39, juris, unter Bezugnahme auf OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris).
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen

    So wird in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur überwiegend davon ausgegangen, dass es zu einer Erhöhung um 3 dB (A) im Sinne der genannten Regelung jeweils dann kommt, wenn der von dem Bauvorhaben ausgehende An- und Abfahrtsverkehr etwa die Hälfte des gesamten Verkehrs ausmachte (vergleiche Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4, Stand September 2021, TA Lärm Nr. 7 Rn. 53; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21- juris Rn. 22, kritisch hierzu Feldhaus/Tegeder, Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 4 Rn. 48 zu Nr. 7 TA Lärm).
  • VG Trier, 13.12.2021 - 7 L 3134/21

    Eilantrag gegen Bauvorhaben in Saarburg erfolglos

    Bei der Ausfüllung des in Ziff. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR ist im "Normalfall" - so auch hier - ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG -, juris, Rn. 39, unter Bezugnahme auf OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht