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   OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20   

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https://dejure.org/2021,15900
OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20 (https://dejure.org/2021,15900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.06.2021 - 2 A 90/20 (https://dejure.org/2021,15900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 2 A 90/20 (https://dejure.org/2021,15900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992
    Berufungszulassung in Asylverfahren: Anforderungen an die Darlegung der Grundsatzbedeutung einer Tatsachenfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3 ; AsylG § 78
    Anforderungen an die hinreichende Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Sache; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines irakischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    AsylG § 3 ; AsylG § 78
    Anforderungen an die hinreichende Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Sache; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines irakischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 - und vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, beide juris] Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.
  • OVG Saarland, 02.05.2019 - 2 A 184/19

    Asylverfahren Somalia - Subsidiärer Schutz und Rückkehr nach Mogadischu

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2019 - 2 A 184/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 28.03.2019 - 2 A 150/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.3.2019 - 2 A 150/18 - und vom 15.4.2019 - 2 A 80/18 -, beide juris] Zu einer ordnungsgemäßen Darlegung der Grundsatzrüge ist daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf.
  • OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 A 47/19

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Darlegungsanforderungen nach AsylVfG

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.1.2020 - 2 A 47/19 -, juris].
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
    Mit ihrer am 11. März 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 19. und 28. Mai 2020 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. August 2019 (7901363 - 160), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Dezember 2019 (1 K 1693/19.A) und zwei Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2020 (2 B 44/20.A bzw. 2 A 90/20.A), den Beschwerdeführerinnen nach eigenen Angaben zugestellt am 11. bzw. 12. Februar 2020.

    Den Antrag der Beschwerdeführerinnen auf Zulassung zur Berufung lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch den angefochtenen Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 A 90/20.A) ab.

    Die gegen diese beiden Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschlüsse jeweils vom 13. Mai 2020 zurück (2 A 90/20.A und 2 B 44/20.A).

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