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   OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22   

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https://dejure.org/2022,10504
OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22 (https://dejure.org/2022,10504)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.05.2022 - 2 A 1/22 (https://dejure.org/2022,10504)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 2 A 1/22 (https://dejure.org/2022,10504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK
    Möglichkeit der Rückkehr nach Bulgarien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Asylsuchenden auf Zuerkennung eines Abschiebungsverbotes bzgl. Bulgarien; Bewertung der Zumutbarkeit der Situation in Bulgarien für eine alleinstehende junge Frau

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. ebenso auch BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, NVwZ 2019, 61, wonach ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, Art. 3 EMRK voraussetzt, dass im Zielstaat der Abschiebung das für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erforderliche Mindestmaß an Schwere erreicht wird und diese Frage einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung nicht zugänglich ist, es vielmehr insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bedarf] Dementsprechend hat der Senat zum Beispiel die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich Bulgariens einzelfallbezogen gegebenenfalls auch abgelehnt.
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 737/17

    Anerkannter Schutzberechtigter; Abschiebungsverbot Bulgarien; Herbeiführung der

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.4.2018 - 2 A 737/17 -, AuAS 2018, 131, und 2 A 741/17 -, bei juris ] Diese Entscheidungen gehen indes im Grundsatz durchgängig davon aus, dass einerseits die Abschiebung in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter in dieses Land zwar "regelmäßig" eine sehr ernstzunehmende Möglichkeit der Verelendung wegen Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlender staatlicher Unterstützung zur Folge hat, andererseits aber die Frage, ob für einen in Bulgarien anerkannten Schutzberechtigen bei der Rückkehr eine Situation besteht, in der der Schutzbereich des Art. 3 EMRK (Art. 4 GRC) in einem generell nicht mehr zumutbaren Ausmaß beeinträchtigt ist, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig ist.
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 A 741/17

    Abschiebungsschutz in Rückführungsfällen in die Republik Bulgarien

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.4.2018 - 2 A 737/17 -, AuAS 2018, 131, und 2 A 741/17 -, bei juris ] Diese Entscheidungen gehen indes im Grundsatz durchgängig davon aus, dass einerseits die Abschiebung in Bulgarien anerkannter Schutzberechtigter in dieses Land zwar "regelmäßig" eine sehr ernstzunehmende Möglichkeit der Verelendung wegen Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlender staatlicher Unterstützung zur Folge hat, andererseits aber die Frage, ob für einen in Bulgarien anerkannten Schutzberechtigen bei der Rückkehr eine Situation besteht, in der der Schutzbereich des Art. 3 EMRK (Art. 4 GRC) in einem generell nicht mehr zumutbaren Ausmaß beeinträchtigt ist, von einer Vielzahl individueller Umstände und Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand, der Volkszugehörigkeit, der Ausbildung, dem Vermögen und familiären oder freundschaftlichen Verbindungen abhängig ist.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 179/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. entsprechend bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2019 - 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, AuAS 2019, 151] Insoweit bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 162/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. entsprechend bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2019 - 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, AuAS 2019, 151] Insoweit bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 173/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. entsprechend bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2019 - 2 A 162/19, 2 A 173/19 und 2 A 179/19 -, AuAS 2019, 151] Insoweit bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats immer einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht.
  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 2 A 133/18

    Abschiebungsverbot, Anerkannte, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

    Auszug aus OVG Saarland, 04.05.2022 - 2 A 1/22
    [vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2018 - 2 A 113/18 -, vom 4.4.2018 - 2 A 123/18 - und vom 5.4.2018 - 2 A 133/18 - (alle Bulgarien), vom 4.4.2018 - 2 A 93/18 und 2 A 95/18 - sowie vom 5.4.2018 - 2 A 128/18 - (alle Rumänien), vom 16.4.2018 - 2 A 59/18 - (Griechenland)] Die im gerichtlichen Asylverfahren geltenden, stark eingeschränkten Zulassungsgründe sind abschließend der Sonderregelung des § 78 Abs. 3 AsylG zu entnehmen.
  • OVG Saarland, 25.03.2024 - 2 A 160/23

    Zulassungsantrag: Abschiebungsverbot (Bulgarien)

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.9.2023 - 2 A 121/23 - und vom 4.5.2022 - 2 A 1/22 -, jeweils bei juris] Eine solche einzelfallbezogene Betrachtung hat das Verwaltungsgericht hier vorgenommen.
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