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   OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18   

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https://dejure.org/2020,3469
OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18 (https://dejure.org/2020,3469)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.02.2020 - 2 A 351/18 (https://dejure.org/2020,3469)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 2 A 351/18 (https://dejure.org/2020,3469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 10 Abs 4 SGB 8, § 53 SGB 12
    Berufungszulassungsantrag mit Mehrfachbegründung; Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 10 Abs. 4 ; SGB XII § 53
    Behinderung; Diagnose; Eingliederungshilfe; Erstattung; geistig; Integrationshilfe; Jugendhilfe; körperlich; Kosten; Leistungspflicht; seelisch; Sozialhilfe; wesentlich; Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger; Berufungszulassungsantrag

  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 10 Abs. 4 ; SGB XII § 53
    Klage eines Sozialhilfeträgers gegen einen Jugendhilfeträger auf Erstattung der Kosten für eine Integrationshilfe im Rahmen der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung zugunsten eines Leistungsempfängers; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 2465/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfeträger,

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.11.2018 - 3 K 2465/16 - wird zurückgewiesen.

    Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.11.2018 ergangenem Urteil - 3 K 2465/16 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18
    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.(vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, juris) Das ist dem Kläger - wie dargestellt - mit Blick auf die selbstständig tragenden Erwägungen des erstinstanzlichen Gerichts zur Annahme der wesentlichen Beeinträchtigung des Hilfeempfängers indessen nicht gelungen.
  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 2 A 181/18

    Auskunftsbegehren zu einer von Finanzbehörden angekauften "Steuer-CD"

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18
    Im Hinblick auf die Klärungsfähigkeit sind unter anderem Angaben zur Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage in einem Berufungsverfahren erforderlich.(vgl. Beschluss des Senats vom 14.5.2019 - 2 A 181/18 -, juris).
  • OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20

    Berufungszulassung bei Mehrfachbegründung; Befreiung von Festsetzungen eines

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris] Das ist vorliegend nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 A 274/20

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ernstliche

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, Nr. 86 der Leitsatzübersicht auf der Homepage des Gerichts, oder zuletzt vom 3.2.2020 - 2 A 356/20 -, zu der entsprechenden Prozessvorgabe im § 78 Abs. 3 und 4 AsylG, ständige Rechtsprechung, in Kürze bei Juris] Das Darlegungserfordernis nach dem § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt bei der Erhebung einer solchen Grundsatzrüge, dass im Wege der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Ausführungen in dem angefochtenen Urteil und mit den wichtigsten verwendeten Erkenntnismitteln von dem Antragsteller herausgearbeitet wird, warum ein allgemeiner Klärungsbedarf bestehen soll.
  • VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 2465/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfeträger,

    Rechtsmittel-AZ: 2 A 351/18.
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem

    Das gilt zunächst, soweit sich der Kläger unter Verweis auf - aus seiner Sicht - "völlig nebulöse" Darlegungen des Verwaltungsgerichts gegen die die erstinstanzliche Entscheidung selbständig tragende [vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, Juris, wonach wenn ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) beruht, für die Zulassung der Berufung nur Raum ist, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt] Feststellung wendet, dass sich die Unzulässigkeit der geplanten Werbetafel bereits aus § 12 Abs. 4 LBO ergibt.

    Da das Antragsvorbringen unter dem Aspekt auch keine - ohnehin nicht gesondert dargelegten (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) - "besonderen" rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Sache begründet (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), offensichtlich auch nicht die vom Kläger allenfalls beiläufig (Seite 6) reklamierte grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) der Rechtssache [vgl. zu den bereits formalen Anforderungen an eine solche Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, bei Juris] erkennen lässt und zudem geltend gemachte "Divergenzen" (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) [vgl. dazu im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, Juris, wonach eine Abweichungsrüge nicht mit einer behaupteten fehlerhaften Tatsachenwürdigung beziehungsweise Rechtsanwendung begründet werden kann] sich allenfalls auf den Umfang der Befugnisse der Kommunen zum Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen (im Saarland § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) beziehen, kann dem Zulassungsantrag des Klägers schon deswegen nicht entsprochen werden.

  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

    Dementsprechend setzt sie die Formulierung einer bestimmten, für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll(vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris).
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