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   OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18   

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OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18 (https://dejure.org/2019,930)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2019 - 2 A 318/18 (https://dejure.org/2019,930)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 2 A 318/18 (https://dejure.org/2019,930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; AuslG § 53 Abs. 4
    Berücksichtigung einer chronisch fixierten psychiatrischen Erkrankung bei der Abschiebung eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 622
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Der Begriff der "Extremgefahr" beziehungsweise der damit aufgerufene strenge Maßstab dient speziell im Rahmen des § 60 Abs. 7 AufenthG zur Rechtfertigung einer Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG zugunsten ausländerbehördlicher Erlasse bei Allgemeingefahren, ist hingegen im Rahmen des § 60 Abs. 5 AufenthG bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abschiebung eines Ausländers oder einer Ausländerin nach der Konvention zum Schutzes der Menschrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950, insbesondere wegen einer nach deren Art. 3 EMRK zu erwartenden "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" unzulässig ist, nicht anzulegen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, Asylmagazin 2018, 376, NVwZ 2019, 61).

    Soweit die Klägerin inhaltlich bezogen auf den Zulassungsgrund der Divergenz hinsichtlich der Beurteilung nach § 60 Abs. 5 AufenthG zunächst eine Abweichung von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2018(vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, Asylmagazin 2018, 376, NVwZ 2019, 61 mit Anm. Lehnert) geltend macht, kann eine Abweichung im Sinne des Zulassungstatbestands nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG nicht festgestellt werden.

    Diese vorangestellte umfassende Formulierung mag unglücklich sein, da der Begriff der Extremgefahr beziehungsweise der damit aufgerufene strenge Maßstab speziell im Rahmen des § 60 Abs. 7 AufenthG zur Rechtfertigung einer Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG zugunsten ausländerbehördlicher Erlasse bei Allgemeingefahren, angewandt wird, hingegen im Rahmen des § 60 Abs. 5 AufenthG, das heißt bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abschiebung nach der Konvention zum Schutzes der Menschrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950, insbesondere wegen einer nach deren Art. 3 EMRK zu erwartenden "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" unzulässig ist, nicht anzulegen ist.(vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, Asylmagazin 2018, 376, NVwZ 2019, 61 mit Anm. Lehnert).

    Das Verwaltungsgericht ist davon - wie dargelegt - ausgegangen und das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits mehrfach erwähnten Beschluss vom August 2018, der zwar die hier nicht zur Rede stehenden Fälle der sogenannten Sekundärmigration nach Schutzgewährung in einem Mitgliedstaat der europäischen Union - dort konkret Bulgarien - betraf, eine Zulassung der Revision wegen dieser Frage abgelehnt, weil sie sich mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens verneinen lasse.(vgl. auch dazu BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, Asylmagazin 2018, 376, NVwZ 2019, 61, Abschnitt 1.a.bb, mit insoweit zustimmender Anm. Lehnert) Die Frage ist damit geklärt.

  • VG Saarlouis, 26.09.2018 - 6 K 810/17

    Asylrecht; Mazedonien; Diabetes; medizinische Behandlungsmöglichkeiten; Atteste;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. September 2018 - 6 K 810/17 - wird zurückgewiesen.

    Der nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylG statthafte Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2018 - 6 K 810/17 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung der Beklagten (Bundesamt) zum Wiederaufgreifen des Verfahrens mit dem Ziel der Feststellung nationaler Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG) abgewiesen wurde, ist auch sonst zulässig, aber nicht begründet.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Urteil zu § 60 Abs. 5 AufenthG (Art. 3 EMRK) zeigen eindeutig, dass das Verwaltungsgericht insoweit in Anlehnung an die einschlägige, auch der auf Seite 7 des Urteils ausdrücklich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003(vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, NVwZ 2013, 297, insoweit Leitsatz 3, unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 21.1.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S., NVwZ 2011, 413, vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, und vom 13.10.2011 - Nr. 10611/09, Husseini, NJOZ 2012, 952) zugrundeliegenden Rechtsprechung des EGMR von richtigen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Anforderungen ausgegangen ist.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Urteil zu § 60 Abs. 5 AufenthG (Art. 3 EMRK) zeigen eindeutig, dass das Verwaltungsgericht insoweit in Anlehnung an die einschlägige, auch der auf Seite 7 des Urteils ausdrücklich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003(vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, NVwZ 2013, 297, insoweit Leitsatz 3, unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 21.1.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S., NVwZ 2011, 413, vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, und vom 13.10.2011 - Nr. 10611/09, Husseini, NJOZ 2012, 952) zugrundeliegenden Rechtsprechung des EGMR von richtigen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Anforderungen ausgegangen ist.
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Urteil zu § 60 Abs. 5 AufenthG (Art. 3 EMRK) zeigen eindeutig, dass das Verwaltungsgericht insoweit in Anlehnung an die einschlägige, auch der auf Seite 7 des Urteils ausdrücklich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003(vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, NVwZ 2013, 297, insoweit Leitsatz 3, unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 21.1.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S., NVwZ 2011, 413, vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, und vom 13.10.2011 - Nr. 10611/09, Husseini, NJOZ 2012, 952) zugrundeliegenden Rechtsprechung des EGMR von richtigen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Anforderungen ausgegangen ist.
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Das Verwaltungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung auf den Seiten 6/7 des Urteils zunächst richtig mit der verfahrensrechtlichen Vorfrage eines sich durch eine Ermessensreduzierung verdichtenden Anspruchs der Klägerin auf ein Wiederaufgreifen des auch hinsichtlich des Nichtvorliegens von so genannten nationalen Abschiebungsverboten bestandskräftig - aus Sicht der Klägerin negativ - abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens befasst, dazu unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004(vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2004 - 1 C 15.03 -, DVBl 2005, 317, zum Wiederaufgreifen eines Verfahrens speziell zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen des früheren § 53 Abs. 6 AuslG) ausgeführt, dass ein solcher subjektiver Anspruch nur in Betracht komme, wenn das Festhalten an der Entscheidung zu einem "schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde", und anschließend noch ohne eine Differenzierung zwischen den einzelnen Tatbeständen für nationale Abschiebungsverbote ausgeführt, das "komme in Betracht", wenn der Ausländer bei einer Abschiebung einer extremen individuellen Gefahrensituation ausgesetzt würde.
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Vielmehr kann eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts (Art. 103 Abs. 1 GG) erst angenommen werden, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet, sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.10.2006 - 2 Q 25/06 -, und vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 -, SKZ 2009, 254, Leitsatz Nr. 74; Stuhlfauth in Baderu.a. VwGO, 7. Auflage 2018, § 86 Rn 33, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.1.2016 - 2 B 34.14 -, NVwZ-RR 2016, 428 ) Diese Voraussetzungen sind hier zunächst nicht erfüllt, soweit das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erhebung eines Zeugen- und Sachverständigenbeweises zu der Tatsache, dass die Klägerin bei der lebensnotwendigen medizinischen Versorgung auf die Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen sei, abgelehnt hat.
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Urteil zu § 60 Abs. 5 AufenthG (Art. 3 EMRK) zeigen eindeutig, dass das Verwaltungsgericht insoweit in Anlehnung an die einschlägige, auch der auf Seite 7 des Urteils ausdrücklich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003(vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, NVwZ 2013, 297, insoweit Leitsatz 3, unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 21.1.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S., NVwZ 2011, 413, vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, und vom 13.10.2011 - Nr. 10611/09, Husseini, NJOZ 2012, 952) zugrundeliegenden Rechtsprechung des EGMR von richtigen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Anforderungen ausgegangen ist.
  • EGMR, 13.10.2011 - 10611/09

    HUSSEINI v. SWEDEN

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Die Ausführungen in dem erstinstanzlichen Urteil zu § 60 Abs. 5 AufenthG (Art. 3 EMRK) zeigen eindeutig, dass das Verwaltungsgericht insoweit in Anlehnung an die einschlägige, auch der auf Seite 7 des Urteils ausdrücklich angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003(vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 -, NVwZ 2013, 297, insoweit Leitsatz 3, unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 21.1.2011 - Nr. 30696/09, M.S.S., NVwZ 2011, 413, vom 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681, und vom 13.10.2011 - Nr. 10611/09, Husseini, NJOZ 2012, 952) zugrundeliegenden Rechtsprechung des EGMR von richtigen, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehenden Anforderungen ausgegangen ist.
  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18
    Dabei ist - in prozessualer Hinsicht - zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie als klärungsbedürftig und für die Entscheidung erheblich angesehen und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. statt vieler OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 61, Leitsatz Nr. 1, zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 26.03.2009 - 2 A 471/08

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren

  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 Q 25/06

    Zur Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne des § 25 Abs 5 AufenthG 2004

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    [vgl. Beschluss des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 15/23 -, juris, Rn. 13 sowie Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, juris].
  • VG Gelsenkirchen, 15.03.2024 - 3a K 2177/20

    Sri Lanka, Staatskrise, Wirtschaftskrise, Existenzmininum,

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22. Januar 2019- 2 A 318/18 - Rn. 11, juris.
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23

    Divergenzrüge im Berufungszulassungsverfahren; keine Verwirkung

    Eine Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten, in der Vorschrift benannten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer "Divergenz" in Tatsachenfragen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, NVwZ-RR 2019).(Rn.13).

    [vgl. ansonsten zu den Anforderungen an die Darlegung einer "Divergenz" in Tatsachenfragen OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, NVwZ-RR 2019, Abschiebungsverbot] Die Beschwerdebegründung muss die Entscheidung konkret benennen und zudem darlegen, dass und inwiefern die genannten Anforderungen an eine Abweichung in diesem Verständnis vorliegen.

  • VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385

    Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft

    Das Gericht kann aber nicht verpflichtet sein, immer weitere Gutachten zu nach vorliegendem Erkenntnismaterial bereits zu beantwortenden Fragen einzuholen, bis diese zu einem anderen, der abweichenden Ansicht des Beweisantragstellers oder der Beweisantragstellerin entsprechenden Ergebnis gelangen (vgl. OVG Saarl, B.v. 22.1.2019 - 2 A 318/18 - juris Rn. 22).
  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einem

    [vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -] Gleiches gilt auch unter dem Aspekt für die grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.33381

    Ablehnung von Beweisanträgen im Asylprozess - Äthiopien

    Das Gericht kann aber nicht verpflichtet sein, immer weitere Gutachten zu nach vorliegendem Erkenntnismaterial bereits zu beantwortenden Fragen einzuholen, bis diese zu einem anderen, der abweichenden Ansicht des Beweisantragstellers oder der Beweisantragstellerin entsprechenden Ergebnis gelangen (vgl. OVG Saarl, B.v. 22.1.2019 - 2 A 318/18 - juris Rn. 22).
  • VG Hannover, 26.10.2019 - 6 A 1342/17

    Abschiebungsverbot; alleinstehende Frau; Depression; Existenzminimum;

    Unter besonderen Umständen kann sich dieser Anspruch von Verfassung wegen verdichten zu einem Rechtsanspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 S. 1 AufenthG, welcher eine abschließende gerichtliche Entscheidung zu Gunsten des Ausländers ermöglicht: Bei einer Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungshindernisses nach § 51 Abs. 5, in Verbindung mit §§ 48, 49 VwVfG ist das Ermessen des Bundesamtes zu Gunsten des Ausländers nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig auf null reduziert, wenn ein Festhalten an der bestandskräftigen negativen Entscheidung zum Abschiebungsverbot zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen würde (so zur bisherigen Rechtslage: BVerwG, Urteil vom 20.10.2004 - 1 C 15.03 -, juris, LS 1, Rn. 13 ff.; zum diesbezüglich unterschiedlichen Prüfungsmaßstab bei § 60 Abs. 7 S. 1 und § 60 Abs. 5 AufenthG: OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.01.2019 - 2 A 318/18, juris Rn. 10 f.; VG Saarland, Urteil vom 26.09.2018 - 6 K 810/17, juris Rn. 19; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18, juris LS 2, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 A 352/18

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Mit Blick auf den im Zulassungsverfahren vorgelegten "vorläufigen Entlassungsbericht" des Caritas-Krankenhauses in A-Stadt(vgl. dazu den Entlassungsbericht der Abteilung Innere Medizin vom 15.1.2019, wonach der Kläger zu 1) im Übrigen am 15.1.2019 "in gutem Allgemeinzustand, kreislaufstabil und beschwerdefrei" entlassen wurde) bleibt zu ergänzen, dass die Frage, ob - was das Verwaltungsgericht mit sehr guten Gründen verneint hat - der Gesundheitszustand speziell des Klägers zu 1) die Feststellung eines Abschiebungsverbots rechtfertigt, eine solche des konkreten Einzelfalls ist, der sicher keine Grundsatzbedeutung im zuvor genannten Verständnis beigemessen werden kann.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, NVwZ-RR 2019, 622, wonach das Vorliegen eines Abschiebungsverbots im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG was die Bestimmung des "Mindestmaßes an Schwere" drohender Gefahren im Zielstaat der Abschiebung ("minimum level of security") oder eine "besonders gravierende Lage" im "besonderen Ausnahmefall" angeht, von vielen Umständen des jeweiligen Falls und speziell bei unter Erkrankungen leidenden Ausländerinnen und Ausländern beispielsweise von der Dauer der Behandlung, der daraus erwachsenen körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch vom Geschlecht, Alter und dem jeweiligen Gesundheitszustand abhängig und insoweit eine rechtsgrundsätzliche Klärung im Verständnis des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG nicht möglich ist) Ob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezogen auf den Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, spielt im Zulassungsverfahren nach dem § 78 AsylG, in dem es anders als in Allgemeinverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) nicht um Einzelfallgerechtigkeit geht, keine Rolle.
  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 294/18

    Bauordnungsverfügung - Duldung

    Die Kläger haben hiergegen am 22.10.2018, einem Montag, zum Aktenzeichen 2 A 294/18 und am 04.12.2018, zum Aktenzeichen 2 A 318/18, Klage erhoben, ohne diese zunächst in irgendeiner Form zu begründen.
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