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   OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09   

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https://dejure.org/2010,18505
OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09 (https://dejure.org/2010,18505)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.02.2010 - 3 D 70/09 (https://dejure.org/2010,18505)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 3 D 70/09 (https://dejure.org/2010,18505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 2 S. 1
    Niederlassungserlaubnis, Regelvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Stuttgart, 24.05.2006 - 12 K 1834/06

    Anwendung des Regelversagungsgrundes des § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004 bei § 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
    Da es der Klägerin nicht unzumutbar sein dürfte, Anstrengungen zu unternehmen, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und ihr abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG die Verlängerung ihrer bisher schon erteilten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufentG (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) offen steht, sind keine Umstände dafür erkennbar und von der Klägerin auch nicht vorgetragen, unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG ausnahmsweise von der Regelvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im vorliegenden Fall abzusehen (vgl. auch VG Osnabrück, Beschl. v. 11.9.2009 - 5 A 124/09 -; VG Stuttgart, Urt. v. 24.5.2006 - 12 K 1834/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
    Bei den von der Klägerin und ihrem Ehemann bezogenen Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um Mittel, die nicht auf Beitragszahlungen beruhen; dies hat das Gericht zutreffend ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 26.8.2008, BVerwGE 131, 370).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
    Hierzu reicht aus, dass die Blätter des Schriftstücks zusammengeheftet sind und der Ausfertigungsvermerk auf der letzten Seite ausweist, dass er erst nach Verbindung aller Blätter angebracht wurde und alle vorangehenden Schriftstücke abdeckt (BGH, Beschl. v. 23.10.2003, NJW 2004, 506).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05

    Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
    Dies entspricht allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: November 2009, § 28 Rn. 244 m. w. N.; OVG NW, Beschl. v. 6.7.2006, InfAuslR 2006, 407; OVG Bremen, Beschl. v. 13.8.2009, InfAuslR 2010, 25).
  • VG Osnabrück, 11.09.2009 - 5 A 124/09

    Ehe und Familie, verfassungsrechtlicher Schutz von Familiennachzug; Gesamtbedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2010 - 3 D 70/09
    Da es der Klägerin nicht unzumutbar sein dürfte, Anstrengungen zu unternehmen, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und ihr abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG die Verlängerung ihrer bisher schon erteilten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufentG (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) offen steht, sind keine Umstände dafür erkennbar und von der Klägerin auch nicht vorgetragen, unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG ausnahmsweise von der Regelvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im vorliegenden Fall abzusehen (vgl. auch VG Osnabrück, Beschl. v. 11.9.2009 - 5 A 124/09 -; VG Stuttgart, Urt. v. 24.5.2006 - 12 K 1834/06 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Neben den besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bedarf es zwar nicht des Vorliegens der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 2 AufenthG, wohl aber des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 12 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.2.2011 - 12 B 20.08 -, juris Rn. 23; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.6.2010 - 6 A 140/10 -, InfAuslR 2010, 426; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.2.2010 - 3 D 70/09 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 S 223/09 -, InfAuslR 2010, 25; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.5.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346, 347; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2006 - 18 E 1500/05 -, InfAuslR 2006, 407; GK-AufenthG, Stand: Januar 2012, § 28 Rn. 244 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2011, AufenthG, § 28 Rn. 26 f.; Nr. 28.2.1 Satz 3 und 5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26.10.2009, GMBl.
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 3 D 36/22

    Notwendigkeit der Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bei Antrag

    Auch wenn die Norm nur das Nichtbestehen eines Ausweisungsinteresses herausstellt, entspricht es der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass auch die weiteren, in § 5 Abs. 1 AufenthG genannten Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, mithin auch die in § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG normierte Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung (SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2010 - 3 D 70/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 16. August 2011 - 1 C 12/10 -, juris Rn. 11 f. m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2011 - OVG 12 B 20.08 -, juris Rn. 23; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 28 Rn. 48; Tewocht, in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 35. Ed., Stand: 1. Oktober 2021, § 28 Rn. 29; Oberhäuser, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 28 Rn 41).
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