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   OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21   

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OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21 (https://dejure.org/2024,3048)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.02.2024 - 6 A 267/21 (https://dejure.org/2024,3048)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 6 A 267/21 (https://dejure.org/2024,3048)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, StPO § 81b Alt. 2 a. F.
    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Ist das strafprozessuale Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil sich der Anfangsverdacht im Verlauf der Ermittlungen nicht zu einer die Anklageerhebung rechtfertigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit konkretisiert hat, müssen Behörden und Gerichte unter Abwägung des Für und Wider sorgfältig begründen, aus welchen Gründen sie eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch für notwendig halten (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10; Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 21 bis 23).

    Die Klägerin hält dem lediglich entgegen, erkennungsdienstliche Maßnahmen dürften nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur als Gesamtheit ("Gesamtpaket") auf ihre auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden, sondern es müsse sich prinzipiell jede verfügte Einzelmaßnahme als gesonderter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung am Übermaßverbot rechtfertigen lassen (BVerwG, Urt. v. Urt. v. 27. Juni - 6 C 39.16 -, juris Rn. 26 f.).

    Dass das Verwaltungsgericht dabei die Bezeichnung "Lichtbilder und Personenbeschreibungen" ersichtlich zusammenfassend für die angeordneten Maßnahmen (Dreiseitenbild, Ganzkörperbild, Personenbeschreibung, Spezialbild) verwendet, ist im Ansatz unschädlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 2 und 27, wo die Anfertigung eines Detail-, Dreiseiten- und Ganzkörperbilds sowie einer Personenbeschreibung mit demselben zusammenfassenden Oberbegriff gewürdigt wird) und wird von der Klägerin auch nicht substantiiert infrage gestellt hat; insbesondere hat sie sich nicht ansatzweise gegen die Bestimmtheit der angeordneten Abnahme eines Spezialbildes gewandt, so dass insoweit kein Zulassungsgrund dargelegt wird (vgl. aber zur Unbestimmtheit dieses Begriffs: SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 29 ff.).

    Mit dem Zweck der erleichterten Aufklärung künftiger Straftaten dienen sie einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Rechtspflege; einem Rechtsgut, dem ein hoher Rang zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27 unter Bezug auf BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, juris Rn. 52).

    Das lässt die Verwendung von erkennungsdienstlichen Unterlagen für zukünftige Zeugenvernehmungen in Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin zur Klärung von Tatvorwürfen erwarten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 24, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Die von der Klägerin kritisierte Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass eine Förderlichkeit erkennungsdienstlicher Unterlagen allenfalls dann ausgeschlossen sei, wenn weitgehend Gewissheit bestehe, dass der Betroffene nur von Ermittlungs- und Strafverfahren betroffen sein werde, bei denen seine Tatbegehung nicht in Frage stehe, entspricht der Auffassung des vormals für das Polizeirecht zuständigen 3. Senats (SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 24, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris Rn. 6), der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2022 - 6 A 846/20 -, juris Rn. 9).

    Das lässt die Verwendung von erkennungsdienstlichen Unterlagen für zukünftige Zeugenvernehmungen in Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin zur Klärung von Tatvorwürfen erwarten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 24, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 25.03.2019 - 6 B 163.18

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Ist das strafprozessuale Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil sich der Anfangsverdacht im Verlauf der Ermittlungen nicht zu einer die Anklageerhebung rechtfertigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit konkretisiert hat, müssen Behörden und Gerichte unter Abwägung des Für und Wider sorgfältig begründen, aus welchen Gründen sie eine erkennungsdienstliche Behandlung dennoch für notwendig halten (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10; Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 21 bis 23).

    Allerdings bedarf es bei einem nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Anlassstrafverfahren einer sorgfältigen Begründung der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung, bei der es nicht ausschließlich darauf ankommt, ob in Bezug auf die Anlasstat trotz der Einstellung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens ein Restverdacht bestehen bleibt (BVerwG, Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10 f.).

  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte dazu führen kann, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Dass das Verwaltungsgericht dabei die Bezeichnung "Lichtbilder und Personenbeschreibungen" ersichtlich zusammenfassend für die angeordneten Maßnahmen (Dreiseitenbild, Ganzkörperbild, Personenbeschreibung, Spezialbild) verwendet, ist im Ansatz unschädlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 2 und 27, wo die Anfertigung eines Detail-, Dreiseiten- und Ganzkörperbilds sowie einer Personenbeschreibung mit demselben zusammenfassenden Oberbegriff gewürdigt wird) und wird von der Klägerin auch nicht substantiiert infrage gestellt hat; insbesondere hat sie sich nicht ansatzweise gegen die Bestimmtheit der angeordneten Abnahme eines Spezialbildes gewandt, so dass insoweit kein Zulassungsgrund dargelegt wird (vgl. aber zur Unbestimmtheit dieses Begriffs: SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 29 ff.).

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Mit dem Zweck der erleichterten Aufklärung künftiger Straftaten dienen sie einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Rechtspflege; einem Rechtsgut, dem ein hoher Rang zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27 unter Bezug auf BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; v. 16. Mai - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff.; SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 - , juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; v. 16. Mai - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff.; SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 - , juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; v. 16. Mai - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff.; SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 - , juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO).
  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Notwendigkeit i. S. v. § 81b 2. Alt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21
    Das ist sogar dann möglich, wenn es - wie hier nicht - in keinem der Verfahren bislang zu Verurteilungen gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 24. April - 6 D 39/22 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 846/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2021 - 5 A 3822/18

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

  • OVG Sachsen, 21.12.2017 - 3 D 68/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prozesskostenhilfe; Verfahrenseinstellung

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