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   OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20   

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https://dejure.org/2020,11776
OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20 (https://dejure.org/2020,11776)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2020 - 3 B 173/20 (https://dejure.org/2020,11776)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 3 B 173/20 (https://dejure.org/2020,11776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, SächsCoronaSchVO § 2, SächsCoronaSchVO § 3
    Corona-Schutz-Verordnung; Ansammlung; Mittagessen; berufliche Zusammenkünfte; Kontaktbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Schutz-Verordnung und berufliche Zusammenkünfte zum Mittagessen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Erweisen sich diese als offen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einem anhängigen oder möglicherweise nachfolgenden Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2018 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    15 Der Senat macht sich hierzu im Übrigen seine Ausführungen aus seinem Beschluss vom 29. April 2020 (- 3 B 144/20 -, juris Rn. 18 ff.) zu Eigen.

    Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot erstreckt sich nicht auf unterschiedliche Normgeber im Verhältnis zueinander, also auch nicht auf unterschiedliche Bundesländer der Bundesrepublik, denen die Ausführung des Infektionsschutzgesetzes gemäß § 32 IfSG an die Landesregierungen überantwortet wurde (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 - juris, Rn. 60 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 138/20

    SARS-CoV-2; Corona-Schutz-Verordnung; Gastronomiebetriebe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    19 Im Hinblick auf die Rüge des Antragstellers, dass es ihm gegenüber an einer Rechtfertigung für eine Inanspruchnahme fehle, da von ihm keine Gefahr ausgehe, weist der Senat darauf hin, dass es allgemeiner Meinung entspricht, dass § 28 Abs. 1 IfSG auch zum Erlass von Maßnahmen gegenüber sog. "Nichtstörern" befugt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 138/20 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Zur Risikobewertung, den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen und der empfohlenen Strategie zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus verweist der Senat auf die aktuell immer noch gültige Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts vom 26. März 2020https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risik obewertung.html, abgerufen am 17. April 2020; hierauf auch abstellend: BVerfG, Beschl. v. 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 60-IV-20

    Keine einstweiligen Anordnung gegen SächsCoronaSchVO

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    23 Sofern der Antragsteller sich auf ein gemeinsames Mittagessen und mittägliches Spazierengehen mit seinen Mitarbeitern bezieht, dürfte in der Regel ebenfalls eine für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendige Tätigkeit vorliegen (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 133/20 -, Rn. 39 n. v.; nachfolgend: SächsVerfGH, Beschl. v. 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Indes können auch die Allgemeinheit und sonstige "Nichtstörer" Adressaten von Maßnahmen sein, insbesondere um sie vor eigener Ansteckung und dem damit verbundenen Risiko, ihrerseits die Krankheit weiterzuverbreiten, zu schützen (HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 44 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 3 B 173/20
    Indes können auch die Allgemeinheit und sonstige "Nichtstörer" Adressaten von Maßnahmen sein, insbesondere um sie vor eigener Ansteckung und dem damit verbundenen Risiko, ihrerseits die Krankheit weiterzuverbreiten, zu schützen (HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 44 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
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