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   OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18.A   

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https://dejure.org/2020,12597
OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18.A (https://dejure.org/2020,12597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2020 - 6 A 952/18.A (https://dejure.org/2020,12597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 6 A 952/18.A (https://dejure.org/2020,12597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 46, AsylG § 17 Abs. 1, RL 2013/32/EU Art. 14, RL 2013/32/EU Art. 15
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anhörung; Videodolmetscher; BAMF; Heilung durch gerichtliche Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hat, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2013/32/EU bzw. die Vorgängerregelung in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2005/85/EG der Anwendung einer nationalen Bestimmung entgegensteht, wonach eine unterbliebene persönliche Anhörung des Antragstellers bei einer von der Asylbehörde ergangenen Ablehnung des Asylantrags als unzulässig nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung wegen fehlender Anhörung führt, wenn der Antragsteller im Rechtsbehelfsverfahren Gelegenheit hat, alle gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung sprechenden Umstände vorzubringen und auch unter Berücksichtigung dieses Vorbringens in der Sache keine andere Entscheidung ergehen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 -, juris Rn. 38 bis 47, insoweit aufrechterhalten und konkretisiert mit Beschl. v. 17. April 2019 - 1 C26.16 -, juris Rn. 2 und v. 24. Oktober 2019 - 1 C 26.16 -, juris), betrifft dies einen anderen, mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall einer Unzulässigkeitsentscheidung.

    Dem Bundesverwaltungsgericht geht es deshalb insbesondere um die Frage, ob in Fällen einer unterlassenen Anhörung des Betroffenen zu den Unzulässigkeitsgründen durch die Asylbehörde auch die Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme im gerichtlichen Verfahren zur Heilung des Anhörungsmangels ausreicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. April 2019 a. a. O. Rn. 2 und Beschl. v. 24. Oktober 2019 a. a. O. Rn. 2 ff.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Juni 2017 nach seiner Konkretisierung in den Beschlüssen vom 17. April und 24. Oktober 2019 von einer auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gegebenen Möglichkeit zur Heilung des Fehlens einer Anhörung beim Bundesamt durch eine gerichtliche Anhörung aus (BVerwG, Beschl. v. 24. Oktober 2019 a. a. O. Rn. 6); die Tatsache, dass bei einer solchen Anhörung nicht alle Anforderungen des Art. 15 RL 2013/32/EU garantiert werden können, wird nur klarstellend erwähnt (a. a. O. Rn. 20).

  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 6 A 93/18

    Persönliche Anhörung; Einsatz eines Dolmetschers per Videokonferenztechnik;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für das Berufungsverfahren erheblich wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 3; v. 5. August 2019 - 6 A 93/18.A -, juris Rn. 8; st. Rspr.).

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn ein Zulassungsgrund hinsichtlich jeder Begründung vorgetragen wird und vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 5. August 2019 - 6 A 93/18.A -, juris Rn. 3 m. w. N.; st. Rspr.).3 Hier wirft der Kläger eine Reihe von Grundsatzfragen im Zusammenhang mit seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) mithilfe eines zugeschalteten ortsfernen Dolmetschers per Videokonferenztechnik, der damit verbundenen Datenübermittlung, einer möglichen Verspätung seiner Rüge des behaupteten Anhörungsmangels und der über die Anhörung erstellten Niederschrift auf.

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18
    Der Europäische Gerichtshof geht grundsätzlich von der Möglichkeit, eine zu Unrecht unterlassene persönliche Anhörung im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachzuholen und damit de facto zu heilen, aus (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018 - C-585/16, Alheto - Rn. 127 f.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2020 - 6 A 952/18
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für das Berufungsverfahren erheblich wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 3; v. 5. August 2019 - 6 A 93/18.A -, juris Rn. 8; st. Rspr.).
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