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   OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20   

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OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20 (https://dejure.org/2021,236)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 (https://dejure.org/2021,236)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 3 B 397/20 (https://dejure.org/2021,236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO; Art. 6 GG; § 60a Abs. 2 AufenthG
    Abschiebung des ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes einer polnischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 07.05.2019 - 3 B 102/19

    Abschiebung; Nasciturus; ungeborenes eheliches Kind; Schwangerschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).

    16 Geht es - wie vorliegend - um ein nichteheliches Kind, ist Voraussetzung für solche Vorwirkungen zunächst, dass der Ausländer seine Vaterschaft vorgeburtlich wirksam anerkannt hat (SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2019 a. a. O. Rn. 12).

    17 Der Senat hat ferner bereits mit Beschluss vom 7. Mai 2019 (a. a. O. Rn. 14) entschieden, dass es nicht mit Art. 6 GG vereinbar ist, die Abschiebung eines ausländischen Vaters eines ungeborenen Kindes vorzunehmen, wenn die werdende Mutter bereits dem Beschäftigungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG unterliegt.

    18 Voraussetzung für den Eintritt der Schutzwirkungen des Art. 6 GG in einem solchen Fall ist aber auch, dass der Ausländer mit der schwangeren Frau in Verhältnissen lebt, welche eine gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung sicher erwarten lassen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2019 a. a. O. Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Des Weiteren hat der Antragsteller auch nicht die Übernahme des gemeinsamen Sorgerechts erklärt oder dargelegt, dass dies beabsichtigt ist, was ein nicht zu vernachlässigendes Indiz für die zukünftige Übernahme elterlicher Verantwortung gewesen wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 -, juris Rn. 4; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 60a Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 242/20

    Lebensgemeinschaft; Abschiebung; Vater-Kind-Beziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Bei einer Vater-Kind- Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26, und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 19 CE 17.2007

    Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten und es kommt auch im Fall einer Beistandsgemeinschaft unter volljährigen Familienmitgliedern nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 39 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2006 - 3 BS 189/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 18.06.2019 - 3 A 1/17

    Ausweisung; Vater-Kind-Beziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Bei einer Vater-Kind- Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26, und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2019 - 11 S 7.19

    Vorwirkungen einer werdenden Vaterschaft auf eine Abschiebung des Vaters;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Auch die Vaterschaft eines im Bundesgebiet lebenden Ausländers für ein noch ungeborenes Kind einer deutschen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umstand darstellen, der unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen entfaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 15. September 2006 - 3 BS 189/06, juris Rn. 2; Beschl. v. 7. Mai 2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 11; so auch: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 27. Februar 2019 - 11 S 7.19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 B 397/20
    Bei einer Vater-Kind- Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 18. Juni 2019 - 3 A 1/17 -, juris Rn. 26, und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 3 B 242/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 22.01.2024 - W 7 K 23.140

    Chancen-Aufenthaltserlaubnis, Duldung zur familienfreundlichen Ausgestaltung des

    Daraus folgt zwar kein generelles Abschiebungsverbot, allerdings die Verpflichtung der Ausländerbehörde, bei aufenthaltsbeendenden Entscheidungen die vorfamiliäre Bindung angemessen zu berücksichtigen und insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr des Vaters vor der Geburt einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 - juris Rn. 9; B.v. 17.10.2023 - 19 CE 23.1578 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 15.9.2006 - 3 BS 189/06 - juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 13.1.2021 - 3 B 397/20 - juris Rn. 15).

    Die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung war hier sicher zu erwarten (vgl. SächsOVG, B.v. 13.1.2021 - 3 B 397/20 - juris Rn. 18).

  • VG Hannover, 17.01.2022 - 12 B 8/22

    Aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen; Geburtstermin; Risikoschwangerschaft;

    Die Annahme solcher Vorwirkungen setzt dabei voraus, dass, wenn die werdenden Eltern - wie im Falle des Antragstellers und der zukünftigen Kindesmutter - verheiratet sind, die Eheleute bereits in Verhältnissen leben, welche die gemeinsame Übernahme der elterlichen Verantwortung und eine gemeinsame Erziehung und Betreuung des Kindes sicher erwarten lassen (vgl. Sächs. OVG, Beschl. vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 18 und Beschl. vom 07.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschl. vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19 -, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. vom 14.08.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 6 und Bay. VGH, Beschl. vom 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 13 sowie VG München, Beschl. vom 19.05.2021 - M 24 E 21.2595 -, juris Rn. 30 fordern bei unverheirateten zukünftigen Eltern zusätzlich die Anerkennung der Vaterschaft; vgl. auch Marx in GK-AuslR, aktueller Stand, § 27 Rn. 79 mit weiteren Rspr.-Nachweisen).

    Die Annahme der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG i.V.m. Art. 8 EMRK führt dann, wenn glaubhaft gemacht ist, dass das Kind nach seiner Geburt auch von dem von Abschiebung bedrohten Ausländer betreut werden wird, dazu, dass die Abschiebung auszusetzen ist, wenn nach den im Einzelfall gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen mit seiner Rückkehr vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht gerechnet werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschl. vom 11.10.2017 - 19 CE 17.2007 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. vom 14.08.2008 - 4 Bs 84/08 -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf weitere Rspr.; VG Hannover, Beschl. vom 17.09.2019 - 5 B 3968/19 -, juris Rn. 18; noch Sächs. OVG, Beschl. vom 02.10.2009 - 3 B 482/09 -, juris Rn. 5; vgl. inzwischen Sächs. OVG, Beschl. vom 13.01.2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 17 und Beschl. vom 07.05.2019 - 3 B 102/19 -, juris Rn. 16: Abschiebungsschutz ab Eintritt des Mutterschutzes; so auch OVG Berlin, Beschl. vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19 -, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Meck.-Vorp., Beschl. vom 26.07.2021 - 2 M 111/12 -, juris Rn. 11 und VG Karlsruhe, Beschl. vom 13.04.2021 - 10 K 1267/21 -, juris Rn. 20: kein Abschiebungsschutz, wenn Nachholung des Visumverfahrens vor dem Geburtstermin noch möglich).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2023 - L 19 AS 417/23

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen

    Es wäre verfassungsrechtlich inakzeptabel, wenn kein Leistungsanspruch zuerkannt würde, obwohl eine Ausreise nicht verlangt werden darf (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.09.2019 - L 31 AS 1627/19 B ER; vgl. in diesem Sinne, in ausländerrechtlichem Kontext, VGH München, Beschluss vom 08.03.2021 - 19 CE 21.233; OVG Sachsen, Beschluss vom 13.01.2021 - 3 B 397/20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2019 - OVG 11 S 7.19).
  • VG Hamburg, 05.07.2021 - 3 E 2824/21

    Zu den Voraussetzungen einer Vorwirkung von Art. 6 GG im Ausländerrecht bei

    So hat der Antragsteller, soweit nach Aktenlage ersichtlich, schon seinen eigenen Lebensunterhalt im Bundesgebiet bislang nicht durch eine Erwerbstätigkeit bestritten (vgl. zu diesem Aspekt auch OVG Bautzen, Beschl. v. 13.1.2021, 3 B 397/20, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 05.10.2021 - 3 A 301/21

    Betreuungsleistung; Duldung; Vater-Kind-Beziehung; Umgangsrecht; Pflegeeltern;

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird, der Vater damit - allein oder gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter - wesentliche elterliche Betreuungsleistungen erbringen kann, die gegebenenfalls als Beistandsgemeinschaft aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG entfalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, juris Rn. 7 m. w. N.; SächsOVG Beschl. v. 13. Januar 2021 - 3 B 397/20 -, juris Rn. 14).20 Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist.
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