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   OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20   

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https://dejure.org/2020,41624
OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20 (https://dejure.org/2020,41624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2020 - 3 B 201/20 (https://dejure.org/2020,41624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 3 B 201/20 (https://dejure.org/2020,41624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 34 Abs. 2, AufenthG § 34 Abs. 3, AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § 25b, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, VwGO § 80 Abs. 5
    Duldung; Begriff der Sicherung des Lebensunterhalts; keine Berücksichtigung freiwilliger Unterhaltsleistungen von SGB II-Leistungsbeziehern; Prognose der zukünftigen Lebensunterhaltssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    27 Unter einer überwiegenden Sicherung des Lebensunterhaltes ist dabei zu verstehen, dass durch die Erwerbstätigkeit mindestens fünfzig Prozent des Bedarfs (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 -, juris Rn. 39; Kluth a. a. O. § 25b Rn. 20), vorliegend mithin 665 EUR, erwirtschaftet werden.

    Vorübergehend ist ein Leistungsbezug nur dann, wenn er ausgehend von einer Prognoseentscheidung nicht dauerhaft oder auf unabsehbare Zeit erfolgen wird (vgl. dazu auch OVG LSA, Urt. v. 7. Dezember 2016 - 2 L 18/15 -, juris Rn. 53).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (BVerwGE 131, 370 Rn. 19 ff.; BVerwGE 145, 153 Rn. 25).

    Demzufolge ist der Einkommens- und Bedarfsberechnung grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gemäß § 9 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (BVerwGE 145, 153, Rn. 26).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    24 Unabhängig davon ist ein Ausländer im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz1 AufenthG nur geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung gleich welcher Art erteilt worden ist oder wenn er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (BVerwGE 131, 370 Rn. 19 ff.; BVerwGE 145, 153 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    Daher trifft auch die Annahme nicht zu, dass, wenn eine Duldung ausreiche, der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis den Tatbestand des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG erst recht erfülle (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 17.Mai 2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. März 2019 - OVG 11 S 12.19 -, juris Rn. 10; Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 25b AufenthG Rn. 9; a.A. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 26. Ed., Stand: 1. Juli 2020, § 25b AufenthG Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 8 ME 31/18

    Abschiebung; Abschiebung, Aussetzung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    Daher trifft auch die Annahme nicht zu, dass, wenn eine Duldung ausreiche, der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis den Tatbestand des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG erst recht erfülle (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 17.Mai 2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. März 2019 - OVG 11 S 12.19 -, juris Rn. 10; Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 25b AufenthG Rn. 9; a.A. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 26. Ed., Stand: 1. Juli 2020, § 25b AufenthG Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 11 S 12.19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    Daher trifft auch die Annahme nicht zu, dass, wenn eine Duldung ausreiche, der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis den Tatbestand des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG erst recht erfülle (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28. Mai 2018 - 8 ME 31/18 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 17.Mai 2017 - 19 CS 17.37 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. März 2019 - OVG 11 S 12.19 -, juris Rn. 10; Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 25b AufenthG Rn. 9; a.A. Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 26. Ed., Stand: 1. Juli 2020, § 25b AufenthG Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 201/20
    9 Da über den Widerspruch der Antragsteller vom 13. Februar 2020 - soweit ersichtlich - noch nicht entschieden worden ist, hat das Gericht seiner Interessenabwägung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Allerdings waren die Antragsteller zu 3 und 4 in dem der Antragstellerin zu am 2. März 2021 ausgestellten Nachweisdokument über die ihr erteilte Duldung eingetragen, so dass davon auszugehen ist, dass auch ihnen selbst an diesem Tag eine Duldung erteilt worden war.36 In der Zwischenzeit stand ihnen zumindest wohl ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung zu (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2020 - 3 B 201/20 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

    Dabei richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines erwerbsfähigen Ausländers nach den Bestimmungen des Zweiten Buch Sozialgesetbuch - SGB II - (SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2020 - 3 B 201/20 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 15.06.2021 - 3 B 208/21

    Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 7

    Die hiergegen von den Antragstellern erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 (- 3 B 201/20 -, juris) zurückgewiesen.
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