Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 B 364/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18078
OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 B 364/08 (https://dejure.org/2009,18078)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.05.2009 - 2 B 364/08 (https://dejure.org/2009,18078)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 2 B 364/08 (https://dejure.org/2009,18078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 87a Abs. 1, § 87a Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Berichterstatters oder des Vorsitzenden für Entscheidungen bei Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlages des Gerichts durch die Beteiligten

  • Judicialis

    VwGO § 87a Abs. 1; ; VwGO § 87a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 87a Abs. 1; VwGO § 87a Abs. 3
    Streitwert; Senat; Zuständigkeit; Berichterstatter; vorbereitendes Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 B 364/08
    Auch dann fällt das Verfahren (anders als etwa bei einer Vertagung) nicht wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurück (BVerwG, Beschl. v. 29.12.2004, NVwZ 2005, 466 f.; a. A. Geiger, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 87a Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 11 S 1005/19

    Zuständigkeit des Berichterstatters gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO nach Annahme

    Die Zuständigkeit des Berichterstatters gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO endet jedenfalls dann, wenn der Rechtsstreit - wie hier - unmittelbar dadurch erledigt worden ist, dass die Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich nach § 106 Satz 2 VwGO geschlossen haben, der ihnen nach vorheriger Beratung durch den Senat als Kollegialorgan unterbreitet worden war (vgl. in diesem Zusammenhang Sächs. OVG, Beschluss vom 20.05.2009 - 2 B 364/08 -, juris Rn. 1; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Januar 2020, § 87a Rn. 13a).

    In einem solchen Fall greifen Sinn und Zweck des § 87a VwGO, das Kollegialgericht von Nebenentscheidungen zu entlasten, wenn es noch nicht mit der Sache befasst war, nicht mehr ein (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 20.05.2009 - 2 B 364/08 -, juris Rn. 1).

  • OVG Sachsen, 16.09.2021 - 6 A 422/21

    Vorbereitendes Verfahren; Vergleich; Berichterstatter

    Hat der Vorsitzende oder der Berichterstatter und nicht der Senat den Beteiligten den von ihnen angenommenen Vergleichsvorschlag unterbreitet, ist er nach Annahme des Vergleichs deshalb auch für noch ausstehende Nebenentscheidungen zuständig (Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, Werkstand: 40. EL Februar 2021; vgl. auch § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO sowie obiter: SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2009 - 2 B 364/08 -, juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 25.06.2014 - 5 A 804/12

    Zuständigkeit des Berichterstatters, vorbereitendes Verfahren, übereinstimmende

    Auch dann fällt das Verfahren (anders als etwa bei einer Vertagung) nicht wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Dezember 2004, NVwZ 2005, 466 f.; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2009 - 2 B 364/08 -, juris Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht