Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16292
OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17 (https://dejure.org/2019,16292)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 A 391/17 (https://dejure.org/2019,16292)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 A 391/17 (https://dejure.org/2019,16292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,16292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBRKG § 2 SächsBRKG § 16 SächsBRKG § 31 SächsBRKG § 32 SächsBRKG § 69 SGB V § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V § 60 SGB V § 133 BGB § 679
    Feuerwehreinsatz; technische Hilfe; freiwillige Aufgabe; Tragehilfe; Rettungsdienst; Kostenersatz; Kostenschuldner; Krankenkasse; Sachleistungspflicht; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Kostenheranziehung des Krankenversicherungsträgers bei Tätigwerden der gemeindlichen Feuerwehr

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kostenheranziehung des Krankenversicherungsträgers bei Tätigwerden der gemeindlichen Feuerwehr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2010 - 1 S 2441/09

    Kosten für die Hilfeleistung der Feuerwehr bei Transport eines stark

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Selbst wenn § 69 Abs. 3 Nr. 3 SächsBRKG einen davon unabhängigen Kostenersatzanspruch begründe, sei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -) zu folgen, der vergleichbare Vorschriften des dortigen Landesfeuerwehrrechts als solche i. S. v. § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB V ansehe.

    Die Krankentransport-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V nennt demgemäß in Anlage 1 Ziff. 5 als Zielort nicht die Haustür, sondern die Wohnung und führt in Ziff. 8 die Trageleistung explizit auf (vgl. LSG LSA, Urt. v. 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris Rn. 29; VGH BW, Urt. v. 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris Rn. 22).

    37 Ebenso offen bleiben kann, ob danach der Transport eines stark übergewichtigen gehunfähigen Patienten mittels Drehleiter aus der Wohnung zum Krankenwagen noch dem Begriff des Rettungsdienstes i. S. v. § 2 Abs. 2 SächsBRKG unterfiele (so für das dortige Landesrecht VGH BW, Urt. v. 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris).

  • OVG Sachsen, 04.05.2011 - 5 A 538/09

    Vorliegen eines Widerspruchs der Regelung des § 69 Abs. 1 SächsBRKG bei Auslegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    19 Soweit der Senat § 69 Abs. 3 SächsBRKG in der bis 14. September 2012 geltenden Fassung keinen durch Auslegung zu ermittelnden Regelungsinhalt beigemessen und deshalb nicht als taugliche Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung über den Kostenersatz für Einsätze der Gemeindefeuerwehren angesehen hat (SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 -, juris Leitsatz und Rn. 20 ff.; Festhaltung: SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 41 f.), ist dies durch die hier maßgebende Neufassung der Norm ab 15. September 2012 durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454) behoben worden.

    Dem Senatsurteil vom 4. Mai 2011 (a. a. O.) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Dieses Verständnis wird auch dem Willen des Gesetzgebers gerecht, wie die vorherige Normfassung zeigt, die auf "alle anderen Leistungen" abstellte und nur deshalb geändert wurde, um sie dem Senatsurteil vom 4. Mai 2011 (a. a. O.) folgend bestimmt genug zu fassen (vgl. LT-Drs. 5/8624, S. 16; LT-Drs. 3/9866, S. 41 der Gesetzesbegründung).

  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14

    Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts scheitert die Erforderlichkeit einer technischen Hilfe durch die Feuerwehr allerdings nicht schon daran, dass anstelle der Feuerwehr auch Dritte mit ihren Mitteln in der Lage wären, die Gefahr zu beseitigen, wenn deren Hilfe nach den im Zeitpunkt der Gefahrenabwehr (ex ante) erkennbaren Umständen nicht rechtzeitig erreichbar war, wie der Senat bereits entschieden hat (SächsOVG, Urt. v. 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris Rn. 24/25).

    Einer weitergehenden Begründung der Gesamtschuldnerauswahl bedarf es in solchen Fällen nicht (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. März 2016 - 5 A 544/14 -, juris Rn. 18, m. w. N.).

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Jedoch schließt § 133 SGB V in solchen Fällen den Anspruch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag aus, weil § 133 SGB V im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Vorschrift des öffentlichen Rechts ist, die als erschöpfende Regelung den Rückgriff auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließt (BSG, Urt. v. 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R -, juris Leitsätze und Rn. 17 ff., m. w. N.).

    26 (1) Der Transport eines Patienten gemäß § 60 i. V. m. § 133 SGB V durch den Rettungsdienst stellt eine Sachleistung der Krankenkasse an den Versicherten gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V dar (BSG, Urt. v. 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R -, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 26. November 1998 - III ZR 223/97 -, juris Rn. 10/11).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Im Übrigen sollte § 69 SächsBRKG der Vorgängervorschrift unverändert entsprechen (LT-Drs. 3/9866, a. a. O.), so dass sich die Befugnis, durch Verwaltungsakt vorzugehen, hier durch Auslegung des § 69 SächsBRKG ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 20.11.2015 - 5 A 290/14

    Entgelte für den Rettungsdienst; Schiedsspruch; Kosten der Bergwacht

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Denn der Landesgesetzgeber ist aufgrund des Vorbehalts in § 133 SGB V und mangels anderer entgegenstehender Vorschriften des Bundesrechts nicht gehindert, den Umfang der von der Sozialversicherung zu erbringenden Rettungsdienstleistungen dahin zu bestimmen, dass sie auch durch spezielle Erbringer mit deren spezifischen Rettungsmitteln erbracht werden (SächsOVG, Urt. v. 20. November 2015 - 5 A 290/14 -, juris Leitsatz und Rn. 19 ff., m. w. N.).
  • VGH Hessen, 28.01.2004 - 5 UZ 1021/03

    Kostenerstattung bei Unterstützung eines Krankentransportes durch die Feuerwehr

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Ob die Feuerwehr, weil sie ihre Pflicht- und freiwilligen Aufgaben im Rahmen des 48 Rettungsdienstes in eigener Zuständigkeit erfüllt, überhaupt noch im Interesse des Rettungsdienstträgers oder seines Leistungserbringers tätig wird (verneinend: Plaggenborg, SächsBRKG, 2007, § 69 Rn. 26, unter Verweis auf HessVGH, Beschl. v. 28. Januar 2004 - 5 UZ 1021/03 -, juris Rn. 10; a. A. Pfeiffer/Meier/Loos/Plöger- Heeg, SächsBRKG, Stand: März 2009, § 16 Rn. 7) kann daher hier dahinstehen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 59/08

    Feuerwehr hilft bei Krankentransport - wer zahlt?

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    Die Krankentransport-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V nennt demgemäß in Anlage 1 Ziff. 5 als Zielort nicht die Haustür, sondern die Wohnung und führt in Ziff. 8 die Trageleistung explizit auf (vgl. LSG LSA, Urt. v. 17. Juni 2010 - L 10 KR 59/08 -, juris Rn. 29; VGH BW, Urt. v. 17. Mai 2010 - 1 S 2441/09 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    26 (1) Der Transport eines Patienten gemäß § 60 i. V. m. § 133 SGB V durch den Rettungsdienst stellt eine Sachleistung der Krankenkasse an den Versicherten gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V dar (BSG, Urt. v. 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R -, juris Rn. 14; BGH, Urt. v. 26. November 1998 - III ZR 223/97 -, juris Rn. 10/11).
  • OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13

    Ölspur; polizeiliche Maßnahme; technische Hilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2019 - 5 A 391/17
    19 Soweit der Senat § 69 Abs. 3 SächsBRKG in der bis 14. September 2012 geltenden Fassung keinen durch Auslegung zu ermittelnden Regelungsinhalt beigemessen und deshalb nicht als taugliche Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung über den Kostenersatz für Einsätze der Gemeindefeuerwehren angesehen hat (SächsOVG, Urt. v. 4. Mai 2011 - 5 A 538/09 -, juris Leitsatz und Rn. 20 ff.; Festhaltung: SächsOVG, Urt. v. 15. Juli 2015 - 5 A 701/13 -, juris Rn. 41 f.), ist dies durch die hier maßgebende Neufassung der Norm ab 15. September 2012 durch Gesetz vom 22. August 2012 (SächsGVBl. S. 454) behoben worden.
  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 376/16

    Feuerwehr; Einsatz; Kosten; Vorhaltekosten; Jahresstunden; Einsatzstunden;

    18 § 69 SächsBRKG a. F. bildet vorbehaltlich speziellerer Kostenersatzvorschriften eine umfassende und abschließende Auffangregelung für den Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen (SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 5 A 391/17 -, juris Rn. 20).

    22 Dass § 69 Abs. 2 SächsBRKG a. F. nicht bloße Ausnahmen von der Kostenfreiheit der Einsätze zur Brandbekämpfung und zur technischen Hilfe enthält, ergibt sich auch unmittelbar aus § 69 Abs. 2 Nr. 6 SächsBRKG a. F., der die Kostenpflicht für Brandsicherheitswachen (§ 23 SächsBRKG) anordnet, mithin für Einsätze der Feuerwehr zum vorbeugenden Brandschutz und nicht zur Brandbekämpfung oder zur technischen Hilfe (s. a. SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 5 A 391/17 -, juris Rn. 20).

  • OVG Sachsen, 07.05.2020 - 5 A 775/17

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz, technische Hilfe; drohende Sprengung

    Deshalb gehören dazu auch technische Hilfeleistungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SächsBRKG (vgl. zu einer inhaltgleichen Satzung: SächsOVG, Urt. v. 23. Januar 2019 - 5 A 391/17 -, juris Rn. 15 f.).
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 942/21

    Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen der thüringischen Feuerwehr

    Zwar hat die Feuerwehr, die hier zur Unterstützung des Rettungsdienstes tätig geworden ist, ein objektiv fremdes Geschäft geführt, nämlich neben dem Rettungsdienstzweckverband auch das der Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten (so OVG Bautzen, Urteil vom 12. Januar 2019 - 5 A 391/17 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff).
  • VG Gera, 04.05.2022 - 2 K 945/21

    Feuerwehrkosten

    Zwar hat die Feuerwehr, die hier zur Unterstützung des Rettungsdienstes tätig geworden ist, ein objektiv fremdes Geschäft geführt, nämlich neben dem Rettungsdienstzweckverband auch das der Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten (so OVG Bautzen, Urteil vom 12. Januar 2019 - 5 A 391/17 -, zitiert nach juris, Rn. 23 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht