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   OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21   

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https://dejure.org/2022,9494
OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21 (https://dejure.org/2022,9494)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2022 - 3 A 77/21 (https://dejure.org/2022,9494)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2022 - 3 A 77/21 (https://dejure.org/2022,9494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 35a
    Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Kompetenz; Feststellung; Teilhabebeeinträchtigung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 5 C 9/94 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 28. September 2007 - 3 L 231/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2022 - 3 A 78/21 -, Rn. 29 m. w. N., n. v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 L 231/05

    Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 5 C 9/94 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 28. September 2007 - 3 L 231/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2022 - 3 A 78/21 -, Rn. 29 m. w. N., n. v.).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 5 C 9/94 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 28. September 2007 - 3 L 231/05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2022 - 3 A 78/21 -, Rn. 29 m. w. N., n. v.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - 1 A 1772/19

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage wegen der Wahrnehmung von Aufgaben eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Ein Verfahrensmangel ist nur hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (OVG NRW, Beschl. v. 14. März - 1 A 1772/19 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 16.05.2018 - 3 A 1103/17

    Bedürfnis; Sportschütze; Nachweis

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Bei gleicher Sachlage kann die erstinstanzliche Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit oder Willkürlichkeit geltend gemacht werden (SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2018 - 3 A 1103/17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit der fachärztlichen Stellungnahme von Frau Dr. H. vom..., die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel derselben aufzeigen, in der Zulassungsbegründung nicht erhoben worden (OVG NRW, Beschl. v. 28. Februar 2007 - 12 A 1472/05 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16

    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch eine bestimmte Maßnahme im einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
    Mithin ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Dyskalkulietherapie sich als die einzig mögliche Maßnahme zur Deckung des festgestellten Hilfebedarfs erweist (dazu BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2017 - 12 C 16.1693 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693

    Zur Bewertung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags

  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

    Denn für die gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung kann die Sach- und Rechtslage im gesamten Regelungszeitraum maßgeblich sein, gegebenenfalls begrenzt durch den Zeitpunkt der (letzten) tatrichterlichen Entscheidung, wenn der Regelungszeitraum darüber hinausreicht (SächsOVG, B.v. 26.4.2022 - 3 A 77/21; OVG NW, B.v. 23.8.2022 - 12 B 819/22 - juris jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

    Es gilt der Untersuchungsgrundsatz, § 20 SGB X. An vorliegende fachärztliche Stellungnahmen sind die Fachkräfte des Jugendamtes dabei nicht gebunden (SächsOVG, B.v. 5.3.2019 - 3 A 1127/17 - juris Rn. 13), nachvollziehbare ärztliche Ausführungen sind aber zu berücksichtigen (NdsOVG, B.v. 31.3.2020 - 10 ME 69/20 - juris Rn. 10; vgl. auch SächsOVG, B.v. 26.4.2022 - 3 A 77/21 - juris Rn. 23).
  • VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17

    Alkoholembryopathie; Einstufung; Fas; FAS; FASD; Sonderpädagogische

    Denn jedenfalls wenn der Jugendhilfeträger den Hilfefall in zeitlicher Hinsicht über den Erlass eines ausdrücklichen Ablehnungsbescheides hinaus geregelt hat, kann dieser nachfolgende Zeitraum auch zulässigerweise zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung gemacht werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 26.04.2022 - 3 A 77/21 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
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