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   OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14.PB   

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https://dejure.org/2015,34113
OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14.PB (https://dejure.org/2015,34113)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2015 - 8 A 133/14.PB (https://dejure.org/2015,34113)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 8 A 133/14.PB (https://dejure.org/2015,34113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    ZPO § 256 Abs. 1 BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 4a BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 2 GG Art 33 Abs. 2
    Berechtigtes Interesse an Feststellung; Absehen von Ausschreibung; Mitbestimmung bei inhaltlich eingeschränkter Ausschreibung; Zuweisung von Angestellten; Unbeachtlichkeit von Zustimmungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 -, juris) habe aber entschieden, dass der Personalrat die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers mit der Begründung verweigern könne, die Dienststelle habe ohne seine Zustimmung von einer Ausschreibung abgesehen.

    Eine gesetzeswidrig ohne Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung kann als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 1996 - 6 P 38/93 -, juris Rn. 36).

    Mit dem Vorbringen war zugleich dargelegt, dass eine dienststelleninterne Auswahl nach Lage der Dinge unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht gekommen wäre (zu diesem Kriterium näher BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 1996 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Ob dies zutrifft oder nicht, hätte daher in dem hierfür vorgesehenen Stufenverfahren geklärt werden müssen (zur Frage der Schlüssigkeitsprüfung näher BVerwG, Beschl. v. 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Er kann weiter die Besorgnis einer Benachteiligung von Beschäftigten (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG) dadurch geltend machen, dass anderen Bewerbern der Verlust eines Rechts, einer Anwartschaft innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses oder anderer rechtlich erheblicher Positionen drohe (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2015 - 62 PV 12.14 -, juris Rn. 22 f. zu Zuweisung an Jobcenter; OVG NRW, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 20 A 1231/14.PVB -, juris Rn. 26 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 20 A 1231/14

    Verweigerung der Zustimmung eines bei einer Agentur für Arbeit gebildeten

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Er kann weiter die Besorgnis einer Benachteiligung von Beschäftigten (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 BPersVG) dadurch geltend machen, dass anderen Bewerbern der Verlust eines Rechts, einer Anwartschaft innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses oder anderer rechtlich erheblicher Positionen drohe (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. März 2015 - 62 PV 12.14 -, juris Rn. 22 f. zu Zuweisung an Jobcenter; OVG NRW, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 20 A 1231/14.PVB -, juris Rn. 26 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.06.2014 - PL 9 A 632/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Damit besteht hinreichende Wiederholungsgefahr (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2014 - PL 9 A 632/12 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Dies werde vom Bundesverwaltungsgericht als ausreichend angesehen, um ein Mitbestimmungsrecht auszulösen (BVerwG, Urt. v. 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 -, juris).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Die Zulässigkeit eines sogenannten Globalantrags, also eines Antrags, der eine 26 Vielzahl von denkbaren Fallgestaltungen umfasst, ist nur dann gegeben, wenn der Dienststellenleiter das Fortbestehen zuvor zugestandener und beachteter Mitbestimmungsrechte rundweg bestreitet (BVerwG, Beschl. v. 24. Juli 2008 - 6 PB 18/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 83 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14
    Es können nur solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (zuletzt BVerwG, Beschl. v. 1. April 2015 - 5 P 8/15 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.05.2018 - 8 A 527/17

    Ausschreibung; Anforderungsprofil; Mitbestimmung; Einstellung

    Dieser Klärung dient auch die Antragsformulierung (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 8 A 133/14.PB -, juris Rn. 43 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 9 A 479/14

    Personalvertretung; Verletzung eines Mitbestimmungsrechts

    Dies ist - entsprechend den zu § 42 Abs. 2 VwGO entwickelten Grundsätzen - aber nur anzunehmen, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann und er nach keiner vertretbaren Betrachtungsweise als möglich erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 8 A 133/14.PB -, Rn. 46, zur Veröffentlichung vorgesehen, zur inhaltsgleichen Verweigerungsvorschrift des § 77 Abs. 2 BPersVG).
  • OVG Sachsen, 06.05.2021 - 8 A 2/20

    Zuweisung; Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Auswahlverfahren; unbeachtliche

    Dies ist - entsprechend den zu § 42 Abs. 2 VwGO entwickelten Grundsätzen - aber nur anzunehmen, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann und er nach keiner vertretbaren Betrachtungsweise als möglich erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 28. Mai 2015 - 8 A 133/14.PB -, juris Rn. 46).
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