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   OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21   

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https://dejure.org/2021,10555
OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21 (https://dejure.org/2021,10555)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2021 - 3 B 117/21 (https://dejure.org/2021,10555)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2021 - 3 B 117/21 (https://dejure.org/2021,10555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 5a Abs. 5
    Test; Schule; Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Zur näheren Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom 19. März 2021 (- 3 B 81/21 -, in Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts eingestellt) Bezug.
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    6 Soweit der Antragsteller auf die Gefahr falsch-positiver Tests verweist, ergeben sich hieraus voraussichtlich weder Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage noch begründet dies eine Unverhältnismäßigkeit der u. a. mit § 5a SächsCoronaSchVO verfolgten breiten Teststrategie des Antragsgegners (vgl. Beschl. des Senats vom 30. März 2021 - 3 B 83/21 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Heilbehandlungen, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können (BVerwG, Urt. v. 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Mit diesen Voraussetzungen stellt § 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1998 - 4 VR 2.98 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10, und v. 8. November 1994 - 1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10, und v. 8. November 1994 - 1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2020 - 3 B 114/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 117/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2020 - 3 B 114/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 3 C 57/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; außer Kraft; effektiver Rechtsschutz;

    Der Antragsteller hat am 15. März 2021 einen Eilantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gegen § 5a Abs. 5 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021 (SächsGVBl. S. 287) gestellt, der mit Beschluss des Senats vom 30. März 2021 - 3 B 117/21 - abgelehnt worden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die Akten in dem Verfahren 3 B 117/21 sowie auf die vom Antragsgegner in den Verfahren 3 B 81/21, 3 B 134/21 sowie 3 B 247/21 übersandten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Hiergegen spricht im Gegenteil, dass der Antragsteller ohne Weiteres in der Lage war, noch vor dem Außerkrafttreten des § 5a Abs. 5 Sächs- CoronaSchVO vom 5. März 2021 seinen Prozessbevollmächtigten zu mandatieren und am 15. März 2021 im Verfahren 3 B 117/21 einen Eilantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO beim Oberverwaltungsgericht zu stellen.

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