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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17   

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https://dejure.org/2018,7454
OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17 (https://dejure.org/2018,7454)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2018 - 2 K 3/17 (https://dejure.org/2018,7454)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 (https://dejure.org/2018,7454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Aussetzung des Verfahrens nur zur Heilung von Verfahrensfehlern; Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materieller Fehler i.R.d. ergänzenden Verfahrens; Nachholung einer Umweltverträglichskeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung des Verfahrens nur zur Heilung von Verfahrensfehlern; Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materieller Fehler i.R.d. ergänzenden Verfahrens; Nachholung einer Umweltverträglichskeitsprüfung

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1331
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 19.07.2017 - 4 E 24/17

    Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Zwar ist eine Aussetzung des Verfahrens zur Heilung von Fehlern des angegriffenen Verwaltungsakts weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 94 VwGO möglich, nachdem § 94 Satz 2 VwGO a.F. durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3987) wieder gestrichen worden ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.06.2012 - 8 D 38/08.AK -, juris RdNr. 329; SächsOVG, Beschl. v. 19.07.2017 - 4 E 24/17 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 94 RdNr. 23).

    Zwar bieten diese Vorschriften und der in ihnen zum Ausdruck kommende Grundsatz der Planerhaltung keine Grundlage für die Aussetzung des Verfahrens zur Heilung materieller Fehler (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19.07.2017 - 4 E 24/17 -, a.a.O. RdNr. 6).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-196/16

    Comune di Corridonia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Der Europäische Gerichtshof hat anerkannt, dass das Unionsrecht nationalen Vorschriften nicht entgegensteht, die in bestimmten Fällen die Legalisierung unionsrechtswidriger Vorgänge oder Handlungen zulassen (vgl. EuGH, Urt. v. 26.07.2017 - C-196/16 und C-197/16 -, juris RdNr. 37).
  • OVG Sachsen, 25.06.1997 - 2 S 102/95

    Anhörung; Aussetzung des Verfahren; Verfahrensfehler; Ermessensnichtgebrauch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Zu Unrecht macht der Kläger unter Berufung auf eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts geltend, eine Aussetzung des Verwaltungsgerichtsverfahrens zur Heilung eines Verfahrensfehlers komme nur in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung nicht auch an materiellen Fehlern leide (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.06.1997 - 2 S 102/95 - LKV 1998, 280 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - 8 A 493/16

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Es kann hier offen bleiben, ob eine Aussetzung eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.08.2017 - 8 A 493/16 - juris RdNr. 22).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Im vorliegenden Fall ist es jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der angefochtene Planfeststellungsbeschluss nur heilbare Fehler aufweist, zumal die Fehlerfolgenregelung des § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG nicht nur auf Abwägungsmängel, sondern - entsprechend - auch auf Verstöße gegen Vorschriften des strikten Rechts Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.2016 - BVerwG 9 C 3.16 -, juris RdNr. 49; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 75 RdNr. 43a).
  • VGH Bayern, 16.09.1999 - 8 A 98.40025
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Der Beschluss ist daher auf Antrag eines Beteiligten zu ändern, wenn die Entscheidung des Beklagten im ergänzenden Verfahren ergangen ist, wenn eine solche Entscheidung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist oder wenn das Vorhaben i.S.d. § 77 VwVfG endgültig aufgegeben wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.09.1999 - 8 A 98.40025 -, juris RdNr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 K 3/17
    Zwar ist eine Aussetzung des Verfahrens zur Heilung von Fehlern des angegriffenen Verwaltungsakts weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 94 VwGO möglich, nachdem § 94 Satz 2 VwGO a.F. durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3987) wieder gestrichen worden ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 12.06.2012 - 8 D 38/08.AK -, juris RdNr. 329; SächsOVG, Beschl. v. 19.07.2017 - 4 E 24/17 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 94 RdNr. 23).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 8 B 18.413

    Aussetzung des Verfahrens zur Nachholung der UVP-Vorprüfung

    Die Heilungsmöglichkeit begegnet keinen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, U.v. 20.8.2008 - 4 C 11.07 - a.a.O. Rn. 27 ff.; OVG LSA, B.v. 14.2.2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 8; Pauli/Hagemann, UPR 2018, S. 8 ff. m.w.N.).

    Ziel war es (vgl. den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 13/3993, S. 12), zu verhindern, dass ein Verwaltungsakt allein wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und dessen materielle Rechtmäßigkeit erst in einem zweiten Verfahren gerichtlich geprüft wird (vgl. zum Ganzen auch OVG LSA, B.v. 14.2.2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 30.8.2017 - 8 A 493/16 - UPR 2018, 35 = juris Rn. 14).

    Auch sonst nötigt der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.2.2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 10) nicht dazu, den Antrag des Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens abzulehnen.

    Ist die allgemeine Vorprüfung abgeschlossen, ist der Rechtsstreit von Amts wegen fortzusetzen (vgl. OVG LSA, B.v. 14.2.2018 - 2 K 3/17 - a.a.O. Rn. 10 und für die Aussetzung nach § 94 VwGO Rennert in Eyermann, VwGO, 14 Aufl. 2014, § 94 Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens;

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG enthält indes kein Verbot, das Verfahren auszusetzen, wenn der Beklagte im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 15 N 19.1377

    Aussetzung eines Normenkontrollverfahrens

    Ein Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB, der mithilfe der von der Beigeladenen vorliegend begehrten Aussetzung in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB einer Heilung zugeführt werden soll, stellt aber aus Sicht des Gesetzgebers (vgl. § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) einen Verfahrensfehler dar (vgl. BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - KommJur 2017, 112 = juris Rn. 36 m.w.N.; VGH BW, B.v. 6.5.2011 - 5 S 1670/09 - NuR 2011, 659 ff. = juris Rn. 55; zur Möglichkeit der planenden Gemeinde, eine Aussetzung gem. § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwG neben der Heilung eines Verfahrensfehlers auch zur Heilung materieller Fehler zu nutzen vgl. OVG LSA, B.v. 14.2.2018 - 2 K 3/17 - NVwZ 2018, 1331 = juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 2 L 74/19

    Aussetzung des Verfahrens durch den bestellten Berichterstatter zur Heilung

    Die Vorschrift des § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG verbietet es nicht, das Verfahren auszusetzen, wenn die Behörde im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Nachholung von unterbliebenen Verfahrensschritten auch die Heilung materieller Fehler beabsichtigt (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 K 3/17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.07.2019 - 9 A 8.18

    Aussetzung eines Rechtsstreits bis zum Abschluss eines angekündigten

    Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich an das nunmehr beabsichtigte Fehlerbehebungsverfahren - je nach Ausgang des Rechtsstreits - noch ein weiteres ergänzendes Verfahren anschließen könnte, ist es doch zweckmäßig, den Streitstoff konzentriert gerichtlich erst dann zu verhandeln, wenn er von der Behörde vollständig ermittelt und bewertet ist (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 8 B 18.413 - juris Rn. 5; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 K 3.17 - NVwZ 2018, 1331 Rn. 3).
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