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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03 (https://dejure.org/2003,26720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2003 - 2 L 136/03 (https://dejure.org/2003,26720)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 2 L 136/03 (https://dejure.org/2003,26720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 124 II Nr. 3; ; GrStG § 33 I 1; ; GrStG § 3; ; GrStG § 3 V; ; BewG § 22; ; BewG § 27; ; BewG § 79 I; ; BewG § 79 III; ; BewG § 79 IV; ; AO § 227

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erörterung eines Grundsteuererlasses für strukturschwache Gebiete der neuen Bundesländer; Ermittlung des normalen Rohertrags im Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz; Grundsteuererlass wegen Ertragsminderungen; Mietausfälle auf Grund strukturell bedingter ...

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 4 A 2255/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.04.2001 - 11 C 12.00

    Kein Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Wohnungsleerstand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    Ob in den strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer ein Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 Satz 2 des Grundsteuergesetzes in Betracht kommt, ist vom Bundesverwaltungsgericht abschließend geklärt (BVerwG, Urt. v. 04.04.2001 - BVerwG 11 C 12.00 -).

    Die von der Antragsschrift geltend gemachte "grundsätzliche Bedeutung" der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) im Hinblick auf die Verhältnisse in den strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.04.2001 - BVerwG 11 C 12.00 - nicht mehr gegeben.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    Die Revision beruft sich weiter auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Zweiten Steuerreformgesetzes (BTDrucks 6/3418 S. 95).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 13.89

    Grundsteuererlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung nur bei Umständen, die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    Dieser Regelung liegt, worauf bereits die Anknüpfung des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG an den normalen Rohertrag hindeutet, erkennbar die Vorstellung des Gesetzgebers zugrunde, dass Ertragsminderungen einen Grundsteuererlass nur rechtfertigen, wenn sie auf für die Ertragslage außergewöhnlichen ("atypischen") Umständen beruhen (vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 13.89 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 24 = BStBl II 1992, 580 = KStZ 1991, 170).
  • BFH, 12.03.1982 - III R 63/79

    Keine Wertfortschreibung bei allgemeinen Mietänderungen; Fortschreibungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2003 - 2 L 136/03
    Demgegenüber sind unter Wertverhältnissen im Sinne von § 27 BewG die allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Verkehrsverhältnisse im gesamten Gemeindegebiet oder darüber hinaus zu verstehen, die sich im allgemeinen Markt- und Preisniveau niedergeschlagen haben (vgl. zum Ganzen BFH, Urteil vom 12. März 1982 - III R 63/79 - BStBl II S. 451 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2007 - 4 L 405/04

    Zum Erlass der Grundsteuer nach § 33 GrStG bei Mietausfällen aufgrund

    Im Übrigen ist eine grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die Verhältnisse in den strukturschwachen Gebieten der neuen Bundesländer nach dem o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2001 nicht mehr gegeben (so auch OVG LSA, Beschl. v. 15. Juli 2003 - 2 L 136/03 -).
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