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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19 (https://dejure.org/2020,1129)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.01.2020 - 1 M 132/19 (https://dejure.org/2020,1129)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 (https://dejure.org/2020,1129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Stellenbesetzung; Ausschreibung; Abbruch; Grund, sachlicher; Bewerber, leistungsstarke; Anzahl, hinreichende; Verhalten, rechtsmissbräuchliches; Zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens zum Erhalt einer hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; GG Art. 33 Abs. 2
    Streit um den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens zum Erhalt einer hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber; Voraussetzungen für den Abbruch eines Auswahlverfahrens für die Besetzung einer Beförderungsstelle; Neuausschreibung aufgrund der Reduktion des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abbruch eines Auswahlverfahrens für die Besetzung einer Beförderungsstelle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Es ist überdies grundsätzlich unbeachtlich, dass der Beamte mit einer Reduzierung des Bewerberkreises Gefahr läuft, dass der Dienstherr das Auswahlverfahren mangels einer hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber abbricht ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 26 ).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst insbesondere damit keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung ("Neubescheidung") unverändert bleibt ( BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris [Rn. 26 f.] ).

    Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes im Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG erscheint es zwar denkbar, dass etwa die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt, wenn der Dienstherr das ursprüngliche Bewerberfeld gezielt mit der Absicht der Herbeiführung der gewünschten Abbruchmöglichkeit des zu wiederholenden Auswahlverfahrens reduziert ( so BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017, a. a. O. [Rn. 27]) .

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).

    Der Dienstherr kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und von der Beschwerde dem Grunde nach auch nicht bestritten wird - das Auswahlverfahren insbesondere dann abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 = juris Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 19; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 = juris Rn. 17 ), insbesondere kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraumes bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht ( so: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 a. a. O.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 = juris Rn. 27 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war im Hinblick auf die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu reduzieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Der Dienstherr kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und von der Beschwerde dem Grunde nach auch nicht bestritten wird - das Auswahlverfahren insbesondere dann abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 = juris Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 19; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 = juris Rn. 17 ), insbesondere kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraumes bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht ( so: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 a. a. O.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 = juris Rn. 27 ).

    Danach lässt sich nicht feststellen, dass der Antragsgegner einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle ausschließen wollte ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 = juris Rn. 27 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Der Dienstherr kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und von der Beschwerde dem Grunde nach auch nicht bestritten wird - das Auswahlverfahren insbesondere dann abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 = juris Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 19; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 = juris Rn. 17 ), insbesondere kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraumes bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht ( so: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 a. a. O.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 = juris Rn. 27 ).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Der Dienstherr kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und von der Beschwerde dem Grunde nach auch nicht bestritten wird - das Auswahlverfahren insbesondere dann abbrechen, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 = juris Rn. 18; Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 19; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 = juris Rn. 17 ), insbesondere kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraumes bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht ( so: BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 a. a. O.; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, BVerwGE 141, 361 = juris Rn. 27 ).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Das öffentliche Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenplanstellen ist vorrangig; schützenswerte Rechte des oder der Bewerber werden damit nicht berührt ( so: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 = juris Rn. 22 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG schützt den unterlegenen Bewerber nicht vor der Zulassung konkurrierender Bewerber und gewährt Art. 33 Abs. 2 GG (i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) keinen subjektiven Anspruch auf Zulassung Dritter zum Auswahlverfahren ( OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19
    Es ist bereits fraglich, ob der Antragsteller vorliegend den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 3 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2018 - 5 ME 41/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

    Die Höhe des Streitwertes erfolgt in einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens auf der Grundlage von § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (juris: GKG 2004) i. V. m. §§ 47, 52 Abs. 1 und 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG (juris: GKG 2004) und nicht nach § 52 Abs. 2 GKG (juris: GKG 2004) (Aufrechterhaltung der Senatsrechtsprechung: Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 - wie OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - und 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -;entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - BayVGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, OVG Münster, Beschlüsse vom 5. März 2019 - 1 E 22/19 - und vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 4 S 8.19 -).(Rn.23).

    - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12, und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris Rn. 12; auf gleicher Linie: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 -, juris Rn. 34, und vom 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -, juris Rn. 32 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 M 16/21

    Ernennungskonkurrenz um eine W2-Professur; Berufungskommission;

    Denn Art. 33 Abs. 2 GG schützt den unterlegenen Bewerber nicht vor der Zulassung konkurrierender Bewerber und gewährt Art. 33 Abs. 2 GG (i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) keinen subjektiven Anspruch auf Zulassung Dritter zum Auswahlverfahren ( OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris Rn. 8, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 1 O 22/20

    Streitwert bei Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Demgegenüber hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Streitwert bei Eilanträgen gegen den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 6 GKG nach der Hälfte der Summe der Jahresbezüge bemessen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 14, vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12, und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris Rn. 12; auf gleicher Linie: NdsOVG, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 -, juris Rn. 34, und vom 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; BremOVG, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -, juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2020 - 6 B 1606/19

    Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit

    Abgesehen davon dürfte der Dienstherr aus Rechtsgründen nicht einmal gehindert sein, für eine Beförderung einen Beamten auszuwählen, der sich nicht oder nicht fristgerecht beworben hat, an dessen (Best-)Eignung für die Stellenbesetzung aber keine Zweifel bestehen und der zur Übernahme der Stelle bereit ist, vgl. Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Auflage 2018, Anhang 1 Rn. 44; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 CE 09.2494 -, juris Rn. 32, so dass selbst dann eine Entscheidung für die Besetzung der Stelle mit Herrn M. nicht grundsätzlich ausgeschlossen gewesen sein dürfte.
  • VG Düsseldorf, 30.09.2020 - 2 L 562/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 B 890/16 -, juris, Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris, wonach der Dienstherr ein Auswahlverfahren für die Besetzung einer Beförderungsstelle abbrechen kann, wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten.
  • VG Berlin, 21.10.2022 - 26 L 162.22
    Dabei mag zu berücksichtigen sein, dass Art. 33 Abs. 2 GG kein Konkurrentenverhinderungsinteresse begründet (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, Juris Rn. 8; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 20. April 2022 - 5 ME 152/21 -, NVwZ-RR 2022, 511 [513]; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2022 - VG 7 L 260/21 - allerdings auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - BVerwG 1 WB 27.15 -, NVwZ-RR 2016, 628 [629 Rn. 20], der wohl eine Fortsetzung "mit dem bestehenden Bewerberkreis" annimmt).
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