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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21654
OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09 (https://dejure.org/2009,21654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.09.2009 - 4 L 133/09 (https://dejure.org/2009,21654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. September 2009 - 4 L 133/09 (https://dejure.org/2009,21654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GrStG § 32 Abs. 1; ; GrStG § 32 Abs. 1 Nr 1; ; GrStG § 33 Abs. 1; ; GrStG § 33 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; GrStG § 33 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Grundsteuergesetz ( GrStG ) notwendigen Kausalzusammenhang zwischen Denkmaleigenschaft und Unrentabilität eines Grundstücks; Vertretenmüssen bzgl. der Minderung des Rohertrages aufgrund des Fehlens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu einem Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr 1 GrStG sowie nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG für ein Grundstück, das mit einem schlossähnlichen und dem Denkmalschutz unterfallenden Gebäude bebaut ist.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09
    Denn die Klägerin hat damit gerade keine objektiven Anhaltspunkte für einen Abriss des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes und einen Neubau als ernsthafte Alternative (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 23/97 -, zit. nach JURIS) genannt.

    Das Verwaltungsgericht war nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen bzw. die baulichen Möglichkeiten ohne derartige Bindungen von sich aus nach § 86 Abs. 1 VwGO weiter aufzuklären (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09
    Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (so BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2008 - 9 C 8.07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09
    Eine solche Bezugnahme ist durch das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausgeschlossen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28. Oktober 2008 - 6 AD 2/08 - VGH Bayern, Beschl. v. 20. März 2008 - 11 ZB 08.432 -, jeweils zit. nach JURIS; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 93; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. A., § 124a Rdnr. 199).
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432

    Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen zur Begründung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09
    Eine solche Bezugnahme ist durch das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausgeschlossen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28. Oktober 2008 - 6 AD 2/08 - VGH Bayern, Beschl. v. 20. März 2008 - 11 ZB 08.432 -, jeweils zit. nach JURIS; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 93; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. A., § 124a Rdnr. 199).
  • VG Halle, 08.10.2010 - 4 A 297/09

    Grundsteuererlass wegen Unwirtschaftlichkeit eines unter Denkmalschutz stehenden

    Eine derartige Kausalität der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Eigentümer durch Vorlage eines Alternativkonzepts plausibel darlegt, dass eine rentable Nutzung des Grundbesitzes nach Durchführung von - aufgrund der Beschränkungen durch das Denkmalschutzrecht unzulässigen - Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen möglich wäre (OEufach0000000014, Beschluss vom 16. September 2009 - 4 L 133/09 - juris Rn. 4).

    Es wäre Sache der Klägerin als Grundstückseigentümerin gewesen, insoweit unter Beweisantritt weiter vorzutragen (OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2009 - 4 L 133/09 - a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2012 - 4 L 53/12

    Erlass der Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 GrStG; Sanierung von Wohnungen

    Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (so BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2008 - 9 C 8.07 - OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 16. September 2009 - 4 L 133/09 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10

    Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST

    Eine solche Bezugnahme ist durch das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausgeschlossen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2009 - 4 L 133/09 -, zit. nach JURIS m. w. N.).
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