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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11   

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https://dejure.org/2011,45983
OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11 (https://dejure.org/2011,45983)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2011 - 2 O 161/11 (https://dejure.org/2011,45983)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 2 O 161/11 (https://dejure.org/2011,45983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1 AufenthG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 33 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Neugeborenes; Notwendigkeit des Vorliegens eines Aufenthaltstitels bei mindestens einem Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes; Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Geburt des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 Satz 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Neugeborenes; Notwendigkeit des Vorliegens eines Aufenthaltstitels bei mindestens einem Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes; Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Geburt des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11
    Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin setzt aber auch § 33 Satz 1 AufenthG voraus, dass ein Elternteil einen der genannten Aufenthaltstitel bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt (so auch NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011 - 8 PA 317/10 -, DVBl. 2011, 289; HessVGH, Beschl. v. 8.12.2008 - 3 D 2302/08 -, juris; Hamb OVG, Beschl. v. 2.6.2008 - 3 Bf 35/05 -, juris Rn.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 33 Rn. 16, 20 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, AufenthG, § 33 Rn. 3; ).

    Auch wenn nach dem Wortlaut des § 33 Satz 1 AufenthG nicht zwingend ist, dass ausschließlich auf den Zeitpunkt der Geburt abzustellen ist, wird das von dem Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG (Urt. v. 18.01.2011, a.a.O.) vertretene Ergebnis jedoch durch eine systematische bzw. teleologische Auslegung der Norm bestätigt.

    Den Gesetzesmaterialien kann indes nicht entnommen werden, dass über diese Änderungen hinaus in den Sätzen 1 und 2 des § 33 AufenthG auf verschiedene Zeitpunkte für das Vorliegen eines Aufenthaltstitels bei den Eltern bzw. dem Elternteil abgestellt werden sollte (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union, BT-Drs. 16/5065, S. 176; so bereits NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011, a.a.O.).

    Wäre die von der Klägerin vertretene Rechtsauffassung zutreffend, dass § 33 Satz 1 AufenthG von seinen zeitlichen Anforderungen weiter als § 33 Satz 2 AufenthG ist und die dort genannten Aufenthaltstitel nicht bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes, sondern erst im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei Gericht vorliegen müssen, würde dies - wie die Klägerin zutreffend einwendet - zwar nicht zu einer Umkehrung der von dem Gesetzgeber vorgesehenen Privilegierung führen (so aber HessVGH, Beschl. V. 08.12.2008, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.12.2008 - 3 D 2302/08

    Ausländisches Elternteil; Maßgeblicher Zeitpunkt für Besitz eines in § 33 Satz 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11
    Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin setzt aber auch § 33 Satz 1 AufenthG voraus, dass ein Elternteil einen der genannten Aufenthaltstitel bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt (so auch NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011 - 8 PA 317/10 -, DVBl. 2011, 289; HessVGH, Beschl. v. 8.12.2008 - 3 D 2302/08 -, juris; Hamb OVG, Beschl. v. 2.6.2008 - 3 Bf 35/05 -, juris Rn.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 33 Rn. 16, 20 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, AufenthG, § 33 Rn. 3; ).

    Schon bei der Vorgängervorschrift des § 33 AufenthG, dem § 21 Abs. 1 AuslG vom 09.07.1990 (BGBl. I S. 1354), der seinem Wortlaut nach keine wesentlichen Unterschiede zu dem entscheidungserheblichen Inhalt des § 33 AufenthG enthält, wurde davon ausgegangen, dass durch die Vorschrift die Privilegierung der im Inland geborenen Kinder bezweckt ist, deren Integration durch die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefördert werden soll und bei denen die Mutter die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 383; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008, a.a.O.; GK-AuslR, Stand: Dezember 1999, § 21 Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11
    Schon bei der Vorgängervorschrift des § 33 AufenthG, dem § 21 Abs. 1 AuslG vom 09.07.1990 (BGBl. I S. 1354), der seinem Wortlaut nach keine wesentlichen Unterschiede zu dem entscheidungserheblichen Inhalt des § 33 AufenthG enthält, wurde davon ausgegangen, dass durch die Vorschrift die Privilegierung der im Inland geborenen Kinder bezweckt ist, deren Integration durch die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefördert werden soll und bei denen die Mutter die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 383; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.12.2008, a.a.O.; GK-AuslR, Stand: Dezember 1999, § 21 Rn. 28 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 02.06.2008 - 3 Bf 35/05

    Geltungsbereich des Ausschlusstatbestandes des § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11
    Entgegen der Auffassung des Bevollmächtigten der Klägerin setzt aber auch § 33 Satz 1 AufenthG voraus, dass ein Elternteil einen der genannten Aufenthaltstitel bereits im Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzt (so auch NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2011 - 8 PA 317/10 -, DVBl. 2011, 289; HessVGH, Beschl. v. 8.12.2008 - 3 D 2302/08 -, juris; Hamb OVG, Beschl. v. 2.6.2008 - 3 Bf 35/05 -, juris Rn.; GK-AufenthG, Stand: Dezember 2010, § 33 Rn. 16, 20 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, AufenthG, § 33 Rn. 3; ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2011 - 2 O 161/11
    15/420, S. 33, 83) und mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (BGBl. I S. 1970) als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2005 (- 2 BvR 524/01 -, BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Maßgeblich ist der Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Geburt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2014 - OVG 12 S 72.13, 12 M 43.13 - juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 O 161/11 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 8 PA 317/10 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 3 D 2302/08 - juris Rn. 5 ff.).
  • VG Darmstadt, 18.12.2013 - 5 K 310/12

    Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene

    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (BGBl. I S. 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte OVG des Landes Sachsen-Anhalt, B. v. 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Rn. 8).
  • VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19.08.2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1970) wurde die Norm als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357 ff.) dahingehend geändert, dass nicht mehr darauf abgestellt wird, ob zum Zeitpunkt der Geburt die Mutter einen Aufenthaltstitel besitzt, sondern darauf, ob dies nur bei einem Elternteil (dann kann dem Kind abweichend von den §§ 5 und 29 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden) oder ob dies bei beiden Elternteilen bzw. ggf. dem allein personensorgeberechtigten Elternteil (dann wird dem Kind von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt) der Fall ist (ausführlich zur Entstehungsgeschichte Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 O 161/11 - juris, Randnummer 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2014 - 12 S 72.13

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis;

    Denn maßgeblich ist der Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Geburt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 O 161/11 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 8 PA 317/10 -, DVBl. 2011, 289, juris Rn.9).
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