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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21 (https://dejure.org/2022,19156)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.07.2022 - 3 L 125/21 (https://dejure.org/2022,19156)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 3 L 125/21 (https://dejure.org/2022,19156)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 25 CS 07.1574
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    (1) Im Hinblick auf die Formulierung "auf dessen Kosten" ist anerkannt, dass diese Vorschrift die Befugnis zum Erlass eines Kostenerstattungsbescheides enthält (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 25 CS 07.1574 - juris Rn. 2; VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 10 E 720/06 - juris Rn. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. Juni 1999 - 4 K 297/97 - juris Rn. 26).

    Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O.).

    Der auf der Grundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG erlassene Leistungsbescheid konkretisiert die Kostenerstattungspflicht nur noch der Höhe nach (BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 - juris Rn. 23).

    Anders als im Fall, der dem vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2007 (a.a.O.) zugrunde lag, ergeben sich - wie ausgeführt - sowohl aus der Begründung des fraglichen Grundbescheides als auch aus den weiteren Umständen hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass nicht nur die Fortnahme der Tiere, sondern auch die anderweitige Unterbringung angeordnet wurde.

    Es muss lediglich ein Bescheid vorhanden sein, der die Kostenerstattungspflicht dem Grunde nach entstehen lässt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O., Rn. 2).

    Die insbesondere auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2007 (a.a.O.) gestützten Einwände des Klägers gegen das Vorliegen einer Grundverfügung greifen hinsichtlich der Veräußerung von vornherein nicht ein.

    Sie ist nach einhelliger Rechtsprechung zu bejahen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2011 - 25 CS 07.1574 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Juni 2005 - 25 CS 05.295 - juris Rn. 4; VG Schwerin, Urteil vom 26. März 2020 - 7 A 861/18 SN - juris Rn. 15; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 34; VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 10 E 720/06 - juris Rn. 20; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 A 464/15 - juris Rn. 21; VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 6 K 273/11 - juris Rn. 35; VG München, Urteil vom 21. Juli 2010 - M 18 K 09.1521 - juris Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2009 - AN 16 K 08.00769, AN 16 K 08.01066 - juris Rn. 26).

  • VG Cottbus, 04.09.2018 - 3 K 168/17

    Kosten einer Wegnahme und anderweitigen Unterbringung von Pferden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Das Abwarten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war sachgerecht und lag gerade im Interesse des Klägers (vgl. hierzu VG Würzburg, Beschluss vom 27. Januar 2021 - W 9 S 20.2019 - juris Rn. 32; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 40), der das Verwaltungsgericht in der Antragsschrift ausdrücklich "zur Abwehr andernfalls vollendeter Tatsachen" gebeten hatte, dem Antragsgegner aufzugeben, bis zu einer Entscheidung des Gerichts von der geplanten Versteigerung Abstand zu nehmen.

    Daher ist es für die Höhe des anzusetzenden Versteigerungserlöses unerheblich, ob der Erlös dem Wert oder Marktwert der Tiere entspricht (vgl. hierzu auch VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 43 m.w.N.).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es der Behörde nicht anzulasten ist, wenn sich die Dauer der Unterbringung durch (erfolglose) Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz verzögert, konnte den Kläger nicht unerwartet treffen, zumal sie der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte entspricht (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 27. Januar 2021 a.a.O.; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018, a.a.O Rn. 40).

    Sie ist nach einhelliger Rechtsprechung zu bejahen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2011 - 25 CS 07.1574 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Juni 2005 - 25 CS 05.295 - juris Rn. 4; VG Schwerin, Urteil vom 26. März 2020 - 7 A 861/18 SN - juris Rn. 15; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 34; VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 10 E 720/06 - juris Rn. 20; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 A 464/15 - juris Rn. 21; VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 6 K 273/11 - juris Rn. 35; VG München, Urteil vom 21. Juli 2010 - M 18 K 09.1521 - juris Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2009 - AN 16 K 08.00769, AN 16 K 08.01066 - juris Rn. 26).

  • VG Würzburg, 27.01.2021 - W 9 S 20.2019

    Verwaltungsgerichte, Aufschiebende Wirkung, Leistungsbescheid,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Das Abwarten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz war sachgerecht und lag gerade im Interesse des Klägers (vgl. hierzu VG Würzburg, Beschluss vom 27. Januar 2021 - W 9 S 20.2019 - juris Rn. 32; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 40), der das Verwaltungsgericht in der Antragsschrift ausdrücklich "zur Abwehr andernfalls vollendeter Tatsachen" gebeten hatte, dem Antragsgegner aufzugeben, bis zu einer Entscheidung des Gerichts von der geplanten Versteigerung Abstand zu nehmen.

    Schon nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG, nach dem die Unterbringung "auf Kosten" des Tierhalters erfolgt, besteht für die Behörde kein Ermessen, von der Geltendmachung der entstandenen Kosten ganz oder teilweise abzusehen (so auch VG Würzburg, Beschluss vom 27. Januar 2021 - W 9 S 20.2019 - juris Rn. 34; zweifelnd auch VG Cottbus, a.a.O. Rn. 42).

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es der Behörde nicht anzulasten ist, wenn sich die Dauer der Unterbringung durch (erfolglose) Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz verzögert, konnte den Kläger nicht unerwartet treffen, zumal sie der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte entspricht (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 27. Januar 2021 a.a.O.; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018, a.a.O Rn. 40).

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Der auf der Grundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG erlassene Leistungsbescheid konkretisiert die Kostenerstattungspflicht nur noch der Höhe nach (BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 - juris Rn. 23).

    Die Fortnahme des Tieres und dessen anderweitige Unterbringung auf Kosten des Halters bilden eine Einheit (BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 - juris Rn. 24).

    Wird der Leistungsbescheid angefochten, können daher nur noch Einwendungen gegen die Höhe der Kosten geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. August 2008, a.a.O.).

  • VG Gießen, 19.06.2006 - 10 E 720/06

    Tierschutz und "Reichsbürger"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    (1) Im Hinblick auf die Formulierung "auf dessen Kosten" ist anerkannt, dass diese Vorschrift die Befugnis zum Erlass eines Kostenerstattungsbescheides enthält (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2007 - 25 CS 07.1574 - juris Rn. 2; VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 10 E 720/06 - juris Rn. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. Juni 1999 - 4 K 297/97 - juris Rn. 26).

    Sie ist nach einhelliger Rechtsprechung zu bejahen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2011 - 25 CS 07.1574 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Juni 2005 - 25 CS 05.295 - juris Rn. 4; VG Schwerin, Urteil vom 26. März 2020 - 7 A 861/18 SN - juris Rn. 15; VG Cottbus, Urteil vom 4. September 2018 - 3 K 168/17 - juris Rn. 34; VG Gießen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 10 E 720/06 - juris Rn. 20; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 6 A 464/15 - juris Rn. 21; VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 6 K 273/11 - juris Rn. 35; VG München, Urteil vom 21. Juli 2010 - M 18 K 09.1521 - juris Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 19. Februar 2009 - AN 16 K 08.00769, AN 16 K 08.01066 - juris Rn. 26).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17

    77 Pferde dürfen verkauft werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Dabei lässt er unberücksichtigt, dass er Beschwerde gegen diesen Beschluss erhoben hat, über die der Senat mit Beschluss vom 10. Mai 2017 (3 M 51/17) entschieden hat.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 B 38.11

    Pflicht zur Nachprüfung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehegatten bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung mitzuteilen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 5 B 38/11 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er es versäumt, tatsächliche Ungleichheiten des zu ordnenden Lebenssachverhalts zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie beachtet werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 - juris Rn. 241 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Das Tier ist danach als je eigenes Lebewesen zu schützen (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 BvF 1/07 - juris Rn.121).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21
    Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 25 CS 05.295

    Tierschutz, Wegnahme von Pferden, anderweitige pflegliche Unterbringung,

  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2015 - 4 B 348/15

    Ausbildungsverbot mangels persönlicher Eignung sowie Untersagung der Einstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

  • VG Lüneburg, 27.10.2016 - 6 A 464/15

    Kosten der Unterbringung von Tieren - strafprozessualer Beschlagnahmebeschluss

  • VG Aachen, 22.10.2013 - 6 K 273/11

    Angemessenheit; Äquivalenzprinzip; Auslagen; Festsetzungsverjährung; Gebühren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40

  • OVG Saarland, 21.12.2005 - 2 Q 5/05

    Erstattung von Abschiebekosten

  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 B 173/16

    Fortnahme, Veräußerung, Verfügungsbefugnis, Duldung, anderweitige Unterbringung,

  • VG Schwerin, 26.03.2020 - 7 A 861/18

    Notwendigkeit der Anordnung der Euthanasie eines fortgenommenen Tieres gegenüber

  • VG Ansbach, 19.02.2009 - AN 16 K 08.00769

    Anordnung der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von Tieren;

  • VG München, 21.07.2010 - M 18 K 09.1521

    Kostentragung für anderweitig untergebrachte Tiere; Aufhebung des

  • OVG Bremen, 24.06.2019 - 2 LA 47/18
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10

    Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 7 B 11571/20

    Veräußerungsanordnung sowie Haftungs-und Betreuungsverbot für Hunde - Möglichkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - 5 S 10.13

    Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Pferden; Veräußerung im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • VG Sigmaringen, 22.06.1999 - 4 K 297/97
  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 23 ZB 22.2666

    Ersatz von Unterbringungskosten nach tierschutzrechtlicher Fortnahmeverfügung -

    Da eine solche Winterruhe allerdings grundsätzlich mehrere Monate andauern soll und im Übrigen im Rahmen einer nur vorübergehenden pfleglichen Unterbringung kein Anspruch des Tierhalters auf eine strenge Einhaltung tierschutzrechtlicher Leitlinien besteht (vgl. OVG LSA, B.v. 25.7.2022 - 3 L 125/21 - juris Rn. 34), gibt es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich das Unterbleiben einer Hibernation in der Auffangstation nicht mehr im Rahmen einer pfleglichen Unterbringung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG bewegte und daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine entsprechende Kostenreduzierung geboten wäre.

    a) Der Senat teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Sachsen-Anhalt (vgl. B.v. 25.7.2022 - 3 L 125/21 - juris Rn. 32) und des Verwaltungsgerichts (UA Rn. 39), dass der Begriff der "pfleglichen Unterbringung" in § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG lediglich der Verdeutlichung der Pflicht zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Unterbringung und damit dem Schutz der Tiere dient, nicht jedoch dazu, den Tierhalter, dem das Tier aufgrund der mangelnden Einhaltung von Tierhalterpflichten fortgenommen wurde, vor der Heranziehung zu den Kosten der Unterbringung zu schützen.

  • VG Bayreuth, 11.01.2024 - B 1 K 23.304

    Kostenbescheid, Ersatzvornahme, Kosten für Unterbringung im Tierheim,

    Wird Kostenersatz bzw. -erstattung verlangt, so genügt es für die Bestimmtheit, dass der Anlass der Kosten- bzw. Erstattungsforderung genannt wird (OVG LSA, B.v. 25.7.2022 - 3 L 125/21 - juris Rn. 38; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 37 VwVfG Rn. 30).
  • VG Göttingen, 04.08.2023 - 1 A 193/21

    Betreuungspflichtiger; Erbe; Ersatzvornahme; Halter; Kosten; Sofortvollzug;

    Dem Grunde nach kann die Behörde einen Kostenbescheid auf diese Regelung stützen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25.07.2022 - 3 L 125/21 -, juris Rn. 8; VG Würzburg, Beschl. v. 27.01.2021 - W 9 S 20.2019 -, juris Rn. 23).
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