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   OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23 (https://dejure.org/2023,34948)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.2023 - 4 MB 27/23 (https://dejure.org/2023,34948)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 2023 - 4 MB 27/23 (https://dejure.org/2023,34948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 115a Abs 1 VwVfG SH, § 15 Abs 3 GastG, § 33 S 1 GastG, § 35a Abs 1 GewO, § 35 Abs 1 S 1 GewO
    Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung verschiedener öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten und des Verdachts der Insolvenzverschleppung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeuntersagung

  • rechtsportal.de

    Gewerbeuntersagung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Aus der Nichtabführung der Beiträge zur Sozialversicherung kann regelmäßig auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden geschlossen werden kann (stRspr BVerwG, vgl. Urt. v. 24.02.1966 - I C 37.65 -, juris Rn. 11; (BVerwG, Urt. v. 15.04.2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend und unter Berufung auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung ausgeführt, gewerberechtlich unzuverlässig sei, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür biete, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß, d. h. entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der guten Sitten, ausüben werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, juris Rn. 13; OVG Münster, Beschl. v. 28.02.2022 - 4 B 1955/21 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 116 LVwG) und den Widerruf (§ 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Ordnungsgemäßes Verhalten des Gewerbetreibenden, nachdem ihm die Ausübung des Gewerbes untersagt worden ist, ist daher weniger bedeutsam als ordnungswidriges Verhalten vor Ergehen dieser Maßnahme (BVerwG, Urt. v. 15.11.1967 - I C 43.67 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 37.65

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Aus der Nichtabführung der Beiträge zur Sozialversicherung kann regelmäßig auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden geschlossen werden kann (stRspr BVerwG, vgl. Urt. v. 24.02.1966 - I C 37.65 -, juris Rn. 11; (BVerwG, Urt. v. 15.04.2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe prüft, hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde gegen einen derartigen Beschluss zurückzuweisen, wenn sich dieser zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 4 B 507/15

    Entziehung einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Eine Anwendung von § 35 Abs. 1 bis 7a GewO ist demnach möglich, wenn ein an sich erlaubnispflichtiges Gewerbe, für das eine besondere Rücknahmevorschrift i.S.d. § 35 Abs. 8 Satz 1 GewO besteht, berechtigt oder unberechtigt ohne diese Erlaubnis betrieben wird (OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2015 - 4 B 507/15 -, juris Rn. 7; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 90. EL Dezember 2022, § 35 Rn. 197).
  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 116 LVwG) und den Widerruf (§ 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 22 CE 04.2203

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, eine Gaststättenerlaubnis für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur die dargelegten Gründe prüft, hindert den Senat nicht daran, die Beschwerde gegen einen derartigen Beschluss zurückzuweisen, wenn sich dieser zwar möglicherweise nicht aus den Beschlussgründen, aber doch mit anderem Begründungsschwerpunkt als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; vgl. dazu Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Bay. VGH, Beschluss vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die Untersagung der gewerbsmäßigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 116 LVwG) und den Widerruf (§ 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 4/23

    Ausländerrecht (Abschiebung)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2022 - 4 B 1955/21

    Untersagung der weiteren selbständigen Ausübung des Betriebes von Trinkhallen mit

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