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   OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22   

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OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22 (https://dejure.org/2022,36012)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.11.2022 - 3 VO 526/22 (https://dejure.org/2022,36012)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. November 2022 - 3 VO 526/22 (https://dejure.org/2022,36012)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 40 Abs 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG
    Rechtsweg für Entschädigungsansprüche wegen eines Verdienstausfalls aufgrund eines infektionsschutzrechtlichen Veranstaltungsverbots

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    Nicht zu berücksichtigen sind dabei Anspruchsgrundlagen, die offensichtlich nicht einschlägig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 3 B 29/21 - juris Rn. 7).

    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung zahlreicher Obergerichte und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 1. Juni 2022 - 3 B 29/21 -, die auch vom Senat geteilt wird, kann das - auch hier vorliegende - Klagebegehren auf Entschädigungszahlung für einen Verdienstausfall aufgrund eines infektionsschutzrechtlichen Veranstaltungsverbots offensichtlich auf keine dem Verwaltungsrechtsweg zuzuordnende Anspruchsgrundlage gestützt werden.

  • BVerwG, 29.12.2021 - 3 AV 1.21

    Vollstreckung eines Bußgeldbescheids - Rechtsweg bei Erinnerung gemäß § 766 Abs.

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    Nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG ist ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, - selbst im Falle seiner Fehlerhaftigkeit - hinsichtlich des Rechtswegs grundsätzlich bindend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 3 AV 1/21 - juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 17a GVG, Rn. 16).

    Eine Ausnahme hiervon ist allenfalls dann anzuerkennen, wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2021 - 3 AV 1/21 - juris Rn. 11 unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung des BVerfG).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 4 C 7/18 - juris Rn. 10 und vom 7. März 2016 - 7 B 45/15 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 19. Juli 2021 - 3 VO 352/21 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 2802/21

    Verwaltungsrechtsweg für Entschädigungsansprüche wegen Verdienstausfalls auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    In keinem Fall können sie jedoch einen nicht gegebenen Rechtsweg begründen (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2021 - 1 S 2802/21 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 1 L 16/21 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 7.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 4 C 7/18 - juris Rn. 10 und vom 7. März 2016 - 7 B 45/15 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 19. Juli 2021 - 3 VO 352/21 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 1 L 16.21

    Rechtsweg für Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls aufgrund von

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    In keinem Fall können sie jedoch einen nicht gegebenen Rechtsweg begründen (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2021 - 1 S 2802/21 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 1 L 16/21 - juris Rn. 11).
  • OVG Thüringen, 19.07.2021 - 3 VO 352/21

    Vergaberecht: Anfechtung der Erteilung eines Zuschlags an Konkurrenten: Annahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.11.2022 - 3 VO 526/22
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die Rechtsfolge herleitet, bestimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 4 C 7/18 - juris Rn. 10 und vom 7. März 2016 - 7 B 45/15 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 19. Juli 2021 - 3 VO 352/21 - juris Rn. 6 m. w. N.).
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