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   OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04   

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OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 (https://dejure.org/2004,1414)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 (https://dejure.org/2004,1414)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 (https://dejure.org/2004,1414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 16a; AsylVfG § 6 idFv 31.07.1993; AuslG § 51; AuslG § 53; VwGO § 124; VwGO § 124a; VwGO § 127
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische Förderation; tschetschenische Volkszugehörige; 2. Tschetschenien-Krieg; Zivilbevölkerung; Übergriffe; Gruppenverfolgung; inländische Fluchtalternative; Registrierungspraxis; tschetschenische ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für tschetschenische Volkszugehörige; Erforderlichkeit einer Dichte der Verfolgungshandlungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung; Notwendigkeit einer aktuellen Gefahr eigener Betroffenheit von politischer Verfolgung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 127; AuslG § 51 Abs. 1
    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgungsprogramm, Bürgerkrieg, Übergriffe, Regionale Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative, Inguschetien (A), Existenzminimum, Registrierung, Freizügigkeit, Anschlussberufung, ...

  • Judicialis

    GG Art 16a; ; AsylVfG § 6 i.d.F v. 31.07.1993; ; AuslG § 51; ; AuslG § 53; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Dabei kann sich die Gefahr politischer Verfolgung einer Person auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das sie mit ihnen teilt, und wenn sie sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet, so dass sie bisher eher zufällig von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen verschont geblieben ist (zu dieser Gefahr der sog. Gruppenverfolgung vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, a. a. O., m. w . N.).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet nach Intensität und Häufigkeit so dicht und eng gestreut fallen, dass bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294/94 - NVwZ-RR 1996, 57; Senatsurteile vom 26. Oktober 1995 - 3 K O 150/95 - ThürVGRspr. 1996, 27 sowie vom 30. September 1998 - 3 KO 864/98 - ThürVGRspr 1999, 48 = NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, 19).

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 515/89 - BVerfGE 83, 216 = InfAuslR 1991, 200 = NVwZ 1991, 768; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 - BVerwGE 101, 123; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.).

    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355.96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 9 B 136/96 - zitiert nach juris).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 - a. a. O.).

    Der pauschale Verdacht separatistischer Aktivitäten einer ganzen Volksgruppe kann mit anderen Worten - ebenso wie im Einzelfall der Verdacht der Trägerschaft eines asylerheblichen Merkmals - auf die ganze Volksgruppe durchschlagen und eine "Separatismus-Verfolgung" je nach den Umständen des Falles als "ethnische" Gruppenverfolgung erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01

    Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Angesichts der Größe der Russischen Föderation und der Gesamtzahl der außerhalb Tschetscheniens lebenden Tschetschenen, die mehrere Hunderttausend beträgt (vgl. Bundesamt, Informationszentrum Asyl und Migration, Russische Föderation - Checklist Tschetschenien - August 2003, S. 6 - 8), ist die für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte von vornherein auszuschließen (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 10).

    Dabei ist nicht das in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende Niveau bei der Lebensmittelversorgung zu Grunde zu legen, sondern das in den russischen Provinzen viel bescheidenere, aber nach russischen Maßstäben wohl ausreichende Niveau (vgl. Schleswig- Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 18).

    Von Übergriffen in Form von Festnahmen oder längeren Inhaftierungen nach Personenkontrollen ohne derartigen Anlass wird zwar noch berichtet, es handelt sich dabei jedoch offensichtlich um Einzelfälle (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 23).

    Angesichts der Größe der Russischen Föderation kann auch nicht aus der Registrierungspraxis in den Großstädten und einigen Regionen darauf geschlossen werden, dass diese Handhabung im gesamten Land praktiziert wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 25).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG (wie des Art. 16a Abs. 1 GG) als politisch Verfolgter kann zum einen derjenige in Anspruch nehmen, der vorverfolgt, also wegen bereits eingetretener oder unmittelbar drohender (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss - vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 1000/86 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315) - politischer Verfolgung, aus seinem Heimatland ausgereist ist und bei dem im Falle der Rückkehr in das Heimatland die Gefahr politischer Verfolgung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (sog. herabgestufter Prognosemaßstab, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 9 C 9/96 -, BVerwGE 104, 97; BVerfG, - Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147/80, 181/80 und 182/80 -, BVerfGE 54, - 341).

    Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 = DVBl 1990, 102 = NVwZ 1990, 151 = DÖV 1990, 200; BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 - ThürVGRspr 1999, 122).

    Sie setzt voraus, dass der Asylsuchende in den als Fluchtalternative in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie im Hinblick auf die Zahl der Gruppenmitglieder nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 515/89 - BVerfGE 83, 216 = InfAuslR 1991, 200 = NVwZ 1991, 768; BVerwG, Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 - BVerwGE 101, 123; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.).

    "Referenzfälle politischer Verfolgung" sowie ein "Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung" sind auch dabei gewichtige Indizien für eine gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 170.95 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Vorverfolgt sind nur Personen, bei deren Ausreise aus dem Heimatstaat politische Verfolgung schon eingetreten war oder denen bereits zu diesem Zeitpunkt politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 AsylVfG § 1 Nr. 166, 403).

    Sie setzt voraus, dass der Asylsuchende in den als Fluchtalternative in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - a. a. O.).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Auch gilt für die -Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG der gleiche Prognosemaßstab wie für eine Verfolgungsgefahr i. S. d. Art. 16a Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391, und vom - 3. November 1992 9 C 21.92 -, BVerwGE 91, 150 [Leitsatz und S. 154], jeweils - m.w. N.).

    Zum anderen genießt derjenige den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG, der zwar unverfolgt aus seinem Heimatland ausgereist ist, dem aber auf Grund sog. Nachfluchttatbestände mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 9 C 21.92 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Dies gilt erst recht, wenn die staatlichen Maßnahmen in die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315 = DVBl 1990, 102 = NVwZ 1990, 151 = DÖV 1990, 200; BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105; Urteil des Senats vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 - ThürVGRspr 1999, 122).

    Wenn ein Staat einer ganzen Bevölkerungsgruppe pauschal zumindest eine Nähe zu separatistischen Aktivitäten oder gar generell deren Unterstützung unterstellt, so stellt sich auch die Frage, ob die Verfolgungsmaßnahmen - objektiv gesehen - auf die Volkszugehörigkeit gerichtet sind und an diese anknüpfen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - a. a. O.).

  • BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96

    Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Mithin bedarf es wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Gesamtbetrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1996 - 9 B 355.96 - S. 6 des Abdrucks; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - a. a. O.; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 9 B 136/96 - zitiert nach juris).

    Dies stünde zu dem Grundgedanken des Asylrechts in offensichtlichem Widerspruch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 9 B 136/96 - a. a. O.; Urteil des Senats vom 25. November 1999 - 3 KO 165/96 -).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Es soll vermieden werden, dass der Beteiligte, der sich mit dem Urteil zufrieden geben will, wegen eines erwarteten Rechtsmittelangriffs des Gegners vorsorglich selbst Rechtsmittel einlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169 = DVBl 2003, 1423 = NVwZ 2002, 1250 = Buchholz 310 § 127 Nr. 11).

    Mit der Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - (a. a. O.) hat es diese Rechtsauffassung aufgegeben und hält nun nicht mehr für erforderlich, dass die Gegenstände von Berufung und Anschlussberufung identisch sind.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
    Den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG (wie des Art. 16a Abs. 1 GG) als politisch Verfolgter kann zum einen derjenige in Anspruch nehmen, der vorverfolgt, also wegen bereits eingetretener oder unmittelbar drohender (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss - vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 1000/86 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315) - politischer Verfolgung, aus seinem Heimatland ausgereist ist und bei dem im Falle der Rückkehr in das Heimatland die Gefahr politischer Verfolgung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (sog. herabgestufter Prognosemaßstab, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1997 9 C 9/96 -, BVerwGE 104, 97; BVerfG, - Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147/80, 181/80 und 182/80 -, BVerfGE 54, - 341).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen -

  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

  • BVerwG, 22.08.1996 - 9 B 355.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorgehen eines Staates als

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsverfahren, Abschiebungshindernis, Klageantrag,

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

  • OVG Thüringen, 17.12.1998 - 3 KO 869/96

    Politische Gruppenverfolgung; Gegenterror; Bürgerkrieg; Militärische Angriffe;

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • BVerwG, 11.03.1983 - 9 B 2597.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2004 - 3 LB 128/03

    Umsetzung (hier sog. "Wegsetzung")

  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

  • VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
  • BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01

    Rechtlich selbstständiger und abtrennbarer Streitgegenstand als Gegenstand einer

  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 58/82

    Wirksamkeit einer in zulässiger Weise eingelegten unselbständigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

    Nach der Einschätzung des Senats und weiterer Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe (OVG Bremen, Urt. v. 23.03.2005 - 2 A 116/03.A - nach juris; Hess. VGH, Urt. v. 02.02.2006 - UE 3021/03 - nach juris; die Frage offen lassend Bay. VGH Urt. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 - nach juris; OVG Saarland, Urt. v. 16.12.2004 3 KO 1003/04 -nach juris; OVG NRW, Urt. v. 12.07.2005, 11 A 2307/03.A nach juris; a. A.: nur Thür.OVG Urt. v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 - nach juris) unterlagen tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien seit dem Beginn des Zweiten Tschetschenienkrieges 1999 bis zum Zeitpunkt der Ausreise der Kläger im Januar 2004 einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung.

    Mit dem Bay. VGH (Urt. v. 31.01.2005, a. a. O.), dem OVG NRW (Urt. v. 12.07.2005, a .a. O.), dem OVG Saarland (Urt. v. 16.12.2004, a. a. O.) und dem Thür.OVG (Urt. v. 16.12.2004, a. a. O.) ist der Senat allerdings der Auffassung, dass tschetschenischen Asylbewerbern bis zum Ablauf des Juni 2004 eine inländische Fluchtalternative in der Russischen Föderation zur Verfügung stand.

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • VGH Hessen, 24.04.2008 - 3 UE 410/06

    Flüchtlingseigenschaft tschetschenischer Volkszugehöriger; Prognosemaßstab bei

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • OVG Bremen, 31.05.2006 - 2 A 112/06

    Russische Föderation; örtliche Gruppenverfolgung in Tschetschenien, zur

    Die vorstehenden Feststellungen aus dem Urteil des Senats vom 23.03.2003 und die in dem Urteil gezogenen Schlussfolgerungen, die nach Auswertung der gleichen Erkenntnisquellen getroffen sind, die auch in das vorliegende Verfahren eingeführt worden sind, wiederholt der Senat auch für das vorliegende Verfahren (ebenso OVG Schleswig-Holstein, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - sowie Hessischer VGH, U. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -, anderer Auffassung Thüringer OVG, U. v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).

    BayVGH, U. v. 31.01.2005 - 11 B 02.31597 -, Hessischer VGH, U. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -, offengelassen wegen der Annahme einer inländischen Fluchtalternative: OVG Schleswig, U. v. 03.11.2005 - 1 LB 259/01 -, U. d. OVG des Saarlandes vom 23.06.2005 - 2 R 11/03 -, U. d. OVG NRW vom 12.07.2005 - 11 A 2307/03.A -, keine regionale Gruppenverfolgung: Thüringer OVG, U. v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).

  • VGH Hessen, 02.02.2006 - 3 UE 3021/03

    Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger in der

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

    OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 - Bay. VGH, Urteil vom 31.1.2005 - 11 B 02.31597 -, juris; zu russischstämmigen Tschetschenen: Saarl.

    Eine rechtlich abgesicherte restriktive oder diskriminierende Verwaltungspraxis ergibt sich schließlich nicht aus dem "Befehl des Ministeriums des Innern der Russischen Föderation Nr. 541 vom 17.9.1999" (So auch Thür. OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -, n. v.).

  • VGH Hessen, 09.04.2008 - 3 UE 460/06

    Russland; Gruppenverfolgung armenischer Tschetschenen; individuelle Verfolgung;

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • VGH Hessen, 09.04.2008 - 3 UE 457/06

    Russland; Gruppenverfolgung armenischer Tschetschenen; Fluchtalternative;

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 B 02.31598

    allein stehende Tschetschenin mit Kleinkind; Zumutbarkeit eines vorübergehenden

    Auch wenn alles dafür spricht, dass die Beigeladene die Russische Föderation unverfolgt verlassen hat, weil es bis zu ihrer Ausreise weder zu asylrechtlich relevanten Übergriffen auf ihre Person gekommen ist noch solche Maßnahmen konkret bevorstanden und sie vor einer Verfolgung, die Tschetschenen bzw. einem Teil dieser Volksgruppe seinerzeit ggf. kollektiv drohte (verneinend mit beachtlichen Gründen ThürOVG vom 16.12.2004 Az. 3 KO 1003/04, zit. nach Juris), an ihrem damaligen Aufenthaltsort in Inguschetien hinreichend sicher war, kann diese Frage vorliegend auf sich beruhen.

    Da sie selbst nichts dafür vorgetragen hat, dass die russische Staatsgewalt aufgrund von Umständen, die in ihrer Person liegen, gegen sie in asylerheblicher Weise vorgehen wird, könnten (objektive) Nachfluchtgründe nur bejaht werden, falls Tschetschenen oder Teile dieses Volkes heute in der Russischen Föderation als Gruppe verfolgt würden (verneinend auch insoweit mit gewichtigen Gründen ThürOVG vom 16.12.2004, a.a.O., Abschnitt B.IV.2 der Entscheidungsgründe).

  • VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06

    Verfolgungssituation für tscherkessische Volkszugehörige in der russischen

    Angesichts dieses trotz der weitgehenden Behinderung unabhängiger Berichterstattung durch die Behörden in vielen Einzelheiten dokumentierten Vorgehens gegen die Zivilbevölkerung in Tschetschenien und der dabei erfolgenden massenhaften und massiven Verletzung asylrechtlich geschützter Rechtsgüter ist davon auszugehen, dass tschetschenische Volkszugehörige in Tschetschenien unabhängig davon, ob bei ihnen der konkrete Verdacht der Unterstützung von separatistischen Gruppierungen bestand, unmittelbar und jederzeit damit rechnen mussten, selbst Opfer der Übergriffe der russischen Armeeeinheiten zu werden, weshalb davon auszugehen ist, dass sie im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger einer gegen sie als tschetschenische Volkszugehörige gerichteten - örtlich begrenzten - Gruppenverfolgung unterlagen (ebenso OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2005 Az.: 2 A 116/03.A; VG Kassel, Urteil vom 15.04.2003 Az.: 2 E 802/02.A unter Hinweis auf weitere erstinstanzliche Rechtsprechungen; die Frage der Vorverfolgung offen lassend Bay. VGH, Urteil vom 31.01.2005 Az.: 11 B 02.31597; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2005 Az.: 11 A 2307/03.A; OVG des Saarlands, Urteil vom 23.06.2005 Az.: 2 R 17.03; anderer Auffassung insoweit auch das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung verneinend: Thüringer OVG, Urteil vom 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).
  • VGH Hessen, 18.05.2006 - 3 UE 177/04

    Örtlich begrenzte politische Verfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger

  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung rechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01

    Inländische Fluchtalternative in Russland für tschetschenische Volkszugehörige

  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 86.05

    Bedingungen einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für tschetschenische

  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05
  • VG Berlin, 18.03.2008 - 38 X 87.08

    Frage des Abschiebungsschutzes für Tschetschenien

  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2007 - 6a K 5349/01

    Russische Förderation, Tschetschene

  • VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 33.08

    Abschiebungsschutz für Tschetschenen mit ausführlicher Erörterung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 259/01

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, herabgestufter

  • VG Arnsberg, 21.09.2005 - 1 K 1819/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, interne

  • VG Berlin, 12.03.2008 - 38 X 7.08

    Frage der Verfolgungsgefahr für Tschetschenen

  • VG Stuttgart, 15.03.2007 - 18 K 1953/06

    Zumutbare inländische Fluchtalternative für unverfolgt aus der Russischen

  • VG Stuttgart, 17.11.2009 - A 3 K 3092/09

    Russische Föderation, Tschetschenien, Regionale Gruppenverfolgung, Asylverfahren,

  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.

  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11805/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Volkszugehörige.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05
  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 13 LA 117/05

    Fluchtalternative; Gruppenverfolgung; inländische Fluchtalternative; Russische

  • VG Bayreuth, 05.02.2019 - B 9 K 18.31599

    Unglaubhaftes Vorbringen zum Fluchtgrund

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 38 X 85.08

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des

  • VG Berlin, 25.10.2006 - 33 X 83.02

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, 2.

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 LA 194/05

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, interne

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2005 - 13 LA 133/05

    Russland, Tschetschenien, Kaukasier, Tschetschenen, interne Fluchtalternative,

  • VG Bremen, 15.07.2005 - 6 V 1187/05

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Folgeantrag, Vorläufiger Rechtsschutz

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